Wahlbenachrichtigungen für den Ausländerbeirat

11.10.1999

(SMS) Allen wahlberechtigten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern flattern bis Ende der Woche die Benachrichtigungen für die Wahl des Ausländerbeirates am 7. November ins Haus. Wählen dürfen alle Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet sind. Nicht wahlberechtigt ist, wer zusätzlich einen deutschen Pass besitzt, Angehöriger einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung ist oder als Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtling oder Asylbewerber in Deutschland geduldet wird.

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