Neue Auflagen bei Haltung von großen Hunden

08.11.2001

Mikrochip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis / Haftpflichtversicherung erforderlich

(SMS) Wer einen Hund hält oder sich einen vierbeinigen Freund anschaffen will, der größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder schwerer als 20 Kilogramm ist, muss vom 1. Januar 2002 an neue Bestimmungen erfüllen. Im Interesse einer möglichst geringen Gefährdung der Menschen müssen Hundehalter laut Landeshundeverordnung dann nicht nur ihren großen Hund dem Ordnungsamt anzeigen, sondern auch nachweisen, dass für den vierbeinigen Gefährten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, durch den es jederzeit zu identifizieren ist.

Hundeliebhaber wissen, bevor sie sich einen großen Hund anschaffen, meist gut Bescheid über Pflege, Ernährung, Haltung und Erziehung. Sie müssen demnächst ihre Fachkenntnisse nachweisen. Diesen Sachkundenachweis stellen eigens dazu berechtigte Tierärzte nach einer Prüfung aus. Der Tierarzt nimmt auch die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes vor. Vom nächsten Jahr an benötigen Hundehalter außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis, das sie beim Amt für Bürgerangelegenheiten beantragen können, so eine weitere Vorschrift der Landeshundeverordnung.

Alle Hundehalter, die einen Hund besitzen, der unter die Vorschriften der Landeshundeverordnung fällt und ihr Tier auch dem Ordnungsamt gemeldet haben, haben in den vergangenen Tagen ein persönliches Anschreiben mit Informationen zu den neuen Regelungen erhalten.

Hundehalter, denen diese Informationen noch nicht zugeschickt wurden, können sich beim Ordnungsamt der Stadt Münster unter den Telefonnummern 4 92-32 21, 4 92-32 22 und 492-3226 nach den zusätzlichen Auflagen und Pflichten erkundigen.

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