Heckenpflege bis Ende Februar abschließen

24.02.2004

Städtisches Amt für Grünflächen und Umweltschutz unterstützt Pflegemaßnahmen im Außenbereich

(SMS) Nach dem vergleichsweise milden Winter kündigen die ersten Frühlingsboten wie blühende Haseln die nächste Jahreszeit bereits an. Höchste Zeit also, die Pflegearbeiten an Hecken abzuschließen. Das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz erinnert daran, dass Hecken, Wallhecken und Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände nur noch bis Ende Februar geschnitten werden dürfen.

Vom 1. März bis zum 30. September gewährt das Landschaftsgesetz den Pflanzen eine Schonzeit. Freiwachsende Hecken, Wallhecken und Gebüsche im besiedelten Bereich und im Außenbereich dürfen dann nicht mehr „auf den Stock gesetzt“ werden. Formschnitte von Zierhecken sind allerdings nach wie vor erlaubt.

Wenn das Frühjahr naht, erwachen die Pflanzen aus der Vegetationsruhe. Sie stehen in vollem Saft und beginnen mit dem Blattaustrieb. Wer die Gehölze zu spät beschneidet, raubt ihnen viel Kraft. Birken und einige andere Arten bluten dann regelrecht aus. Außerdem werden bei milderen Temperaturen auch die Tiere wieder aktiv. Die Vögel grenzen ihre Reviere ab und suchen geeignete Nistplätze. Dafür brauchen sie Ruhe.

Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke „auf den Stock gesetzt“ werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Es sollte darauf geachtet werden, dass Hecken nur in kleineren Abschnitten „auf den Stock gesetzt“ werden. So bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und die beschnittenen Teilstücke werden schnell wieder besiedelt. Einzelbäume sollten in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können. Sie haben vielfältige ökologische Funktionen und prägen das Landschaftsbild.

Bei fachgerechter Pflege entwickeln sich Hecken zu artenreichen Lebensräumen. Feldhasen, Igel, Erdkröten, Zwergspitzmäuse, Blindschleichen und zahlreiche Insektenarten finden Unterschlupf und Nahrung. Viele Vögel wie zum Beispiel Mönchsgrasmücke, Fitis, Zilpzalp, Zaunkönig und Neuntöter brüten in Hecken.

In den vergangenen Jahren hat das Amt für Grünflächen und Umweltschutz Pflegemaßnahmen an Hecken im Außenbereich mit städtischen Mitteln und mit Landesmitteln unterstützt. Für Pflegemaßnahmen im kommenden Herbst können schon jetzt Anträge gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt Hans Waltermann unter der Rufnummer 4 92-67 29.

Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz erinnert außerdem daran, dass das Schneiden von Weidenkätzchen das ganze Jahr über verboten ist. Frühjahrsblüher wie Weiden und Haseln sind für Hummeln und Bienen eine erste, wichtige Nahrungsquelle. Wer dies nicht berücksichtigt, riskiert eine Geldbuße.

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