Unterrichtsreihe zum Thema „Rechte und Pflichten von Auszubildenden”, durchgeführt in einer
10. Klasse (Typ B) einer Hauptschule.

1.1  Thema der Unterrichtsreihe

Kann der Chef eigentlich mit mir machen, was er will oder habe ich auch Rechte?” - Rechte und Pflichten von Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung. Handlungs- und entscheidungsorientierte Erarbeitung relevanter Gesetze und Bestimmungen für Auszubildende.




1.2  Ziele der Unterrichtsreihe

Die Schüler (in diesem Unterrichtsentwurf steht die männliche Form „Schüler” stellvertretend für „Schülerinnen und Schüler”) sollen Probleme und Konflikte in der Arbeitswelt kennenlernen, selbstständig analysieren und beurteilen können. Die Entscheidungsfindung soll in dieser Unterrichtsreihe eingeübt werden.
Weiterhin sollen die Schüler verschiedene Rechte und Pflichten aus den für Auszubildende relevanten Gesetzestexten Berufsausbildungsvertrag, Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz kennenlernen und in Fallstudien anwenden können.
Das Hauptziel dieser Unterrichtsreihe ist demnach die Befähigung der Schüler zu qualifiziertem Entscheiden und Handeln im späteren Arbeits- und Berufsleben.
 

1.3  Struktur der Unterrichtsreihe
 

1./2. Std.: „Das Vorstellungsgespräch ist gut gelaufen - der Betrieb stellt mich als Auszubildenden ein. Was ist jetzt für mich wichtig?” - Schülerinnen und Schüler erarbeiten wichtige Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages.
3. Std.: Kurzreferate zu wichtigen Institutionen, Verbänden und Einrichtungen für Jugendliche während der Berufsausbildung: Gewerbeaufsichtsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitsgericht, Gewerkschaften, Betriebsrat, Jugend-und Auszubildendenvertretung.
4.-5. Std.: Welche rechtlichen Stützen gibt mir das Berufsbildungsgesetz in Konfliktfällen? - Anwendung wichtiger Paragraphen aus dem Berufsbildungsgesetz zur Lösung betrieblicher Konflikte in der Ausbildungszeit.
6. Std.: Der Auszubildende Jürgen gerät mit seinem Arbeitgeber in Auseinandersetzungen über seine Arbeitszeit - Wie kann der Konflikt zwischen ihm und seinem Arbeitgeber gelöst werden? Eine Fallanalyse zu einem betrieblichen Konflikt unter Zuhilfenahme der Erarbeitung entsprechender Artikel aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
7. Std.: Eventuelle Fortsetzung (Vertiefung) aus der 6. Stunde.
8. Std.: Abschließende Reflexion der Unterrichtsreihe: Welche Rechten und Pflichten   habe ich als Auszubildende(r)? - Schülerinnen und Schüler erstellen ein Merkheft für ihre Berufsausbildung.

1.4  Ziele der Stunde

In dieser Stunde sollen die Schüler den Konflikt zwischen dem Auszubildenden Jürgen und seinem Arbeitgeber mit Hilfe der Anwendung verschiedener Paragraphen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz analysieren, um ihm bei der Lösung des Konfliktes behilflich sein zu können.
 

