Geflügelpest: Aufhebung Beobachtungsgebiet – Geflügel muss im Stall bleiben

27.04.2021

Münster (SMS) Das Beobachtungsgebiet der Geflügelpest im Stadtgebiet Münster wird ab sofort aufgehoben. Bereits am 14. April wurde der Sperrbezirk aufgehoben. Diese Allgemeinverfügungen treten einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt (26. April) in Kraft.  

Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet wie auch das Beobachtungsgebiet 2 (Ausbruch im Kreis Warendorf) bleiben weiterhin bestehen. Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder so untergebracht sein, dass es komplett vor Wildvögeln und deren Einträgen gesichert ist.  

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