Sozialamt zahlt bei Krankheit

25.02.1999

Krankenversicherung ist nicht immer selbstverständlich / Niemand muß auf Behandlungen und Medikamente verzichten

(SMS) Nicht alle Menschen sind krankenversichert - sie müssen aber aus Angst vor den Kosten nicht auf Behandlungen und Medikamente verzichten. Ein Beispiel: Der 38jährige Michael B. aus Münster machte sich vor zehn Jahren als Handelsvertreter selbständig und verdiente in den ersten Jahren sehr gut. Aus der gesetzlichen Krankenversicherung schied er aus und versicherte sich privat. Als die Geschäfte schlechter gingen, konnte er die hohen Beiträge nicht mehr regelmäßig zahlen. Nach einiger Zeit kündigte die Versicherung den Vertrag. Als dann wegen einer Lungenentzündung ein Arztbesuch notwendig wurde, fehlte natürlich der Versicherungsschutz. In dieser Situation übernahm das städtische Sozialamt die Kosten.

"Das Sozialamt kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die durch Krankheit entstehenden Kosten für Behandlung und erforderliche Medikamente übernehmen. Das gilt auch für einen eventuell erforderlichen Krankenhausaufenthalt", so Michael Willamowski vom Sozialamt. Genau wie bei anderen Hilfen müssen allerdings vorher die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden. Es ist möglich, daß das Sozialamt nur einen Teil der Kosten übernimmt und der Antragsteller einen Eigenanteil leisten muß. "Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung", erklärt Willamowski. "Ärzte und Apotheker bekommen ihre Vergütung vom Sozialamt."

Zur Zeit erhalten in Münster 1500 bis 2000 Personen die sogenannte Krankenhilfe. Das Sozialamt händigt die erforderlichen Krankenscheine aus, mit denen ein Arzt freier Wahl aufgesucht werden kann. "Die meisten Menschen, die von der Sozialhilfe leben müssen, sind bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die Beiträge werden vom Sozialamt übernommen", so Willamowski.

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