Stadt trifft Vorsorge gegen Afrikanische Schweinepest
Münster (SMS) Die Stadt Münster trifft Vorsorge gegen die Afrikanische Schweinepest. Selbst wenn die Viruserkrankung in Deutschland bisher nicht aufgetreten ist: Nachdem sich auch in Belgien Tiere infiziert haben, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sie in Deutschland gleichfalls auftritt. "Von der Erkrankung sind ausschließlich Wild- und Hausschweine betroffen. Für andere Tierarten und auch für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr", so Dr. Irene Salaschek, die Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im städtischen Gesundheitsamt.
Meist infiziert der Krankheitserreger über Blut, verunreinigtes Futter oder nicht erhitzte Lebensmittel wie Rohwurst zunächst Wildschweine. Dann steigt die Gefahr, dass Hausschweine ebenfalls angesteckt werden - mit gravierenden Folgen für die Tierhalter. Da es keine Impfung gegen die Seuche gibt, sind ganze Bestände bedroht.
Neben umherziehenden Wildschweinen trägt vor allem der Fahrzeug- und Personenverkehr zur Ausbreitung der Seuche bei. Und hier beginnt die Prävention: Touristen, Spediteure oder Saisonarbeiter sollten keine Wurst- und Fleischprodukte vom Schwein oder Wildschwein aus betroffenen Gebieten (insbesondere Ost- und Südosteuropa) nach Deutschland bringen. Gelangen diese etwa in offen zugängliche Abfallkörbe an Raststätten, können sie schon in geringen Mengen ansteckend für Wildschweine sein. Bereits ein falsch entsorgtes Wurstbrot kann unter Umständen dafür genügen.
Dr. Salaschek: "Zur Vorbeugung können aber auch Jäger beitragen, indem sie auf Jagdtourismus verzichten. Für Landwirte wiederum kann die wirtschaftliche Existenz davon abhängen, dass sie die Vorschriften der Stallhygiene penibel befolgen."
Bei einem Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest tritt der städtische Krisenstab zusammen. Dann wird das gefährdete Gebiet intensiv nach möglichen Wildschwein-Kadavern abgesucht. Der Kernbereich der gefährdeten Zone wird möglichst eingezäunt, dort kommt es auch zur Einschränkung von Personen- und Fahrzeugverkehr. Betriebe mit Schweinehaltung im gefährdeten Gebiet müssen dann ihre Tiere vor einem Transport untersuchen lassen.
Hinweise und Verlinkungen zu weiterführenden Informationen stehen auf der Homepage des Gesundheits- und Veterinäramtes der Stadt: www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz