Auch ehrenamtliche Vereinsvorstände haften

28.01.2002

Große Resonanz auf Informationsabend von Freiwilligenagentur und Paritätischem

(SMS) Rund 100 Interessierte aus etwa 80 gemeinnützigen Vereinen in Münster informierten sich auf Einladung der Freiwilligenagentur und des Paritätischen über Fragen des Haftungsrechts für Vorstandsmitglieder. Das Thema hatte Brisanz.

"Wenn etwas schiefläuft und Ansprüche gegen den Verein entstehen, muss ich dann als Vorstand mit meinem Einfamilienhaus herhalten?" brachte ein Besucher die Sorge so mancher Ehrenamtlichen auf den Punkt. Prof. Dr. Helmut Mair, Vorsitzender des Paritätischen in Münster: "Viele ehrenamtliche Vereinsvorstände wissen gar nicht, wie hoch der Grad der Haftung bei gesetzlichen Ansprüchen ist."

Gesprächspartner war Michael Götz, Rechtsreferent des Paritätischen (Frankfurt). Ob man finanzielle Entscheidungen trifft, in eine Steuerschuld gerät oder Spenden nicht zweckgebunden einsetzt - grundsätzlich ist der Vorstand als einziges Organ neben der Mitgliederversammlung verantwortlich und kann zur Haftung herangezogen werden. "Doch das Gesetz eröffnet den Vorständen Haftungserleichterungen, über die man als Verantwortlicher im Bild sein sollte" erläuterte Götz.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass das Thema vertieft werden soll. Deshalb ist eine Folgeveranstaltung geplant. Wer an weiteren Informationen interessiert ist, kann sich an die Freiwilligenagentur (Tel. 4 92-59 04) oder den Paritätischen (6 18 50) wenden.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation