Vielfalt in der Weiterbildung gesichert

08.09.1999

Helga Boldt: Land änderte Gesetzentwurf im Sinne der münsterschen Initiative

(SMS) Der münstersche Einsatz für die Erhaltung der Vielfalt in der Weiterbildung war erfolgreich. Nach Angaben von Schul- und Kulturdezernentin Helga Boldt hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Modernisierung der Weiterbildung im Sinne der münsterschen Initiative geändert. "Neben politischer und berufsbezogener Weiterbildung und der Förderung von Sprach- und Medienkompetenz sind nun auch Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen, insbesondere im Bereich der sozialen und interkulturellen Beziehungen förderfähig", so Helga Boldt.

Auf Veranlassung der Weiterbildungsträger hatte der Rat im Juni die Verwaltung beauftragt, sich für eine Korrektur des Gesetzentwurfs einzusetzen. Vor allem ging es darum, die Landesförderung nicht auf berufliche Weiterbildung zu begrenzen. Soziale, interkulturelle und lebensgestaltende Weiterbildung sollte auch in Zukunft gefördert werden. Dieses Anliegen trug die Schul- und Kulturdezernentin bei einer Expertenanhörung des Ministeriums für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung im August vor.

Die Stellungnahme aus Münster hat Wirkung gezeigt. Jetzt kam die Mitteilung aus dem Landtag, der Gesetzentwurf sei vor seiner Verabschiedung nochmals geändert worden. Helga Boldt: "Damit ist die Trägervielfalt in Münster gesichert und ein differenziertes Weiterbildungsangebot garantiert." Eine Voraussetzung für diesen Erfolg sei "das entschiedene und gemeinsame Engagement aller Träger allgemeiner Weiterbildung" gewesen.

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