"Urlaubsparker" nur bedingt schutzwürdig

23.07.2003

Auf Straßenschilder ist nur zwei Tage lang garantiert Verlass / Ordnungsamt rät: Autos vor dem Urlaub sicher abstellen

(SMS) Da kommt man aus dem Urlaub zurück, und wo vorher die Familienkutsche stand, ist jetzt eine Baustelle. Das Auto ist weg. Abgeschleppt. Diesen Fall gibt es gar nicht so selten, weiß das städtische Ordnungsamt. Mitarbeiter Hermann Heinendirk rät daher: "Wenn es nicht zu vermeiden ist, dass das Auto im öffentlichen Straßenraum geparkt ist, während die Besitzer in die Ferien fahren, sollte man den Schlüssel jemandem geben, der ab und zu mal nach dem Fahrzeug schaut."

Denn so dauerhaft, wie die Metalltafeln das glauben machen, ist die Beschilderung an Straßen und Wegen gar nicht. Lediglich bis zu 48 Stunden dürfen Autobesitzerinnen und -besitzer darauf vertrauen, dass die Straßenschilder Geltung haben. Nur diesen relativ kurzen Zeitraum erklärt die Rechtsprechung zur Straßenverkehrsordnung für schutzwürdig. Wenn zum Beispiel in einer Straße gebaut wird, können sich die geltenden Regeln von einem Tag auf den anderen ändern, und dann steht das Auto eben plötzlich im Halteverbot.

Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.

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