2.  Erläuterungen und Begründungen zu didaktischen und methodischen  Entscheidungen

Das Thema der Stunde lässt sich laut Richtlinien für das Fach Wirtschaftslehre sowohl in das Problemfeld „Arbeit und Betrieb” (vgl. Richtlinien und Lehrpläne Wirtschaft für die Hauptschule, S. 98 - 102) als auch „Ausbildung und Beruf” (vgl. Richtlinien und Lehrpläne Wirtschaft für die Hauptschule, S. 94-97) einordnen. Das Lernen im Wirtschaftsunterricht hat lt. Richtlinien das Ziel, den Schüler eine aktuelle Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Grundsachverhalten sowie deren Auswirkungen auf den persönlichen Lebensbereich zu ermöglichen (vgl. Richtlinien und Lehrpläne Wirtschaft für die Hauptschule, S. 98-102). Es ist vorrangiges Ziel des Wirtschaftslehreunterrichts, die Schüler für die Situationen und Lebenslagen zu qualifizieren, in denen sie künftig als Arbeitnehmer, Konsumenten und Wirtschaftsbürger stehen (Hervorhebung von mir. O.V.)( vgl. Richtlinien und Lehrpläne Wirtschaft für die Hauptschule, S. 59).
Die Vorbereitung und Qualifikation der Schüler für ihre spätere Rolle als Arbeitnehmer soll lt. Richtlinien durch die Behandlung betrieblicher Grundsachverhalte und durch die Auseinandersetzung mit Konflikten und Problemen in der Arbeitswelt ermöglicht werden (vgl. Richtlinien und Lehrpläne Wirtschaft für die Hauptschule, S. 61). Das wird durch diese UR versucht.
Als zukünftige Schulabgänger hat das Thema der Stunde (und auch der Unterrichtsreihe) eine hohe Zukunftsbedeutung für die Schüler der 10. Klasse (vgl. Klafki, S. 273-274): Es ist für sie wichtig zu wissen, welche Konflikte in Betrieben auftreten können, wie sie gelöst werden können und welche Handlungsmöglichkeiten es für den Einzelnen gibt. Dabei sollen die Schüler Möglichkeiten, Konflikte entweder zu vermeiden oder auf andere Art zu lösen, kennenlernen. Dazu versetzen sich die Schüler in die an diesen Konflikten beteiligten Parteien.
Im Wirtschaftslehreunterricht soll die Handlungsfähigkeit der Schüler verbessert und eingeübt werden. Für das vorliegende Thema heißt das, die Schüler sollen die Fähigkeit entwickeln, im späteren Arbeits- und Berufsleben bei eventuell auftretenden Konflikten und Problemen qualifiziert Entscheiden und Handeln zu können.

Die Klasse 10 B besteht aus 17 Schülerinnen und Schülern (6 Jungen und 11 Mädchen). 12 der Jugendlichen sind ausländischer Herkunft. Probleme für die Unterrichtssituation ergeben sich z.T. aus den Sprachproblemen der ausländischen Schüler. Bei der Formulierung von Arbeitsblättern oder bei der Lektüre von Texten ist es daher notwendig Rücksicht auf diese Sprachprobleme zu nehmen.
Die Motivation und Leistungsbereitschaft der Schüler ist hoch. Die Klasse 10 B setzt sich aus den „besten” Schülern aus zwei Klassen des vorherigen Jahrgangs 9 zusammen. Die Möglichkeit zu weiterführenden Schulen zu wechseln oder einen guten schulischen Abschluss für die Bewerbung in einem Beruf zu erhalten, wirkt sich fördernd auf die Arbeitshaltung der Jugendlichen aus. Der Leistungsstand ist in dieser Klasse daher höher als in anderen Hauptschulklassen. Dennoch zeigt sich, dass die Schüler auffallend langsam arbeiten und ihre Leistungen vorrangig durch viel Übung und Fleiß erzielen.
Ein Großteil der Lerngruppe beteiligt sich aktiv, interessiert und engagiert am Unterricht im Fach Arbeitslehre-Wirtschaft, so dass ein anspruchsvolleres Unterrichtsvorhaben wie das vorliegende durchaus gewagt werden kann.

Vor dieser Unterrichtsreihe erarbeiteten die Schüler in den Unterrichtsreihen „Was ist ein Betrieb und was sind seine Aufgaben? Welche Bedeutung haben Betriebe für den Einzelnen und die Gesellschaft?” und „Wie funktionieren eigentlich Betriebe? - Funktionale, soziale und ökonomische Aspekte eines Betriebes” grundlegendes Wissen über Betriebe und deren Stellung in der Wirtschaft eines Landes. Außerdem haben die Schüler verschiedene Themen und Inhalte aus dem Problemfeld „Ausbildung und Beruf” erörtert (z.B. Vorgehen bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen, Üben von Vorstellungsgesprächen, etc.). In dieser Unterrichtsreihe haben sich die Jugendlichen mit dem Ausbildungsvertrag sowie dem Berufsbildungsgesetz auseinandergesetzt. Bestandteil dieser vorhergehenden Stunden war auch das Kennenlernen der Aufgaben und Ziele verschiedener Verbände, Institutionen und Einrichtungen, die unmittelbar mit der Berufsausbildung Jugendlicher zu tun haben (Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gewerkschaften, Kammern, Gewerbeaufsichtsamt, Arbeitsgericht).
Unterschiedliche Unterrichtsmethoden wie das Planspiel (modifiziert), die Fallmethode, die Konfliktanalyse sowie verschiedene Sozialformen (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Sitzkreis) sind den Schülern aus der bisherigen Unterrichtspraxis bekannt.

