Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

24.01.2000

Frauenbüro legt Broschüre neu auf / Aktuelle Gesetzeslage und Grundsatzerklärung

(SMS) Sexuelle Belästigung mit beleidigendem Verhalten und entwürdigenden Angriffen kommen auch am Arbeitsplatz Stadtverwaltung vor. Wie in vielen Betrieben und Behörden, wo Männer und und Frauen zusammenarbeiten. "Obwohl Gesetze erweitert und verbessert wurden, ist das Thema leider noch immer nicht aus der Welt", so die städtische Frauenbeauftragte Martina Arndts-Haupt. Daher hat das städtische Frauenbüro seine Broschüre "Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" in aktualisierter Form wieder aufgelegt.

Vor acht Jahren schon haben Frauenbüro, Personalamt und Personalrat der Stadt darin eine Grundsatzerklärung zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formuliert. An dem gemeinsamen Ziel hat sich nichts geändert. Martina Arndts-Haupt: "Wir wollen gemeinsam erreichen, dass Kolleginnen sexuelle Belästigung jedweder Form nicht aus Schamgefühl oder Angst in Kauf nehmen und schweigen". Daher sei auch die Grundsatzerklärung neu aufgelegt worden.

Seit der ersten Auflage der Broschüre haben sich gesetzliche Bestimmungen geändert, besonders auch durch das 1994 verabschiedete Beschäftigtenschutzgesetz. Zum ersten Mal fanden detaillierte Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich Eingang in eine Gesetzesgrundlage. Das Heft fächert darüber hinaus die Formen sexueller Belästigung auf, nennt Beispiele für die Verletzung der persönlichen Grenzen und beschreibt denkbare Folgewirkungen. "Wir wissen, dass das Problem auch nach der Grundsatzerklärung nicht völlig gelöst ist", so Martina Arndts-Haupt. "Aber sie hilft vielen Kollegen und Führungskräften, sensibler mit diesem Thema umzugehen. Vor allem der Blick auf "erste Anfänge" habe sich geschärft.

Die Broschüre "Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" ist im Frauenbüro im Stadthaus I (Zimmer 211) Telefon 4 92-17 01 erhältlich.

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