Versicherungen rund ums Aquarium
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1. Vorwort

Bevor Ihr den nachfolgenden Tip lest, möchte ich auf folgendes hinweisen:

Versicherungen sind eine schwierig zu erfassende Sache. Ich selbst arbeite in der Versicherungsbranche (allerdings nicht im Verkauf) und bin daher auf dieses Thema gekommen.

Mein Überlegung für diesen Tip war, euch zum Nachdenken über dieses Thema anzuregen und den einen oder anderen dadurch eventuel vor Schaden zu bewahren.

Derjenige, der weitergehende Fragen hat, sollte sich mit seinem eigenen Versicherungsbetreuer in Verbindung setzen und diese dort klären. Mit meinen Hintergrundinformationen seid Ihr sicherlich für ein Gespräch gut ausgerüstet.

 

 

2. Einleitung

Wer Besitzer eines oder mehrerer Aquarien ist, muß sich darüber im klaren sein, daß von diesen eine Gefahr ausgeht.

Welche Gefahren wo lauern, wie man sich dagegen versichern kann und was dann auch wirklich versichert ist, soll nachfolgend erläutert werden.

Ich gehe davon aus, daß dieses Thema von allgemeinem Interesse ist.

 

 

Welcher  Schaden kann also entstehen, wenn zum Beispiel ein Aquarium undicht wird oder eine Scheibe zerbricht und dadurch das Aquarium ausläuft. Was ist, wenn ein großes Aquarium zu schwer für den Fußboden war und dieser Schaden nimmt?

Durch das auslaufende Wasser kann eigener Hausrat, wie Teppiche, Schränke, Stühle, Tischbeine usw. beschädigt werden.
Das Aquarium selbst muß repariert oder ersetzt werden.
Fische können sterben und Pflanzen können vernichtet werden.
Elektrische Geräte des Aquariums können beschädigt oder zerstört werden. Heizungen können überhitzen, Pumpen können trocken laufen usw.
Beim Bewohner einer gemieteten Wohnung kann fremdes Eigentum beschädigt werden. Ein Nachbar in der darunter liegenden Wohnung, dem durch die Decke Wasser auf das Sofa getropft ist, wird sicherlich Schadenersatz verlangen. Der Vermieter, dessen Decke dann durchnäßt und dessen Wände durchfeuchtet sind, wird ebenfalls seine Ersatzansprüche anmelden.
Auch Bewohner einer Eigentumswohnung müssen mit Ersatzansprüchen der Eigentümergemeinschaft rechnen, wenn Allgemeineigentum durch das auslaufende Wasser beschädigt worden ist.
Wer im eigenen Haus wohnt, hat den Schaden am Gebäude selbst zu tragen.

 

 

Welche Möglichkeiten hat man nun sich gegen diese Schäden zu versichern?

Was bekommt man ersetzt?

Was kostet der Versicherungsschutz?

 

Wer sich gegen die zuvor genannten Schäden bestmöglich versichern will, braucht hierfür bis zu fünf verschiedene Versicherungen. Trotzdem wird man immer noch einen Teil des Schadens selber tragen müssen.

Welche fünf Versicherungen sind nun wichtig?

Die Haftpflichtversicherung um die Schäden abzudecken, die fremden Personen zugefügt wurden. Also z. B. Mieter in unterer Wohnung oder Vermieter.
Eine Gebäudeversicherung, wenn man Hauseigentümer ist und somit Schäden  am eigenen Haus hat.
Eine Hausratversicherung für die Schäden am eigenen Hausrat, wie z. B. Schränke Teppiche usw..
Eine Glasbruchversicherung für das beschädigte Aquarium.
Eine Elektrogeräte-Versicherung  für die elektrischen Geräte des Aquariums.

Das ganze sieht auf den ersten Blick ziemlich wild aus. Wenn man aber genauer hinsieht, werden die meisten feststellen, daß sie einige dieser genannten Versicherungen sowieso schon haben.

Totzdem kann es sein, daß aus verschiedenen Gründen für die Schäden kein Versicherungsschutz besteht! Dies kann beispielsweise daran liegen, das Verträge vor Jahren abgeschlossen wurden und nicht mehr auf dem neuesten Stand sind oder aber ein Aquarium erst nach Abschluß eines Vertrages angeschafft und nicht nachgemeldet wurde. Es gibt noch einge Gründe, die man nennen könnte, auf die ich an dieser Stelle aber nicht weiter eingehen möchte.

Die nächsten Abschnitte sollen euch die einzelnen Versicherungen erläutern und Hinweise auf die Dinge liefern, auf die Ihr besonders achten müßt.

 

 

3. Die Haftpflichtversicherung:

Kraft Gesetzes ist jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet.

Das heißt, wenn euer Aquarium ausläuft, und Eigentum von anderen (Mieter, Vermieter usw.) wird beschädigt, seid Ihr auf jeden Fall zum Schadenersatz verpflichtet, unabhängig davon, ob Ihr eine Haftpflichtversicherung habt oder nicht. Für den entstandenen Schaden müßt Ihr geradestehen und das kann teuer werden.