Da viele Schüler großes Interesse an Arbeitskonflikten bekundeten, entschloss ich mich, einen Konflikt ausführlich mit den Schülern zu analysieren. Geeignet schien mir hierzu ein Konflikt aus dem Bereich des Jugendarbeitsschutzes, da hier ausführlich dargestellt werden kann, wie es zu einem alltäglichen Konflikt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber kommt. Ich halte die Analyse eines Konfliktes nach der Fallmethode nach Franz-Josef Kaiser (vgl. Kaiser ²1976) für sehr geeignet, da das selbstständige Suchen und Auswerten von Informationen sowie das Finden und Begründen eigener Entscheidungen den Jugendlichen einen viel engeren Kontakt zum Unterrichtsinhalt vermittelt. Denk- und Entscheidungsübungen fördern die Entschlusskraft und Entscheidungsfähigkeit des Schülers, die er benötigt, um mit den Problemen fertig zu werden, vor die er in der Wirklichkeit seines späteren Berufes gestellt wird.

Das Erarbeiten mit der Fallmethode ist für die weitere Entwicklung der Jugendlichen bedeutungsvoll, da die Schüler mit einem praktischen Fall oder einer konkreten Situation aus dem Leben konfrontiert werden und sie so auf praktische Lebensbewältigung und nicht auf theoretische Wissensvermittlung ausgerichtet ist. Die Vermittlung und Erarbeitung von Wissen geschieht bei der Fallstudie „nebenher” (vgl. Kaiser ²1976, S. 57). Außerdem fördert die Fallstudie das selbsttätige Kennenlernen von Sachzusammenhängen und befähigt die Lernenden, die immer neuen Probleme einer sich dauernd verändernden Umwelt zu meistern. Die Fallstudie erfüllt das Prinzip der Lebensnähe dadurch, dass der Lerngegenstand ein praktischer Fall aus dem Leben ist.
Weiterhin können Schüler an der Fallstudie lernen, dass es in Konfliktsituationen nicht nur eindeutige Lösungen gibt, sondern dass man sich häufig für eine Lösung entscheiden muss, nachdem man das Für und Wider abgewogen hat. Hauptziel der Anwendung der Fallmethode ist die Erziehung der Jugendlichen zu urteilsfähigen Staatsbürgern und zur geistigen Mobilität im Hinblick auf das spätere Berufsleben.

Idealtypisch werden in eine Fallstudie ökonomische, soziale, politische, technische und rechtliche Aspekte als Daten in die Analyse mit eingehen (vgl. Kaiser ²1976, S. 139). Das ist, gerade in der unterrichtlichen Umsetzung in einem Fach mit nur 2 Wochenstunden, relativ schwierig zu verwirklichen. Um den zeitlichen Rahmen und auch die Aufnahmefähigkeit der Schüler nicht zu sehr zu strapazieren, halte ich es für sinnvoll die Fallstudie auf wenige, für die tatsächliche Thematik der Unterrichtsreihe wichtige Aspekte zu reduzieren. Die Erarbeitung einer Fallstudie stellt an Lehrer und Schüler verschiedene Anforderungen. Der Lehrer sollte Diskussionsleiter, Hilfsquelle, hilfreicher Experte, Antriebsmotor und Zusammenfasser sein, ausgestattet mit einem Höchstmaß an Geduld und der Fähigkeit, die eigene Meinung in der Diskussion zurückzustellen. Er sollte die Schüler anleiten, wie man Fakten analysiert, Probleme erkennt, Urteile fällt und Entscheidungen trifft. Die Schüler benötigen zur erfolgreichen Fallanalyse o.g. Methodenkenntnisse, weiterhin sollten sie schöpferisches, kreatives, aktives und selbstständiges Arbeiten gewohnt sein (vgl. Kaiser ²1976, S. 142-143). Wie bereits weiter oben ausgeführt, halte ich diese Klasse hinsichtlich ihrer Methodenkenntnis und Fähigkeiten für geeignet, ein anspruchsvolles Unterrichtsvorhaben wie das Vorliegende durchzuführen.

