Entsorgung tiermehlhaltiger Futtermittel

03.07.2001

(SMS) Die Entschädigung der Landwirte, die Altbestände von tiermehlhaltigen Futtermitteln entsorgen müssen, ist geregelt. Mit einem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes vom 23. Mai wurde mitgeteilt, dass der Bund die vollständigen Kosten für die Entsorgung der auf landwirtschaftlichen Betrieben lagernden Altbestände übernimmt. Es werden die Kosten für die Entsorgung und der Warenwert der Altbestände erstattet. Das städtische Veterinäramt bittet alle Landwirte, die noch Altbestände von Futtermitteln mit Tiermehlen besitzen, sich unverzüglich unter der Telefonnummer 0 25 34/97 13 03 zu melden, damit das Entschädigungsverfahren eingeleitet werden kann.

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