Kirchherrngasse: Neuregelung für Radfahrer

25.05.2004

Münster (SMS) Für Radfahrer in der Fußgängerzone Kirchherrngasse gelten jetzt die gleichen Regeln wie in der Ludgeristraße und Salzstraße. Der Radverkehr ist nur noch von 20 bis 9 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten darf das Rad in der Kirchherrngasse nur noch geschoben werden. Diese Veränderung ist nach einem Antrag der Kommission zur Integration von Menschen mit Behinderungen vom Planungsausschuss der Stadt beschlossen worden. Polizei und Verwaltung bitten alle Radfahrer um Beachtung der Neuregelung.

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