Verkürzung des Zivildienstes wird für Kommunen teuer

27.01.2000

Rechtsanspruch auf soziale Leistungen von Neuregelung nicht betroffen

(SMS) Die geplante Verkürzung des Zivildienstes und die Streichung von Zivi-Stellen durch den Bund ändert nichts am verbrieften Rechtsanspruch auf soziale Leistungen. "Für alte und behinderte Menschen besteht deshalb kein Grund zu ernsthafter Sorge", so Sozialamtsleiter Horst Gärtner. Grund zur Sorge dürften eher die Kommunen haben, denn die Bonner Pläne werden personalintensive soziale Dienste verteuern. Sozialdezernentin Helga Bickeböller: "Die Größenordnung der finanziellen Folgen für Städte und Gemeinden sind noch gar nicht bezifferbar."

Unmittelbar betroffen von der Zivildienstverkürzung ab 1. Juli sind zunächst einmal Anbieter von sozialen Diensten. Pflegeleistungen, Betreuung Schwerstbehinderter, Rettungs- und Behindertentransport, Mahlzeitendienste wie "Essen auf Rädern" und Selbsthilfe-Projekte sind Beispiele für Bereiche, in denen Träger der freien Wohlfahrtspflege in erheblichem Umfang Zivis einsetzen. Sie müssen ihre Dienste umorganisieren und haben nach Angaben von Horst Gärtner schon für die nächsten Monate "erhebliche Probleme" signalisiert.

"Bei diesen Diensten handelt es sich fast durchweg um Pflichtleistungen, auf die gesetzlich verbriefte Ansprüche bestehen, gleich ob sie von Zivis oder von anderen Mitarbeitern erbracht werden", erläutert der Sozialamtsleiter. Dafür habe die öffentliche Hand, sprich in der Regel die Kommune mit ihren Leistungen in irgendeiner Form einzustehen.

Für die Sozialdezernentin ist klar, dass erhebliche Mehrkosten entstehen werden. "Der Einsatz von Zivis macht soziale Leistungen preisgünstig. Eine vergleichbar preisgünstige Alternative gibt es nicht, zumal seit der Besteuerung der 630-Mark-Einkommen."

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation