Gassi gehen ohne Maulkorb und Leine?

09.02.2001

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Münster testet Verhalten von Hunden / Landeshundeverordnung ermöglicht Ausnahmen von Leinen- und Maulkorbpflicht

(SMS) Ab Samstag, 10. Februar, können Hundebesitzer das Verhalten ihrer Lieblinge prüfen lassen: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Münster bietet Prüfungstermine an, die im 14-täglichen Rhythmus (24. Februar, 10. und 24. März, 7. April) fortgesetzt werden. Nach erfolgreich bestandenem Test erhalten Frauchen oder Herrchen ein Gutachten vom Amtstierarzt. Gegen Vorlage des Scheins kann das städtische Ordnungsamt Vierbeiner von der generellen Leinen- und Maulkorbpflicht nach der Landeshundeverordnung befreien.

Seit Inkrafttreten der Landeshundeverordnung im Juli 2000 sollten Hunde, deren Rasse in der Anlage 1 oder 2 der Landeshundeverordnung aufgeführt ist, von ihren Haltern in der Öffentlichkeit an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Da sich viele dieser Hunde jedoch absolut friedlich verhalten und das Freilaufverbot die Hunde erheblich beeinträchtigen kann, hat der Gesetzgeber Ausnahmen von der generellen Leinen- und Maulkorbpflicht vorgesehen: So können Hunde, die in Anlage 1 oder 2 der Landeshundeverordnung erscheinen, im Außenbereich der Stadt frei umherlaufen. Dazu muss der Hundehalter nachweisen, dass sein Hund keine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt.

Ein solcher Nachweis kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Verhaltensprüfung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt Münster in Zusammenarbeit mit Münsteraner Hundevereinen erbracht werden. Im Test wird der Hund mit verschiedenen Alltagssituationen konfrontiert, wie sie auch beim täglichen Gassi gehen auftauchen. Hierzu gehören beispielsweise Begegnungen mit Joggern, Radfahrern oder mit anderen Hunden. Auch Reaktionen auf plötzliche Geräusche, wie das Zuschlagen einer Autotür oder das Platzen eines Luftballons, werden beobachtet. Wenn der Hund auf diese Situationen mit normalem Verhalten reagiert, bekommt der Halter die entsprechende Bescheinigung überreicht.

Werden auch weitere Voraussetzungen, wie beispielsweise die Sachkunde der Hundebesitzer oder eine ausbruchsichere Unterbringung des Hundes, erfüllt, genehmigt das Ordnungsamt der Stadt Münster gegen Vorlage der Prüfungsbescheinigung eine Ausnahme von der Maulkorb- und Leinenpflicht.

Wer mit seinem Hund an einem der 14-täglich stattfinden Prüfungstermine teilnehmen möchte, kann Auskünfte hierzu beim Ordnungsamt unter 4 92-32 21 erfragen. Auch allgemeine Informationen über die Landeshundeverordnung gibt das Ordnungsamt.

Spezielle Fragen zur Durchführung des Verhaltenstests beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter 0 25 34/9 71-3 03.

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