Flexible Öffnungszeiten für Kindergärten

08.03.2002

Jugendamt der Stadt und Landesjugendamt informierten / Gesetz bringt einschneidende Änderung

(SMS) Kindertageseinrichtungen können künftig auf flexible Öffnungszeiten umstellen, die dem Wohl der Kinder und den Wünschen der Eltern Rechnung tragen. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Kerstin Espenkotte und Clemens Homann vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt und Hildegard Brotte vom Landesjugendamt stellten sie jetzt im Haus der Familie vor. Der Einladung waren mehr als 80 Elternvertreter, Träger und Leitungen von Tageseinrichtungen gefolgt.

Clemens Homann erläuterte die Vorgaben zur Handhabung der Öffnungszeiten. Danach können Tageseinrichtungen die flexiblen Zeiten als wöchentliches Budget bestimmen und nicht mehr wie bisher über feste tägliche Öffnungszeiten. Die Flexibilisierung soll den vielfältigen Lebens- und Erwerbssituationen der Familien Rechnung tragen – sie es den allein erziehenden Elternteilen, den Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen oder dem Schichtarbeiter.

Künftig sollen entsprechende Elternwünsche schon beim Aufnahmeverfahren festgehalten werden. Die Träger können dann versuchen, darauf mit flexiblen Öffnungszeiten einzugehen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird helfen, die Wünsche stadtteilbzogen zu koodinieren und zu bündeln.

Prinzipiell sind auch Öffnungszeiten vor 7 Uhr und nach 18 Uhr möglich. Zudem dürfen die Tageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren und Schulkinder nach Schulschluss zu betreuen. Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist in der Praxis noch manch harte Nuss zu knacken. Clemens Homann versprach, das Jugendamt werde den Tageseinrichtungen bei der Umstellung schnell und unbürokratisch helfen.

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