Landeshundeverordnung: Tipps vom Experten

16.11.2001

(SMS) Für alle Hunde, die im ausgewachsenen Zustand über 20 Kilogramm wiegen oder eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern erreichen, und für ihre Halter gelten ab 1. Januar 2002 die neuen Regelungen der Landeshundeverordnung vom 30. Juni 2000. Die so genannten 20-40er Hunde müssen zur Identifizierung einen Chip haben. Die Hundehalter müssen einen Sachkundenachweis, ein polizeiliches Führungszeugnis und den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung erbringen. In Münster sind über 4 000 Hunde und ihre Besitzer betroffen. Fragen zur Landeshundeverordnung beantwortet am Montag, 19. November, von 9.30 Uhr bis 13 Uhr der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Roland Otto, im Umweltbüro im Stadthaus I. Während der Sprechstunde ist Dr. Otto auch unter der Telefonnummer 4 92-31 31 zu erreichen.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation