Bebauungsplanänderung für BASF-Werksgelände

15.02.2022

Zukunftsfähigen Produktionsstandort ermöglichen / Vorlage in den Ratsgremien

Münster (SMS) Die „BASF Coatings GmbH“ betreibt seit 119 Jahren das Werk am Standort Münster-Hiltrup und plant mit diesem Standort auch weiterhin. Um dort zukunftsfähige Entwicklungen mit innovativen Produktpaletten zu ermöglichen, strebt die BASF an, den seit 1985 rechtskräftigen Bebauungsplan für das Werksgelände zu ändern. Bisher lassen die Festsetzungen des Bebauungsplans vorwiegend Lack- und Farbproduktion zu.

Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben der BASF und bringt nun das notwendige Bauleitplanverfahren auf den Weg. Die Vorlage des Stadtplanungsamtes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 265 II im Bereich des BASF-Werksgeländes wird in der anstehenden Sitzungskette in der Bezirksvertretung Hiltrup, dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Neben dem Planungsziel, weiterhin einen zukunftsfähigen Produktionsstandort zu ermöglichen, liegt der Fokus darauf, die Emissionen des Werks und das Störfall-Risiko nicht zu erhöhen.

Karte: Für das BASF-Werksgelände in Hiltrup soll der geltende Bebauungsplan geändert werden.
Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

 

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