Zur Hinführung zur Problemstellung hören sich die Schüler ein kurzes Gespräch zwischen Jürgen und seinem älteren Freund Werner, Auszubildender in einem Bekleidungsgeschäft, an. Dieses Abspielen einer (selbst hergestellten) Tonbandaufnahme dient nicht nur als motivierende Einstimmung auf den zu bearbeitenden Fall sondern enthält bereits wesentliche Aspekte des Konfliktes und gibt somit den Schülern einen ersten Anlass Meinungen und Vermutungen zu äußern, wobei die Problemstellung deutlich werden soll: „Darf Jürgen so lange und so viel arbeiten, wie es von seinem Arbeitgeber verlangt wird?” Die Problemstellung wird als Gedächtnisstütze an der Tafel notiert. Im Unterrichtsgespräch soll den Schülern klar werden, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Hilfe bei der Entscheidung über den Fall sein kann.

Nach dieser ersten Spontanphase, in der bereits der Konflikt zwischen Jürgen und seinem Arbeitgeber vermutet wird, konfrontiere ich die Schüler mit dem konflikthaltigen Fall Jürgens. Die Konfrontation mit dem Fall weckt besonderes Interesse bei den Lernenden und löst damit eine höhere Motivation aus. Das Fallmaterial enthält eine ausführliche Schilderung der Situation Jürgens in seinem Ausbildungsbetrieb, eine Mitschrift des zu Beginn der Stunde eingesetzten Dialogs zwischen Werner und Jürgen sowie eine Zusammenstellung verschiedener relevanter Paragraphen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Zur Entlastung der Schüler händige ich den Gruppen nicht den gesamten Wortlaut des Jugendarbeitsschutzgesetzes aus, sondern lediglich für diesen Fall relevante Paragraphen. Ein Durcharbeiten sämtlicher Paragraphen würde einige der ausländischen Schüler, deren Lesekompetenz, gerade in Bezug auf die auch für uns nicht einfach zu lesenden Gesetzestexte noch nicht so weit entwickelt ist wie die mancher deutschsprachigen Schüler, vorzeitig entmutigen und für den Rest der Stunde bzw. der Unterrichtsreihe demotivieren. Außerdem würde eine umfassende Beschäftigung mit den Paragraphen des JArbSchG den zeitlichen Rahmen sowohl dieser Unterrichtsstunde als auch den der gesamten Unterrichtsreihe sprengen.
In der Erarbeitungsphase sollen sich die Schüler in ihren Arbeitsgruppen intensiv über den Fall informieren (vgl. die „Infor-
mationsphase” bei Kaiser ²1976, S. 60), zutreffende Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz erarbeiten und auf Jürgens Fall anwenden. Zu diesem Zweck setze ich ein Arbeitsblatt ein, dass den Schülern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben helfen soll. In dieser Phase werde ich den Schülern wenn nötig Hilfestellung leisten, der Lehrer hat in dieser Phase des Unterrichts eine beratende und helfende Funktion inne. Die Fallanalyse wird in Gruppenarbeit durchgeführt. In der Gruppenarbeit können sich mehr (und vor allem auch leistungsschwächere) Schüler aktiv am Unterricht beteiligen, außerdem ist ein relativ selbstständiges Arbeiten möglich. Da die Lerngruppe in ihrer Selbstständigkeit noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass ganz auf hilfestellende Leitfragen verzichtet werden könnte, beinhaltet die Fragestellung einen „roten Faden” zur Analyse des Falles und der Gesetzestexte.
Durch die Sozialform Gruppenarbeit soll bei den Schülern die Fähigkeit und die Bereitschaft zum solidarischen Handeln gefördert werden (vgl. Meyer 1987 (6. Auflage: 1994), S. 245-251), außerdem kann bei kooperativ in Gruppen Lernenden das Selbstwertgefühl gesteigert werden (vgl. Gudjons 1997, S. 161). Weiterhin verbessert Gruppenarbeit meiner Meinung nach das soziale Arbeitsklima und fördert das soziale Lernen (vgl. Franke 1988, S. 250). Gerade bei anspruchsvollen Aufgaben wie den hier gestellten ist es nötig, dass die Schüler sich untereinander über Problemlage, Vorgehensweise und Entscheidungs-
findung verständigen können.
In der Phase der Entscheidungsfindung (vgl. Kaiser ²1976, S. 60)(hier ebenfalls in die Erarbeitungsphase integriert) ist eine Diskussion in der Arbeitsgruppe notwendig: es muss entschieden werden, ob Jürgen lt. Gesetz tatsächlich so lange arbeiten muss, wie es ihm sein Arbeitgeber vorschreibt.

Zur ersten Auswertung sollen die Schüler einen Sprecher bzw. eine Sprecherin bestimmen oder wählen, der die Entscheidung der Gruppe den anderen Mitgliedern der Lerngruppe mitteilt und diese Entscheidung begründet. Während dieser Auswertung (sie entspricht in etwa Kaisers „Disputation”) nehmen andere Schüler Stellung zu den Ausführungen der Arbeitsgruppen, widersprechen der Entscheidung oder stimmen ihr begründet zu. Diese Phase des Unterrichts dient einer ersten Reflexion des Gelernten bzw. Erarbeiteten.

Das Ergebnis der Erarbeitungsphase wird zur Sicherung an der Tafel festgehalten (z.B.: „Jürgen ist laut Jugendarbeits-
schutzgesetz [hier könnten auch noch die Paragraphen angeführt werden] nicht verpflichtet mehr zu arbeiten als vorgesehen”). Die Kenntnis der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und ihre Anwendung soll die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein im Hinblick auf eventuelle in ihrem späteren Ausbildungs- und Berufsleben vorkommende Konflikte bestärken.
Zur weiteren Vertiefung des Gelernten sollen sich die Schüler Gedanken darüber machen, welche Möglichkeiten Jürgen hat, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber geltend zu machen. Mit der Frage „Was würdest du an Jürgens Stelle unternehmen?” sollen die Schüler auf Ergebnisse der letzten Stunden zurückgreifen, in denen wichtige Institutionen wie Gewerkschaften, Kammern, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gewerbeaufsichtsamt und das Arbeitsgericht von den Schülern erarbeitet wurden. Außerdem sollen die Schüler äußern, dass eventuell ein gut vorbereitetes Gespräch mit dem Arbeitgeber den Konflikt lösen könnte. Die Arbeitsgruppen schreiben stichwortartig auf, was sie an Jürgens Stelle unternehmen würden und machen sich ebenfalls Stichwörter zu den möglichen Folgen für Jürgen.

Eine besonders leistungsstarke Arbeitsgruppe wird damit beauftragt, Argumente für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber Jürgens zu sammeln und aufzuschreiben, um es nachher als Rollenspiel vorzuführen. Dazu versetzen sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe in die beiden Parteien und schreiben einen Dialog. Als Hilfe erhalten sie einige Argumente an die Hand, die Jürgens Arbeitgeber äußern könnte.

Sollte die Zeit für eine ausführliche Vertiefungsphase fehlen, findet diese in der folgenden Wirtschaftsstunde statt.
 

3. Geplanter Unterrichtsverlauf
 

Hinführung zur Problemstellung:

Ein auf eine Tonbandkassette aufgezeichnetes Gespräch zwischen Jürgen (Auszubildender zum Fleischer) und seinem Freund Werner (17), Auszubildender in einem Bekleidungsgeschäft, wird den Schülern vorgespielt. Die Lerngruppe äußert sich spontan zu dem Gespräch und stellt erste Vermutungen über den vorliegenden Konflikt an. Im sich entwickelnden Unterrichtsgespräch geben die Schüler dabei erste Anregungen, wie Jürgen geholfen werden kann. Dabei nennen die Schüler die Ursache(n) des Konfliktes, die Beteiligten und mögliche Lösungen. Die Schülervermutungen werden als Stichwörter an der Tafel festgehalten.

Erarbeitung des Falles und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:

Die Schüler erhalten den Fall des Auszubildenden Jürgen, eine Mitschrift des Dialoges aus der Hinführungsphase sowie Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz mit einigen Leitfragen. Nachdem die Schüler den Fall gelesen haben, sollen sie in Gruppenarbeit die auf den konkreten Fall anwendbaren Paragraphen, die Jürgens Position gegenüber seinem Arbeitgeber stärken können, heraussuchen und aufschreiben.

