Aussiedler in Deutschland

09.02.1999

Vom Recht, Deutscher zu sein und den Problemen, es nachzuweisen

(SMS) Nach den Gesetzen der Bundesrepublik sind Aussiedler keine Ausländer, auch keine Deutschstämmigen, sondern Deutsche, die ein Recht darauf haben, in Deutschland zu leben. Volkszugehöriger ist, "wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Erziehung, Sprache und Kultur bestätigt wird" (Paragraph 6 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz). Doch gerade die Überprüfung dieser Voraussetzungen stellt die deutschen Behörden vor eine schwierige Aufgabe.

Wer als Spätaussiedler anerkannt werden will, muß zunächst vom Herkunftsland aus einen umfangreichen Aufnahmeantrag stellen. Darin ist detailliert die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen, beispielsweise mit Hilfe von Geburts- oder Heiratsurkunden. Die deutschen Behörden erkennen darüber hinaus nur Personen an, die vor dem 1. Januar 1993 geboren sind und mindestens einen deutschen Elternteil haben. Menschen, die aus der ehemaligen Sowjetunion kommen, müssen zusätzlich nachweisen, daß sie noch heute an den Folgen der Benachteiligung als Deutsche leiden. Auch ein Sprachtest, der einfache Kenntnisse der deutschen Sprache abfragt, zählt mittlerweile zu den grundlegenden Aufnahmevoraussetzungen.

Bestechung im Herkunftsland

Wird der Aufnahmebescheid erteilt, so können die Aussiedler ihr Herkunftsland verlassen. Allerdings ist dazu noch eine Genehmigung der örtlichen Behörden notwendig, die ohne Bestechung häufig nicht zu bekommen ist. Viele der betroffenen Familien müssen dafür ihr Hab und Gut verkaufen. Nach der Einreise in Deutschland werden die Aussiedler zunächst für einige Tage in einer Bundesaufnahmestelle untergebracht, bevor sie nach einem Zuweisungsschlüssel auf die einzelnen Bundesländer "verteilt" werden.

Jährlich 500 bis 600 neue Aussiedler in Münster

In den Landesaufnahmestellen, beispielsweise Unna-Massen für Nordrhein-Westfalen, werden nochmals die Aufnahmevoraussetzungen überprüft, bevor die Aussiedler in die Städte und Gemeinden gelangen. Auf diese Weise kamen in den letzten Jahren jährlich zwischen 500 und 600 Spätaussiedler auch nach Münster. Erst in den Städten und Gemeinden wird endgültig entschieden, welchen Status die betreffenden Menschen erhalten. Wiederum wird ein Sprachtest durchgeführt, von dem entscheidend abhängt, ob ein Spätaussiedler schließlich einen deutschen Paß erhält und welche Eingliederungshilfen ihm zustehen.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation