"Rote Karte" schärft Umweltbewusstein

30.06.2004

Ordnungsamt will mehr Sauberkeit fördern / Achtloses Wegwerfen von Abfällen kein Kavaliersdelikt, sondern Ordnungswidrigkeit

Münster(SMS) Mit der "Roten Karte gegen Verschmutzung" will das städtische Ordnungsamt zu Beginn der Freiluftsaison das Umweltbewusstsein in der Stadt schärfen. Wer Tüten, Schachteln oder Verpackungen achtlos wegwirft und ertappt wird, erhält vom uniformierten Service- und Ordnungsdienst zwar keinen Platzverweis, darf sich aber auf der Rückseite der "Roten Karten" mit einem Auszug des Verwarngeldkataloges vertraut machen.

Vermehrt beklagen sich münstersche Bürger und Bürgerinnen bei der Stadtverwaltung über verschmutzte Wege und Grünanlagen. Diese sind für Passanten und Anwohner ärgerlich und gefährden die Umwelt. Die Müllsünder begehen daher kein Kavaliersdelikt sondern eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber sieht hierfür Verwarnungen oder Bußgelder vor. Das Ordnungsamt macht den Regelverstoß mit der Aktion eindringlich deutlich.

"Wegen der bisherigen guten Erfahrungen in Münster und in anderen Städten bin ich überzeugt, dass uns mit dieser Aktion ein weiterer Schritt zu mehr Sauberkeit in Münster gelingt", versichert Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Bisher verteilte der Service- und Ordnungsdienst als Ansprechpartner für alle Anliegen von Bürgern und Besuchern der Stadt die "Roten Karten" in erster Linie in den innerstädtischen Bereichen, wie zum Beispiel am Aasee. Im Hochsommer werden darüber hinaus insbesondere die Kanaluferbereiche und die Parkanlagen in das Aktionsprogramm einbezogen.

Bildzeile: Im Hochsommer verteilen Karin König und Reinhard Vogel (r.) vom Service- und Ordnungsdienst der Stadt "Rote Karten gegen Verschmutzung" nicht nur am Aasee, sondern auch in den Außenbereichen. Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner und Abteilungsleiter Norbert Vechtel (2.v.l.) sind überzeugt: Mit dieser Aktion gelingt ein weiterer Schritt zu mehr Sauberkeit in Münster. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.

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