Impfberechtigungen
Das Impfzentrum Münster bietet bisher gemäß geltender Erlasslage Impfungen für definierte Berufsgruppen (teilweise inklusive Ehrenamtlicher), deren Betriebssitz beziehungsweise Arbeitsplatz in der Stadt Münster liegt, an. Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besonders priorisiert sind, werden gebeten, ab dem 6. April einen Impftermin zu vereinbaren.
Die Impfungen starten am 7. April.
Arbeitgeber-Bescheinigung
Nachfolgend Genannte weisen über eine Arbeitgeber-Bescheinigung ihre Berechtigung im Impfzentrum nach:
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen im Bereich der Intensivstationen, Notaufnahme, Transplantationsmedizin, Onkologie
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen in der Betreuung von COVID-19-Patienten
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen in weiteren Bereichen
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Tätige (auch Ehrenamtliche) in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern
- Personal in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- Personal aus sonstigen medizinischen Bereichen, in denen eine aerosolgenerierende Tätigkeit durchgeführt wird
- Personal im Betreuungsdienst zur Unterstützung im Alltag
- Personal in teilstationären Einrichtungen (gem. § 24 Absatz 1 WTG)
- Personal in Tagespflegeeinrichtung (gem. § 24 Absatz 1 WTG)
- Personal in Wohngemeinschaften (gem. § 24 Absatz 1 WTG)
- Personal in Demenz-WGs
- Personal in Beatmungs-WGs
- Personal in Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Seniorinnen und Senioren
- Ehrenamtliche Mitarbeiter/-in im Hospiz oder von ambulanten Hospiz-Diensten
- Medizinproduktberater/-innen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personal, das im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtung- und Prüftätigkeiten ausübt (insbesondere der Medizinischen Dienste)
- Personal der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, die patientennah erbracht wird
- Personal des kommunalen Gesundheitsamtes mit regelmäßigem Bürgerkontakt
- Personal im Blut- und Plasmaspendedienst
- Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
- Personal, das in Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß §34 SGB VIII tätig ist (dies umfasst auch Integrationshelferinnen und -helfer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, OGS-Personal an Grundschulen, Frühförderpersonal und vergleichbares Personal, dass regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig ist)
- Beschäftigte der ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe (inkl. Frühförderung)
- Personal der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, das an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig wird
- Personal des Deutschen Archäologischen Instituts, das an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig wird
- Personal, das im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig wird
- Personal, das im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig wird
- Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern tätig oder untergebracht sind
- Optiker/-innen, Hörgeräteakustiker/-innen, Orthopädie-Schuhtechniker/-innen und Mitarbeitende in Sanitätshäusern
Berechtigungs-Nachweis (Bescheinigung vollstationärer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses)
Nachfolgend Genannte, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, weisen mit einer Bescheinigung über eine berechtigende Tätigkeit (durch vollstationäre Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus) diese im Impfzentrum nach:
- Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspflegern sowie Betreuerinnen und Betreuer (auch ehrenamtlich)
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Frisörinnen und Frisöre
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
Berechtigungs-Nachweis über Selbstbescheinigung / Arbeitgeberbescheinigung
Nachfolgend benanntes medizinisches Personal weist über eine Selbstbescheinigung / Arbeitgeber-Bescheinigung die Berechtigung im Impfzentrum nach:
- Ärzte und Ärztinnen mit Patientenkontakt sowie deren medizinisches Praxispersonal
- Zahnärzte und Zahnärztinnen mit Patientenkontakt sowie deren medizinisches Praxispersonal
- Hebammen mit Patientenkontakt
- Heilmittelerbringer/-innen in der ambulanten häuslichen Pflege
- Psychiater/-innen, Psychologen/innen und Psychotherapeuten/innen
Link zum Impf-Termin-Portal
Wenn Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen gehören und die beschriebene Art Ihrer Tätigkeit bzw. der Ort Ihrer Tätigkeit auf Sie zutreffen, und Ihr Betriebssitz bzw. Arbeitsplatz in der Stadt Münster ist, dann können Sie hier unter den folgenden Links einen Termin buchen. Änderungen der Buchung können nur über ticket.io vorgenommen werden. Wenden Sie sich an oder unter der Hotline 02 21/30 08 43 11 (nur an Werktagen).
WICHTIG: Der Termin alleine berechtigt nicht zur Impfung! Am Impftag muss im Impfzentrum eine Bescheinigung vorgelegt werden, aus der Ihre Impfberechtigung hervorgeht. Die Bescheinigung wird geprüft.
Fehlende oder falsche Bescheinigungen führen zur Abweisung durch das Personal des Impfzentrums!
Terminbuchung für eine besonders begründete Impfung