Bauliche Entwicklung in Gievenbeck ist gesichert

18.03.2003

Erfolg für die Stadt: OVG weist Normenkontrollklage zurück

(SMS) Die bauliche Entwicklung des Gebiets zwischen Dieckmannstraße, Ramertsweg und Roxeler Straße kann unbehelligt weitergehen. Der 7. Senat des münsterschen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat eine Normenkontrollklage gegen die Stadt Münster wegen fehlender Antragsbefugnis der Klägerin überwiegend zurückgewiesen. Der Bebauungsplan Nummer 441, der die Rahmenbedingungen für die Entwicklung in Gievenbeck-Südwest festlegt, hat rechtlich Bestand.

Ein Mitglied einer Erbengemeinschaft, die Eigentümerin eines Grundstücks am Ramertsweg ist, wollte den Bebauungsplan für nichtig erklären lassen und damit einen Baustopp erreichen. Allerdings hatte dieselbe Erbengemeinschaft die städtebauliche Planung erst ermöglicht, indem sie zuvor weitere Grundstücke im Plangebiet verkauft hatte. Im Gegenzug hatte die Stadt Wünsche der Erbengemeinschaft, die die Planungen für das verbleibende Grundstück betrafen, in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Daher wies das OVG die Klage ab und wies die Gesamtkosten des Verfahrens der Klägerin zu.

Lediglich in einem Punkt machte das Gericht ein Zugeständnis an die Klägerin: Eine so genannte textliche Festsetzung des Bebauungsplanes wurde aufgehoben, mit der ein Gartenmarkt auf dem Grundbesitz der Klägerin in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Baumarktes an der Roxeler Straße verhindert werden sollte. Für dieses Grundstück wollte die Klägerin mit einer so genannten Bauvoranfrage planungsrechtlich verbindlich geklärt wissen, ob die Errichtung eines Gartenmarktes mit 3000 Quadratmetern Verkaufsfläche zulässig sei. Doch der Kundenverkehr zu dem Betrieb hätte vornehmlich durch das angrenzende Wohngebiet geführt, und um Beeinträchtigungen für Anwohner zu vermeiden, schloss der Bebauungsplan einen Gartenmarkt in diesem Teil des Plangebietes aus.

Die Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG), die als Vorhabenträgerin die Vermarktung der Grundstücke in diesem Teil Gievenbecks durchführt, begrüßte die Entscheidung des OVG. Ebenso das städtische Rechtsamt: "Es ist erfreulich, dass bauwillige Bürgerinnen und Bürger jetzt weiterhin die Möglichkeit haben, im Bereich zwischen Roxeler Straße und Ramertsweg ihr Eigenheim zu errichten oder eines zu kaufen. Hätte das Gericht den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, hätte die Stadt keine weiteren Baugenehmigungen erteilen können, bevor neues Planungsrecht geschaffen wäre. Das hätte zu Verzögerungen von einem Jahr und mehr führen können", so Manfred Vaupel.

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