Leinenpflicht für Vierbeiner

02.04.2003

Service- und Ordnungsdienst spricht verstärkt Hundehalter an / Information und Kontrolle

(SMS) Labrador Beppo läuft unangeleint neben seinem Herrchen. Zwei Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes machen den Besitzer auf die Leinenpflicht aufmerksam. "Aber der tut doch nichts", führt der Hundebesitzer erklärend an. Diese Antwort hören die Mitarbeiter häufig. Sie ändert aber nichts an der Tatsache, dass nach dem neuen Landeshundegesetz alle Hunde, gleich welcher Größe oder Rasse, an der Leine zu führen sind. Auch die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sorgen immer wieder für Ärgernis. Wer den Hundekot liegen lässt, dem droht laut Gesetz eine Geldstrafe.

Verwarnten die Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes Hundebesitzer, deren Vierbeiner nicht vorschriftsgemäß angeleint waren, bei erstmaligem "Vergehen" bisher nur mündlich, so werden ab sofort regelmäßig Verwarnungs- und Bußgelder zwischen 35 und 150 Euro fällig. "Unsere Mitarbeiter kümmern sich zukünftig verstärkt darum, dass die Vorgaben des Landeshundegesetzes eingehalten werden", erläutert Norbert Vechtel vom Ordnungsamt. "Sie informieren die Hundehalter und sprechen, wenn es notwendig ist, auch Verwarnungen aus." In Münster gibt es dennoch genügend Freilaufmöglichkeiten ohne Leinenpflicht: Kanalufer, Wienburgpark und der westliche Teil des Aasees zwischen der Torminbrücke und der Einmündung der Aa in den Aasee sind drei "anleinfreie" Zonen.

Jedes Jahr im Frühjahr häufen sich auch die Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen und Grünflächen. In der Straßen- und Anlagenordnung der Stadt gibt es eindeutige Regelungen für diese Fälle. Demnach sind Hunde so zu führen, dass sie niemanden gefährden oder belästigen. Verschmutzungen sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Wer dies nicht tut, riskiert ein saftiges Bußgeld: Es drohen bis zu 1000 Euro.

Auch bei Fragen zu Themen wie wilden Müllkippen, Autos auf Bürgersteigen oder lauter Musik aus der Kneipe ist das Team vom Service- und Ordnungsdienst montags bis freitags von 7 Uhr bis 20.30 Uhr über die Hotline 4 92-32 99 erreichbar. Weitere Informationen zum Landeshundegesetz gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/ordnungsamt .

Foto: Gabi Hövelmann und Hans Büger vom Service- und Ordnungsdienst sprechen ab sofort verstärkt Hundebesitzer an. Foto: Presseamt Stadt Münster. Abdruck honorarfrei.

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