Leinenpflicht für Vierbeiner
Verwarnten die Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes Hundebesitzer, deren Vierbeiner nicht vorschriftsgemäß angeleint waren, bei erstmaligem "Vergehen" bisher nur mündlich, so werden ab sofort regelmäßig Verwarnungs- und Bußgelder zwischen 35 und 150 Euro fällig. "Unsere Mitarbeiter kümmern sich zukünftig verstärkt darum, dass die Vorgaben des Landeshundegesetzes eingehalten werden", erläutert Norbert Vechtel vom Ordnungsamt. "Sie informieren die Hundehalter und sprechen, wenn es notwendig ist, auch Verwarnungen aus." In Münster gibt es dennoch genügend Freilaufmöglichkeiten ohne Leinenpflicht: Kanalufer, Wienburgpark und der westliche Teil des Aasees zwischen der Torminbrücke und der Einmündung der Aa in den Aasee sind drei "anleinfreie" Zonen.
Jedes Jahr im Frühjahr häufen sich auch die Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen und Grünflächen. In der Straßen- und Anlagenordnung der Stadt gibt es eindeutige Regelungen für diese Fälle. Demnach sind Hunde so zu führen, dass sie niemanden gefährden oder belästigen. Verschmutzungen sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Wer dies nicht tut, riskiert ein saftiges Bußgeld: Es drohen bis zu 1000 Euro.
Auch bei Fragen zu Themen wie wilden Müllkippen, Autos auf Bürgersteigen oder lauter Musik aus der Kneipe ist das Team vom Service- und Ordnungsdienst montags bis freitags von 7 Uhr bis 20.30 Uhr über die Hotline 4 92-32 99 erreichbar. Weitere Informationen zum Landeshundegesetz gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/ordnungsamt .
Foto: Gabi Hövelmann und Hans Büger vom Service- und Ordnungsdienst sprechen ab sofort verstärkt Hundebesitzer an. Foto: Presseamt Stadt Münster. Abdruck honorarfrei.