Aktiengesellschaft, Abkürzung AG, Handelsgesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter
(Aktionäre)
mit Kapitaleinlagen (Aktien) beteiligt sind, ohne persönlich für
die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Aktionäre erhalten
Gewinnanteile in Form der Dividende. Hauptform der Kapitalgesellschaft,
ermöglicht, große Kapitalmengen als rechtlich und wirtschaftlich
selbständige
Einheit wirtschaftlich einzusetzen. Die Rechtsform der AG wird in der
Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich für Großunternehmen
gewählt; ihre
Zahl ist daher gering, ihre wirtschaftliche Bedeutung in der gewerblichen
Wirtschaft aber sehr groß. Viele Aktiengesellschaften sind miteinander
zu
Konzernen verbunden. Nach dem Aktiengesetz (Abkürzung AktG) vom
6. 9. 1965
beträgt der Mindestnennbetrag des in Aktien zerlegten Grundkapitals
der AG
100000 DM, der Mindestnennbetrag der einzelnen Aktie 5 DM.
Die AG handelt durch mehrere Organe: den Vorstand (Vertretung und
Geschäftsführung), den Aufsichtsrat (Überwachung des
Vorstandes sowie
Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder) und die Hauptversammlung
(Wahl
und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder und Beschlüsse über
die Satzung
sowie über die Gewinnverteilung und über die Entlastung von
Vorstand und
Aufsichtsrat). Eine AG kann nur durch mindestens 5 Personen gegründet
werden.
Die Gründer können entweder alle Aktien selbst übernehmen,
d. h. also das
ganze Grundkapital selbst bereitstellen (Einheits-, Simultangründung),
oder
auch die Öffentlichkeit zur Zeichnung von Aktien auffordern (Stufen-,
Sukzessivgründung). Die Satzung bedarf gerichtlicher oder notarieller
Beurkundung. Die AG entsteht mit ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Der
Jahresabschluß der AG muß veröffentlicht werden. Der
Gewinn der AG unterliegt
der Körperschaftssteuer.
Das österreichische Aktienrecht ist im Aktiengesetz vom 31. 3.
1965 enthalten.
In der Schweiz gilt das abgeänderte Obligationenrecht von 1936.
Danach ist das
oberste Organ der AG die Generalversammlung; die Geschäftsleitung
liegt beim
Verwaltungsrat.
L. Ammon, S. Görlitz, Die kleine Aktiengesellschaft. 1995. - H.
Balser u. a.,
Die Aktiengesellschaft. ³1995.