Neuer EU-Parkausweis für Behinderte
Für den neuen Ausweis brauchen die Antragsteller ein Foto. Auf der Rückseite aufgeklebt dokumentiert es gemeinsam mit der Unterschrift die Berechtigung des Nutzers. Sofern bereits eine Parkerleichterung besteht, sollte diese bei der städtischen Ausgabestelle vorgelegt werden.
Ein amtliches Merkblatt der EU-Behörden erläutert die Parkvergünstigungen für Behinderte in den Mitgliedsstaaten. In seinen ausklappbaren Umschlagseiten erklärt das Merkblatt die Erleichterungen in den verschiedenen Sprachen. Bei Reisen ins Ausland kann die jeweilige Landessprache aufgeklappt und gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Kontrolleure haben so die Möglichkeit, die gewährten Vergünstigungen zu verstehen und zu berücksichtigen. Wer einen Ausweis beantragt, bekommt das Merkblatt zusammen mit dem Parkausweis.
Die bis zum Ende des Jahres ausgestellten Ausweise bleiben bis zum vorgegebenen Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 31.12.2010, gültig. "Es ist daher nicht nötig, die gültigen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte gegen einen neuen Ausweis einzutauschen", erläutert Werner Schulik von der Straßenverkehrsabteilung des städtischen Ordnungsamtes. Er empfiehlt den Parkausweis erst dann gegen einen neuen zu tauschen, wenn das ursprüngliche Dokument abläuft oder eine Reise ins Ausland geplant ist.