Weitere Vogelgrippe-Fälle in Münster

16.12.2025

Friedrich-Löffler-Institut bestätigt H5N1-Infektion bei fünf toten Gänsen

Münster (SMS) In Münster sind fünf weitere Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln bestätigt worden. Drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse, die zwischen dem 26. November und 4. Dezember am Dortmund-Ems-Kanal, in den Rieselfeldern und in Albachten gefunden wurden, waren mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert, das bei infizierten Vögeln meist tödlich verläuft. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut jetzt bestätigt. Da es sich um einzelne Wildvögel handelt, ergreift die Stadt Münster derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen wie eine Stallpflicht.

Bundesweit breitet sich die Vogelgrippe seit Anfang November aus. In Münster war das Virus erstmals bei einem am 3. November in Albachten gefundenen toten Kranich nachgewiesen worden. Bei zusätzlich vorgenommenen Stichproben-Untersuchungen wurden bei lebenden Wildvögeln in den Rieselfeldern keine Infektionen festgestellt.

Für Geflügelhalterinnen und -halter gelten in Münster weiterhin die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen. Ein gutes Hygienekonzept und die Registrierung der Tiere bei der Tierseuchenkasse sind besonders wichtig. Das gilt auch für Privatpersonen, die Hühner im Garten halten. Treten in kleineren Geflügelhaltungen mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, muss sofort der Tierarzt oder das städtische Veterinäramt (Tel. 02 51/4 92-54 00) informiert werden.

Die aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürlicher Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel liegt. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft in der Regel tödlich. 

Für die allgemeine Bevölkerung stellt das Virus nach aktuellem Wissensstand kein akutes Gesundheitsrisiko dar, weil eine Ansteckung in der Regel nur bei direktem Kontakt mit infizierten Vögeln möglich ist. Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster bittet alle Bürgerinnen und Bürger, kranke und tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere wie Katzen und Hunde fernzuhalten. Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten oder toten Vögeln sowie deren Ausscheidungen hatte, sollte sich 14 Tage selbst beobachten und bei auftretenden Atemwegs- oder Grippesymptomen ärztlich untersuchen lassen. 

Wer tote Wildvögel wie Enten, Gänse, Schwäne, Möwen oder Bussarde findet, sollte dies dem Veterinäramt melden. Weitere Informationen gibt es online unter www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz.

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