Stadt gewinnt endgültig im Abschlepp-Streit

26.05.2004

Oberlandesgericht Düsseldorf hat in letzter Instanz entschieden

Münster (SMS) Die Vergabe des Auftrags zum Abschleppen, Sicherstellen und Verwerten nicht zugelassener Fahrzeuge an ein münstersches Unternehmen durch die Stadt ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch (26. Mai) in letzter Instanz festgestellt.

Damit ist der von einer Mitbewerberin gegen die Vergabeentscheidung über eineinhalb Jahre teils heftig und öffentlich geführte Rechtsstreit endgültig zu Ende. "Außer Ärger und Kosten hat er nichts bewirkt. Im Gegenteil, die Mitbewerberin stand sich zu Anfang sogar besser", Martin Schulze-Werner, der Leiter des Ordnungsamtes, in dem die Ausschreibung durchgeführt wurde.

Da die Mitbewerberin in den Ausschreibungsunterlagen geforderte Nachweise über die Qualifikation ihres Personals nicht erbracht hatte, durfte die Stadt ihre Angebote nicht werten. Daraufhin hatte sie ein so genanntes Vergabe-Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses endete im Eilverfahren und nun auch im Hauptsacheverfahren über zwei Instanzen zu Gunsten der Stadt.

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