Kosovo-Flüchtlinge vorübergehend in Obdachlosenunterkunft

09.07.1999

Wohncontainer an Robert-Bosch-Straße wegen Altablagerung nicht möglich

(SMS) Die Stadtverwaltung wird kurzfristig freie Wohnungen in der Obdachlosenunterkunft an der Trauttmansdorffstraße zur Unterbringung von Kosovo-Flüchtlingen nutzen. Aktueller Anlaß für diese Entscheidung des Verwaltungsvorstandes: Anders als geplant, können auf dem Parkplatz an der Robert-Bosch-Straße keine Container als Übergangseinrichtung für etwa 80 Flüchtlinge aufgestellt werden. Der Parkplatz selbst und die angrenzende Fläche befinden sich auf einer Altablagerung aus Trümmerschutt. Bei der gegenwärtigen Nutzung ist das unproblematisch. Würde die Fläche zu Wohnzwecken genutzt und würden dort dann Kinder im Gelände spielen, ergäben sich höhere Anforderungen, die eine neue Bewertung der Altlast erforderten.

Wie Stadtbaurat Gerhard Joksch in Vertretung des Umweltdezernenten berichtete, wurde die Fläche zwischen Robert-Bosch-Straße, Kanal und Umgehungsstraße nach dem Zweiten Weltkrieg im wesentlichen mit Boden und Bauschutt aufgefüllt. Erste Untersuchungen und Proben durch das Umweltamt ergaben eine Verunreinigung mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetallen.

"Ein großer Teil der Fläche wird gewerblich genutzt, und dieser Bereich ist weitgehend asphaltiert oder anderweitig versiegelt. Die gewerbliche Nutzung ist unter den Gesichtspunkten von Umwelt und Gesundheit in Ordnung und erfordert keinen Handlungsbedarf", erläuterte der Stadtbaurat. Bei einem weiteren Teil des Geländes handelt es sich nach seinen Angaben um eine eingezäunte, bewachsene Brachfläche. "Auch das ist kein Problem. Wie wir jetzt aus aktuellem Anlaß festgestellt haben, ist der Zaun an einigen Stellen beschädigt. Er wird instandgesetzt, und damit ist die Sache ebenfalls wieder in Ordnung", so Stadtbaurat Joksch.

Eine andere Situation hätte sich ergeben, wenn Wohncontainer aufgestellt worden wären. Für die Container selbst war zwar ein befestigter Parkplatz vorgesehen. "Wir müssen aber davon ausgehen, daß die Kinder der Flüchtlingsfamilien im umliegenden, nicht befestigten Gelände spielen", so der Stadtbaurat. "Dann könnte sich durch direkten Kontakt mit dem Boden durchaus eine Gesundheitsgefährdung ergeben. Denn wer kann zum Beispiel ausschließen, daß beim Spielen nicht auch mal eine kleine Portion Erde in den Mund gelangt?"

In der Konsequenz erhöht sich dadurch der Druck auf die Sozialverwaltung, die dringender als je zuvor Kapazitäten sucht. "Seit Mitte Juni 1998 haben sich im Sozialamt 811 Flüchtlinge auf der Suche nach einer Unterkunft gemeldet, davon allein 63 in den letzten zwei Wochen", berichtete Sozialdezernentin Helga Bickeböller. Momentan seien 102 Flüchtlinge, darunter 55 Kinder, nicht versorgt. Sie lebten in der Regel bei Verwandten und Bekannten unter zumeist sehr beengten Verhältnissen.

Vor diesem Hintergrund sieht sich der Verwaltungsvorstand gezwungen, auf die Obdachloseneinrichtung an der Trauttmansdorffstraße zurückzugreifen. Dort stehen aktuell 14 Wohnungen frei, in denen zirka 70 Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Die Sozialdezernentin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die gute Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt, von der die Obdachloseneinrichtung betreut wird.

"Der AWO-Kreisverband ist damit einverstanden, daß auch die anderen zur Zeit noch von obdachlosen Familien belegten Wohnungen schrittweise Flüchtlingen zugewiesen werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß wir für diese Familien andere Wohnungen finden", sagte Helga Bickeböller. Ziel sei, für sie möglichst reguläre Wohnungen mit sozialer Betreuung im gesamten Stadtgebiet ausfinding zu machen.

Mit diesem Schritt wird ein Ratsbeschluß zur Umwandlung von Wohnungs- und Notunterkünften in Mietwohnungen vorübergehend ausgesetzt. Die Verwaltung veranlaßt dazu die erforderliche Dringlichkeitsentscheidung.

Wie sich die neue Regelung der Länderinnenminister zur Verteilung von Kosovo-Flüchtlingen aus dem ungeregelten Verfahren auf Münster auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Nach dieser Regelung muß das Ausländeramt vor Erteilung einer Duldung die Daten an die Bezirksregierung Arnsberg übermitteln.

Die Bezirksregierung entscheidet, ob die betreffenden Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen bleiben oder entsprechend der zwischen den Ländern vereinbarten Quoten in ein anderes Bundesland weitergeleitet werden. Bleiben sie in Nordrhein-Westfalen, hat die örtliche Ausländerbehörde eine Duldung zu erteilen. In Bezug auf Münster hat die Bezirksregierung Arnsberg am 7. Juli entschieden, daß sieben Kosovo-Albaner nach Sachsen-Anhalt weitergeleitet werden.

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