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KFZ Versicherungen
versicherungen.
Das Auto ist und bleibt des
Deutschen liebstes Kind. Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich
als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Im Gegensatz zur
Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht
freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle
Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw. )
Wer gegen diese Verpflichtung
verstößt, macht sich strafbar.
Der Abschluß einer Fahrzeug-
oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.
Die Mindesthöhe der
Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche
Mindestdeckung):
-
5 Mio. DM für Personenschäden bei einer geschädigten Person;
- 15
Mio. DM für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten
Personen;
- 1
Mio. DM für Sachschäden;
-
100.000 DM für Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen
Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden.
Da diese jedoch bei größeren
Schäden evtl. nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer
Summen, in der Regel die unbegrenzte Deckungssumme. Dabei ist bei jedem
Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei Personenschäden
stehen pro geschädigter Person 7,5 Mio. DM zur Verfügung.
Die Kfz-Versicherung
bietet mit ihren vier Zweigen:
-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
-
Fahrzeugversicherung
-
Insassenunfall-Versicherung
-
Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken
des Kraftfahrzeugverkehrs.
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KFZ Haftpflicht Versicherungen
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