Vielfalt in der Weiterbildung gesichert
Auf Veranlassung der Weiterbildungsträger hatte der Rat im Juni die Verwaltung beauftragt, sich für eine Korrektur des Gesetzentwurfs einzusetzen. Vor allem ging es darum, die Landesförderung nicht auf berufliche Weiterbildung zu begrenzen. Soziale, interkulturelle und lebensgestaltende Weiterbildung sollte auch in Zukunft gefördert werden. Dieses Anliegen trug die Schul- und Kulturdezernentin bei einer Expertenanhörung des Ministeriums für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung im August vor.
Die Stellungnahme aus Münster hat Wirkung gezeigt. Jetzt kam die Mitteilung aus dem Landtag, der Gesetzentwurf sei vor seiner Verabschiedung nochmals geändert worden. Helga Boldt: "Damit ist die Trägervielfalt in Münster gesichert und ein differenziertes Weiterbildungsangebot garantiert." Eine Voraussetzung für diesen Erfolg sei "das entschiedene und gemeinsame Engagement aller Träger allgemeiner Weiterbildung" gewesen.