Kurzzeitparkplätze am Rosenplatz

19.09.2001

(SMS) Ab sofort stehen auch am Rosenplatz Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. So können die anliegenden Geschäfte ihren Kunden auch Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe anbieten. Als Ausgleich für die entfallenden Anwohnerparkplätze der Parkzone "E" können die Anwohner mit dem Parkausweis "E" den Parkplatz "Kalkmarkt" ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung nutzen. Die Freigabe des Parkplatzes gilt während einer Versuchsphase zunächst für den ganzen Parkplatz. Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass aufgrund der neuen Regelung auf dem Parkplatz "Kalkmarkt" keine freien Kurzzeitparkplätze mehr zur Verfügung stehen, plant das Ordnungsamt der Stadt, die Freigabe zum Anwohnerparken auf den halben Parkplatz zu begrenzen.

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