Neue Fristen für Anträge beim Jugendamt
01.03.2019
Münster (SMS) Freie Träger der Jugendhilfe können Anträge auf kommunale Zuschüsse bei der Stadt stellen. Diese Anträge müssen in diesem Jahr erstmals bis zum Beginn der Sommerferien, also bis zum 12. Juli 2019, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingehen.
Dann können die Anträge in die Haushaltsplanung für 2020 aufgenommen werden. Zudem ist so sicher gestellt, dass sie gesichtet und bewertet werden können und nicht, wie in der Vergangenheit, wegen des kurzfristigen Eingangs nicht mehr berücksichtigt werden können.