Die Haftpflichtversicherung deckt nun diese Kosten des Schadenersatzes ab. Darüber hinaus wehrt sie aber auch ungerechtfertigt gestellte Ansprüche ab. Das ist ein Sachverhalt, der nicht so bekannt ist und deshalb leicht übersehen wird. Trozdem kann dieser Punkt des Versicherungsschutzes sehr wichtig sein.

Hierfür ein Beispiel:

Stellt euch vor, euer Aquarium ist ausgelaufen und durch die Holzbalkendecke ist dem Nachbarn unter euch Wasser auf das Sofa getropft. Nun ist das Sofa nicht mehr das neueste, sondern schon 20 Jahre alt. Der Bezug ist verschlissen und die Federung ausgeleiert. Obwohl das Sofa eigentlich besser auf den Sperrmüll gehört hätte, verlangt euer Nachbar wegen der Beschädigung ein nagelneues Sofa für DM 5000,-, andernfalls würde er klagen.

Es ist sicherlich leicht zu erkennen, daß der Nachbar hier eine überzogene Forderung stellt. Die Haftpflichtversicherung prüft in einem solchen Fall, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist. In dem genannten Beispiel würde die Versicherung den Anspruch als ungerechtfertigt ablehnen, allenfalls eine geringfügige Restwertentschädigung, die dem eigentlichen Wert des Sofas entspricht, zur Verfügung stellen. Sollte der Nachbar nicht damit einverstanden sein und klagen, würde der Haftpflichtversicherer den Prozeß für euch führen. Ihr hättet mit den Prozeßkosten und dem ganzen Ärger nichts zu tun. Es wird hier also Versicherungsschutz geboten, obwohl nicht bezahlt wird. Man kann das für den Haftpflichtschadenfall fast als kostenlose Rechtsschutzversicherung ansehen.

Nehmen wir einmal an, das Sofa wäre gerade neu gewesen und der Anspruch in Höhe von DM 5000,- wäre gerechtfertigt gewesen, dann hätte die Haftpflichtversicherung den Schaden für euch in voller Höhe bezahlt und Ihr wäret ebenfalls alle Sorgen los gewesen.

Ich hoffe, daß ich euch damit die Haftpflichtversicherung vom Grundgedanken her genügend erläutert habe.

Folgendes solltet Ihr besonders beachten:

Eure Haftpflichtversicherung sollte immer auf dem neuesten Stand sein. Bei älteren Vertragsformen gibt es noch viele Ausschlüsse. Zum Beispiel das Schäden innerhalb der Familie nicht bezahlt werden. Das kann wichtig sein, wenn z. B. Sohn oder Tochter mit eigener Familie (also eigenem Hausstand)  im älterlichen Haus wohnen. In neueren Vertragsformen gibt es diesen Ausschluß nicht mehr.

Oftmals wird die Haftpflichtversicherung in einer abgespeckten Version verkauft. Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, daß er weniger Beitrag zahlt. Dafür hat er dann aber auch etwas weniger Versicherungsschutz. Häufig sind dann in der abgespeckten Version sogenannte "Allmählichkeitsschäden" ausgeschlossen. Der Name sagt es schon. Solche Schäden müssen über einen längeren Zeitraum unbemerkt eingetreten sein.

Auch hierzu ein Beispiel:

Stellt euch vor, Ihr wohnt in einer Mietwohnung und habt ein Aquarium. Das Aquarium steht auf Parkettfußboden. Im Laufe der Jahre ist durch das Hantieren im Becken immer mal wieder Wasser übergeschwappt und hat von euch unbemerkt hinter dem Aquarium, einen erheblichen Schaden am Parkett herbeigeführt. Dies wäre ein typischer Allmählichkeitsschaden der nicht versichert wäre, wenn er bei Antragsstellung ausgeschlossen wurde.

In der abgespeckten Haftpflichtversion sind ebenfalls oft "Schäden an gemieteten Sachen" ausgeschlossen.

Auf das obige Beispiel bezogen heißt das, daß der Schaden nicht bezahlt werden würde, da es sich um eine gemietete Wohnung handelt. Da das Parkett unstrittig zur Wohnung gehört, ist der Schaden somit nicht ersatzpflichtig.

Wer also eine Haftpflichtversichung abschließt oder eine alte auf den neuesten Stand bringt, sollte unbedingt auf diese beiden Feinheiten achten.

Eine Haftpflichtversicherung gehört für das, was sie bietet zu den preiswerteren Versicherungen. Im Durchschnitt kostet Sie zwischen DM 100,- und DM 150,- DM im Jahr.

Auch hier noch ein Hinweis: Sehr alte Haftpflichtversicherungen sind durch Beitragsangleichungen über viele Jahre hinweg sehr viel teurer als DM 150,-, obwohl sie  nach heutigem Stand meistens schlechteren Versicherungsschutz bieten. Eine Erneuerung auf den neuesten Stand bringt hier nicht nur einen wesentlich besseren Vesicherungsschutz, sondern zusätzlich auch noch eine Geldersparnis mit sich.

 

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