Ab Montag Hotline zur Grundsicherung

28.06.2002

Sozialamt informiert über neue Leistung / Infoblatt auch im Stadtnetz publikom / Anträge ab Herbst

(SMS) Wer hat ab Januar 2003 Anspruch auf "Grundsicherung"? Worin besteht die neue soziale Leistung, die laut Grundsicherungsgesetz älteren und auf Dauer voll erwerbsgeminderten Menschen den grundlegenden Bedarf zum Lebensunterhalt sichern soll? Wer dazu Fragen hat, kann sich ab Montag, 1. Juli, unter 4 92-59 00 an die Hotline des städtischen Sozialamtes wenden (Mo bis Mi 8 bis 16 Uhr, Do bis 18 Uhr, Fr bis 12 Uhr). Auch eine persönliche Beratung ist möglich. Ab Juli steht dafür Elisabeth Peters zur Verfügung.

Wie viele Anträge ab Herbst eingehen werden und wie viele Menschen aus Münster künftig eine monatliche Überweisung auf dem Konto haben werden, kann im Moment noch niemand sagen. Je nach Entwicklung wird auch die personelle Ausstattung der neuen Grundsicherungsstelle im Sozialamt ausfallen.

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Leistung. Im Unterschied zur Sozialhilfe wird das Einkommen von Kindern oder Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen, solange es 100 000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Damit könnte eine Ursache der "verschämten Altersarmut" entfallen. Vermutlich beantragen nämlich nicht wenige alte Menschen keine Sozialhilfe, weil sie befürchten, dass dann nahe Angehörige mit ihrem Einkommen zum Unterhalt herangezogen werden.

Anspruch auf Grundsicherung haben zum einen alle ab 65 Jahren mit geringer oder gar keiner Rente. Zum anderen bekommt die Leistung, wer 18 Jahre alt und - beispielsweise mit einer schweren Behinderung - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Voraussetzung in beiden Fällen: Der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen und auch nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des Ehegatten oder des in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners bestritten werden.

Als Bedarf an Grundsicherung gilt: Sozialhilfe-Regelsatz plus 15 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes plus angemessene Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und eventuell Kranken- und Pflegeversicherung; Schwerbehinderte mit einem "G"-Ausweis erhalten 20 Prozent Zuschlag zum Regelsatz. Von diesem Betrag werden Rente und anderes Einkommen und eventuell einzusetzendes Vermögen abgezogen. Den Differenzbetrag überweist die Kommune als monatliche Grundsicherung.

Ein Infoblatt mit Rechenbeispielen liegt in der Bürgerberatung (Stadthaus 1), im Kundenzentrum Soziales (Stadthaus 2) und im Infobüro Pflege (Gasselstiege 13) aus. Einrichtungen und Heime für Senioren und Behinderte erhalten es vom Sozialamt automatisch zugeschickt. Das Presseamt stellt das Infoblatt außerdem ins Stadtnetz publikom ein unter "www.muenster.de/stadt".

Antragsvordrucke zur Grundsicherung werden ab Herbst vorliegen. Dann können Anträge in der Grundsicherungsstelle des Sozialamtes und in den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherungen abgegeben werden.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation