Neue Auflagen bei Haltung von großen Hunden
Hundeliebhaber wissen, bevor sie sich einen großen Hund anschaffen, meist gut Bescheid über Pflege, Ernährung, Haltung und Erziehung. Sie müssen demnächst ihre Fachkenntnisse nachweisen. Diesen Sachkundenachweis stellen eigens dazu berechtigte Tierärzte nach einer Prüfung aus. Der Tierarzt nimmt auch die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes vor. Vom nächsten Jahr an benötigen Hundehalter außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis, das sie beim Amt für Bürgerangelegenheiten beantragen können, so eine weitere Vorschrift der Landeshundeverordnung.
Alle Hundehalter, die einen Hund besitzen, der unter die Vorschriften der Landeshundeverordnung fällt und ihr Tier auch dem Ordnungsamt gemeldet haben, haben in den vergangenen Tagen ein persönliches Anschreiben mit Informationen zu den neuen Regelungen erhalten.
Hundehalter, denen diese Informationen noch nicht zugeschickt wurden, können sich beim Ordnungsamt der Stadt Münster unter den Telefonnummern 4 92-32 21, 4 92-32 22 und 492-3226 nach den zusätzlichen Auflagen und Pflichten erkundigen.