Neue Bestimmungen zum Lärmschutz

23.09.2002

(SMS) Eine neue Verordnung soll Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor Lärm schützen, der von Maschinen und Geräten für Bauarbeiten, zur Grünpflege, zur Wasserförderung, zur Energieerzeugung, zur Straßenreinigung und zur Müllentsorgung ausgeht. Die Verordnung setzt europäische Vorgaben zum Lärmschutz in nationales Recht um und ersetzt die bisherigen Verordnungen zu Baulärm und Rasenmäherlärm. Sie zieht zum Beispiel für die Verwendung von lauten Gartengeräten wie Laubbläsern und Grastrimmern in Wohngebieten engere Grenzen. Fragen hierzu beantwortet Ralf Besler, Immissionsschutzberater der Stadt, am Mittwoch, 25. September, zwischen 11 und 13 Uhr im Umweltbüro im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Straße 8. Telefonisch ist er während der Sprechstunde unter der Rufnummer 4 92-67 67 zu erreichen.

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