Anmeldeverfahren und Elternmitwirkung: Weichenstellung für neue Grundschule Gievenbeck

17.12.1999

Städtisches Schulamt informiert Erziehungsberechtigte / Schulbetrieb startet nach den Sommerferien

(SMS) Post vom Schulamt erhalten in den nächsten Tagen nahezu 900 Erziehungsberechtigte grundschulpflichtiger Kinder in Gievenbeck. Noch vor einem umfassenden Informationsabend Mitte Januar erfahren sie alles Wissenswerte zur neuen Grundschule in Gievenbeck-Südwest. Pädagogische Konzeption, Anmeldeverfahren, Ansprechpartner - das Schreiben gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Schule, die nach den Sommerferien 2000 ihre Arbeit aufnimmt.

Mit dem Auenviertel wächst in Gievenbeck-Südwest ein umfangreiches Wohngebiet. Die Einwohnerzahl steigt in dem Stadtteil in den nächsten zehn Jahren - so die Prognosen der Planer - von jetzt 16 0000 auf rund 21 000 Einwohner an. Für eine wohnortnahe Schulversorgung baut die Stadt zurzeit an der Dieckmannstraße 81 daher eine Grundschule, die zukünftig dreizügig, also mit drei Parallelklassen geführt werden soll. Bis zur endgültigen Namensfindung - darüber entscheidet die Schule selbst - firmiert sie unter "Grundschule Gievenbeck-Südwest".

"Die Anmeldungen der zukünftigen Erstklässler sind für Gievenbeck wie auch für alle anderen Grundschulen in Münster einheitlich am 13. und 14. Januar", erläutert Winfried Mörchen vom Schulamt. Anmeldeort ist der katholische Kindergarten St. Michael III an der Gronowskistraße 70. Dort gibt es einige Tage zuvor, am Dienstag, 11. Januar, auch einen ausführlichen Informationsabend mit dem Schulamt und Alice Lennartz. Die derzeitige Konrektorin der Kardinal-von-Galen-Grundschule in Handorf hat für die neue Grundschule in Gievenbeck die pädagogische Federführung übernommen und steht an diesem Abend für alle Fragen zur Verfügung.

"Elternmitwirkung erhält an dieser Schule besonderes Gewicht", betont Schulamtsleiter Manfred Mersmann. "Interessierten Eltern bietet sich die Chance, von Anfang an das pädagogische Profil kreativ mitzugestalten". Geführt wird die Grundschule von 8 bis 13 Uhr als Halbtagsschule. Eine Über-Mittag- und Nachmittagbetreuung sei bei einem entsprechenden Bedarf möglich. Die Frage, ob die Schule als Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule geführt werden soll, entscheiden ebenfalls die Eltern. Mitte Januar erhalten die betreffenden Erziehungsberechtigten schriftliche Informationen über Ort, Tag und Zeiten des Abstimmungsverfahrens.

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