Aus für fünf Spielhallen in Münster

27.06.2019

VG Münster bestätigt Rechtsauffassung des Ordnungsamtes

Münster (SMS) Seit dem 1. Dezember 2017 benötigen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Erlaubnis für die Fortführung ihres Spielbetriebes, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder in Härtefallen erteilt werden kann. Insbesondere Mehrfachspielhallen sind verboten.

In einem Spielhallenkomplex an der Hammer Straße untersagte das Ordnungsamt im Jahr 2018 den Betrieb für fünf von insgesamt sechs Spielhallen. Die hiergegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag (27. Juni) ab. „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung in diesem Präzedenzfall bestätigt“, betont Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Von den ehemals 55 Spielhallen in Münster werden voraussichtlich maximal 19 einen legalen Spielbetrieb anbieten können.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation