Abschleppen: Stadt bekommt Recht vor dem Oberlandesgericht
Eine münstersche Unternehmerin hatte das Vergabeverfahren der Stadt angefochten, unter anderem mit der Begründung, ihre Konkurrenten könnten nicht die technischen Voraussetzungen zum Abschleppen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen erbringen. Diese Beschwerde wies das Oberlandesgericht ab.
Die Vergabekammer der Bezirksregierung hatte im März bereits die städtische Rechtsauffassung weitgehend bestätigt, hatte sich aber nicht zu einer abschließenden Entscheidung durchringen können, sondern der Stadt eine teilweise Neubewertung der Angebote aller Bewerber auferlegt. Dagegen hatten die städtischen Anwälte Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht hat daraufhin jetzt den Nachprüfungsantrag verworfen.