Auswertung:

Sprecher der Arbeitsgruppen stellen ihre Ergebnisse vor und begründen sie. Im Unterrichtsgespräch nehmen andere Arbeitsgruppen Stellung dazu, widersprechen oder stimmen zu. Als Ergebnis finden die Schüler heraus, dass Jürgen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verpflichtet ist die im Fall dargestellte Mehrarbeit zu leisten. Dieses Ergebnis wird zur ersten Sicherung an der Tafel festgehalten.

Vertiefung:

Anhand eines Impulses sollen die Schüler darüber nachdenken, welche Möglichkeiten Jürgen hat, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber geltend zu machen.
Im Unterrichtsgespräch könnten die Schüler verschiedene Institutionen und Verbände nennen, die in vorherigen Unterrichtsstunden erarbeitet worden sind: Gewerkschaften, Kammern, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gewerbeaufsichtsamt, ggfs. Arbeitsgericht.

Die Schüler schreiben auf, was sie an Jürgens Stelle unternehmen würden und begründen ihre Entscheidung. Außerdem sollen die Schüler sich Gedanken darüber machen, welche Folgen sich dabei für Jürgen ergeben könnten.

Differenzierung:

Einige besonders leistungsstarke Schüler bereiten ein Gespräch zwischen Jürgen und seinem Arbeitgeber vor und schreiben es auf, indem sie sich vor allem in Jürgens Rolle, aber auch in die seines Chefs hineinversetzen und aus deren Sicht argumentieren.

Auswertung:

Die Schüler tragen ihre Ergebnisse vor. Die Schüler aus der „Differenzierungsgruppe” tragen ihr Ergebnis als Rollenspiel vor.

Alternative:

Sollte die Zeit für die „Vertiefungsphase” nicht mehr ausreichen, wird diese in der nächsten Stunde wieder aufgegriffen werden.

4. Medien:

* Tonaufnahme eines Gespräches zwischen Jürgen und seinem Freund Werner
* Kopie des o.g. Gespräches
* Fallschilderung
* Auswahl relevanter Passagen aus demJugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
* Tafel
* Arbeitsblatt
* Arbeitsblatt für die besonders leistungsstarke Gruppe (Differenzierungsangebot)

Die o.g. Medien befinden sich im Anhang!
 

5. Geplantes Tafelbild
 

Darf Jürgen so lange und so viel arbeiten, wie es von seinem Arbeitgeber verlangt wird?
 
 

„Jürgen ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz  nicht verpflichtet mehr
zu arbeiten als vorgesehen”





 

6. Literatur:

Bu.Mi. für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hg)(1996): Ausbildung & Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung. Bonn.

Franke, Peter (1988): Gruppen und Partnerarbeit als dynamische Prozesse, in: Mickel, Wolfgang W., Dietrich Zitzlaff (Hg.): Handbuch zur politischen Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 245-251.

Gagel, Walter (1983): Einführung in die Didaktik des politischen Unterrichts. Studienbuch Politische Didaktik I. Opladen: Leske & Budrich.

Gudjons, Herbert (1997): Didaktik zum Anfassen. Lehrer/in-Persönlichkeit und lebendiger Unterricht. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.

Kaiser, Franz-Josef (²1976): Entscheidungstraining. Die Methoden der Entscheidungsfindung. Fallstudie, Simulation, Planspiel. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.

Kaiser, Franz-Josef, H. Kaminski (1991): Arbeitslehre-Wirtschaft 9/10. Braunschweig: Westermann.

Klafki, Wolfgang (1996 (5. Aufl.)): Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. Zeitgemäße Allgemeinbildung und kritisch-konstruktive Didaktik. Weinheim, Basel: Beltz.

Kultusministerium des Landes NRW (Hg.)(1989): Richtlinien und Lehrpläne für die Hauptschule in NRW: Wirtschaft - Lernbereich Arbeitslehre. Düsseldorf.

Mannheim-Runkel, Monika (1997): Spielend lernen. Entfaltung personaler Kompetenzen in Interaktionsspielen als Voraussetzung politischer Handlungsfähigkeit. In: Wolfgang Sander (Hg.): Handbuch politische Bildung. Schwalbach/Ts.: Wochenschau-Verlag,S. 446-456.

Meyer, Hilbert (1994 (6. Aufl.)): Unterrichtsmethoden. Bd. II: Praxisband. Frankfurt am Main: Cornelsen Scriptor.

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