Abschleppen: Stadt bekommt Recht vor dem Oberlandesgericht

30.07.2003

(SMS) Im Streit um die Vergabe der Abschleppaufträge hat das Oberlandesgericht in letzter Instanz die Position der Stadt Münster bestätigt und damit der städtischen Beschwerde stattgegeben. Damit kann die Stadt nun die Aufträge für das Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge erteilen. "Endlich haben wir Rechtssicherheit, und dieses Gezerre um einzelne Ausschreibungsmodalitäten hat ein Ende", kommentierte Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner das Urteil des Vergabesenats.

Eine münstersche Unternehmerin hatte das Vergabeverfahren der Stadt angefochten, unter anderem mit der Begründung, ihre Konkurrenten könnten nicht die technischen Voraussetzungen zum Abschleppen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen erbringen. Diese Beschwerde wies das Oberlandesgericht ab.

Die Vergabekammer der Bezirksregierung hatte im März bereits die städtische Rechtsauffassung weitgehend bestätigt, hatte sich aber nicht zu einer abschließenden Entscheidung durchringen können, sondern der Stadt eine teilweise Neubewertung der Angebote aller Bewerber auferlegt. Dagegen hatten die städtischen Anwälte Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht hat daraufhin jetzt den Nachprüfungsantrag verworfen.

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