Klare Verhältnisse, dem Kind zuliebe
"Am besten informieren sich die Eltern schon während der Schwangerschaft – da geht´s ja noch in Ruhe – über die Besonderheiten", rät Marie-Theres Petring, Leiterin der Fachstelle Beistandschaften. Denn ob ein Vater nun getrennt von Mutter und Kind lebt oder mit diesen zusammen, ohne Trauschein ist beispielsweise die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind rechtlich nicht geklärt. Für eine gute Beziehung zwischen beiden mag das egal sein, bei Unterhalts-, Erb-, Renten- oder Krankenversicherungsansprüchen dann aber nicht mehr. Und wer ahnt schon, dass eine schlichte schriftliche Erklärung nicht reicht. Der Vater muss die Vaterschaft per Urkunde besiegeln lassen und die Mutter dem zustimmen.
"Das Kindschaftsrecht ist zwar in vielen Bereichen einfacher und überschaubarer geworden, doch die Details zu Vaterschaft, Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgangs- und Namensrecht können Alleinerziehende und nicht Verheiratete kaum kennen", weiß Amtsleiterin Anna Pohl. Hier bietet das Team der Fachstelle Beistandschaften seine Hilfe an.
"Wer ohne Trauschein ein Kind erzieht, kommt meist mit Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zum Unterhalt oder auch zum Abstammungsrecht zu uns, hier hat der Beratungsbedarf seit der Reform deutlich zugenommen", beobachtete Marie-Theres Petring. Immer mehr nicht verheiratete Eltern geben die Erklärungen für ein gemeinsames Sorgerecht ab, die ebenfalls kostenlos beim Jugendamt beurkundet werden.
"Auch geschiedene Elternteile mit alleinigem Sorgerecht schätzen unsere Unterstützung in Form der Beistandschaft", so Petring. Neben der allgemeinen Beratung übernimmt die Fachstelle nämlich auf Wunsch auch die Beistandschaft für ein Kind, bei Bedarf bis es 18 Jahre alt wird. Aufgaben sind dann – immer in Kooperation mit den Sorgeberechtigten – die Feststellung der Vaterschaft und die Klärung des Unterhalts. Bei Unterhaltsfragen ist es Ziel, möglichst eine einvernehmliche Regelung zu erreichen.
Die wichtigsten Fakten sind in einer neuen Broschüre mit dem Titel "Klare Verhältnisse, dem Kind zuliebe" zusammengefasst. Sie wurde gemeinsam mit dem Presseamt herausgegeben und ist in der Fachstelle Beistandschaften, Friedrich-Ebert-Straße 135, sowie in der Bürgerberatung im Stadthaus I erhältlich.