Wofür haftet der Vereinsvorstand?

11.01.2002

Der Paritätische und die Freiwilligenagentur laden zu Informationsabend ein

(SMS) Kann man für Entscheidungen als ehrenamtliches Vorstandsmitglied eines Vereins in Haftung genommen werden? Dieser Frage gehen die Freiwilligenagentur und der Paritätische am Montag, 21. Januar, von 19.30 bis 21 Uhr im Paritätischen Zentrum, Hafenweg 6-8, nach. Als Experte steht Rechtsreferent Michael Götz (Frankfurt) vom Gesamtverband des Paritätischen Rede und Antwort. Anmeldung bis 16. Januar bei der Freiwilligenagentur (Tel. 4 92-59 04) oder beim Paritätischen (Tel. 61 85-0).

Der Vorstand ist die "Regierung" eines Vereins. Wer die Wahl zum Vorstandsmitglied annimmt, erhält Rechte und Pflichten. "Zu den zentralen Aufgaben gehört es, zukunftsfähige Strategien zu entwickeln, Grundsatzentscheidungen zu treffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen und die Finanzierung des Vereins zu sichern", erläutert Gabriele Markerth, Geschäftsführerin des Paritätischen.

"Damit haben die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder eine hohe Verantwortung", so Anja Uhlenbrock, Leiterin der Freiwilligenagentur Münster. Bei dem Informationsabend wird erläutert, wie die Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen für Vorstandsmitglieder im Einzelnen aussehen.

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