Wann zahlt das Sozialamt Heimkosten?

06.05.2004

Vortrag im Infobüro Pflege / Für Betroffene stellen sich viele Fragen

Münster (SMS) Wann zahlt das Sozialamt, wenn Mutter oder Vater auf Dauer ins Pflegeheim ziehen? Das Infobüro Pflege der Stadt greift dieses Thema in seiner Reihe „Forum Informationsbüro Pflege“ am Dienstag, 25. Mai, von 16.30 bis 18.30 Uhr im Gesundheitshaus an der Gasselstiege auf. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Tel. 4 92-50 50, Fax 4 92-79 24, E-Mail infobuero@stadt-muenster.de). Die Teilnahme ist kostenlos.

Bei dauerhafter Heimpflege reichen die eigenen Mittel oft nicht aus. Trotz Pflegegeld von der Pflegekasse bleibt dann ein Rest nicht gedeckter Kosten. Dann stellen sich viele Fragen.

Trägt das Sozialamt in jedem Fall diese Restkosten? Besteht Anspruch auf Pflegewohngeld? Kann darüber hinaus noch Sozialhilfe gezahlt werden? Welches Einkommen muss die pflegebedürftige Person einsetzen, was geschieht mit Vermögen und Erspartem? Was bleibt dem Ehe- oder Lebenspartner? Und wie es ist mit dem so genannten Barbetrag, dem früheren Taschengeld?

Felizitas Komorek vom Sozialamt geht in ihrem Vortrag auf diese Fragen ein. Anschließend besteht Gelegenheit zu Rückfragen. Fragen zu Unterhaltsverpflichtigungen von Kindern gegenüber Eltern würden das Thema sprengen, sie können an diesem Nachmittag nicht besprochen werden.

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