Kleinkläranlagen: Zuschüsse zur Sanierung nur noch bis Ende 2004
Förderanträge nimmt die Untere Wasserbehörde entgegen. Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, sollte die gültige wasserrechtliche Erlaubnis beigefügt werden. Antragsvordrucke und weitere Informationen gibt es beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz. Ansprechpartner sind Maria Frenzer, Tel. 4 92-67 88, Matthias Meiners, Tel. 4 92-67 89 und Torsten Brüggemann, Tel. 4 92-67 90.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auch Beratungen vor Ort an. Dabei erläutern sie, welches Reinigungssystem geeignet ist und welche Vorschriften aus Wasser- und Landschaftsrecht beachtet werden müssen.
In Münster gibt es rund 1700 Kleinkläranlagen, in denen das Abwasser dezentral behandelt und gereinigt wird. Kleinkläranlagen sind nur im Außenbereich erlaubt, wo keine Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist.
Infos gibt es außerdem im Stadtnetz publikom unter der Adresse www.muenster.de/stadt/umwelt/kleinklaeranlagen.html .
Bildtext: Maria Frenzer vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz informierte über Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen. Foto: Veröffentlichung honorarfrei.