Alles zum Behinderten-Fahrdienst

28.06.2001

Sozialamt informiert über Service für Rollstuhlfahrer und Menschen mit starker Gehbehinderung

(SMS) Wer kann den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen nutzen? Wo gibt es die Fahrscheine und wie meldet man Fahrten an? Antworten auf solche Fragen rund um den Behinderten-Fahrdienst gibt ein Infoblatt des Sozialamtes. Es liegt unter anderem in der Bürgerberatung im Stadthaus I aus.

Der Fahrdienst richtet sich an Rollstuhlfahrer und Menschen mit starker Gehbehinderung. In Münster bietet diesen Service der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden an. Er wird von der Stadt gefördert. In der Regel wird ein Spezialfahrzeug eingesetzt, das Rollstühle transportieren kann. Geschultes Personal holt die Fahrgäste ab und bietet die nötige Hilfestellung. Der Fahrdienst ist für alle im täglichen Leben anfallenden Fahrten gedacht – zum Beispiel für Einkäufe, den Besuch von Freunden oder die Mitarbeit in Vereinen.

Menschen mit dem Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, die kein eigenes Auto haben, erhalten auf Antrag vom Sozialamt zehn kostenlose Berechtigungsscheine pro Monat für je eine Fahrt. Ansprechpartnerin für Anträge und Fragen ist Waltraud Hölscher im Sozialamt (Tel. 4 92-59 97, Fax 4 92-79 01, E-Mail hoelschw@stadt-muenster.de). Sie schickt Betroffenen auf Wunsch das neue Infoblatt auch zu.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation