Wegen Graffiti verurteilt

08.02.2002

(SMS) Wer bei Graffiti-Schmierereien erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies hat sich jetzt wieder bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster gezeigt. Ein junger Mann, der die Wand eines Geschäftshauses in der Innenstadt beschmiert hatte, erhielt vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 500 Mark. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. Das Gericht lehnte den Einspruch ab und wandelte, da der Jugendliche über kein eigenes Einkommen verfügt, die Geldbuße in 30 Stunden gemeinnützige Arbeit um. Von dieser Möglichkeit machte das Amtsgericht nach Auskunft des Ordnungsamtes zum wiederholten Mal Gebrauch.

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