Absolutismus [lateinisch], absolute Monarchie, die vorherrschende
Regierungsform im Europa des 17./18. Jahrhunderts, nach der die ganze
Epoche
benannt wurde. Der absolute Monarch galt als über dem Recht, jedenfalls
als
über den Gesetzen stehend. Er vereinigte in sich alle Staatstätigkeiten:
Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, militärische Gewalt.
Legitimiert
wurde der Absolutismus durch die Souveränitätsthese (J. Bodin)
sowie durch die
auch in der nachabsolutistischen Zeit noch aufrechterhaltene Theorie
vom
Gottesgnadentum.
Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit der
Adels-
und Ständeherrschaft; er bezweckte die straffere Zusammenfassung
des Staates
in Notzeiten und war Voraussetzung für die Entstehung der Nationalstaaten.
Seine schärfste Ausprägung mit Gottesgnadentum, Polizeistaat,
stehendem Heer
und Staatswirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus unter Ludwig
XIV.
von Frankreich: "Des Königs Wille ist oberstes Gesetz", "der Staat
bin ich".
Im 18. Jahrhundert milderten viele Fürsten die Willkür des
Absolutismus zu
einem aufgeklärten Absolutismus, z. B. Friedrich der Große
in Preußen, Joseph
II., Peter Leopold von Toskana, Katharina von Rußland, Friedrich
III. von
Sachsen-Polen, Carl Friedrich von Baden und die geistlichen Kurfürsten
von
Köln, Trier und Mainz. Überall wurde das Strafrecht humanisiert
(Folter
abgeschafft), Schul- und Bildungswesen gehoben, religiöse Toleranz
gefordert,
aber keine Mitbestimmung der Untertanen im Staat geduldet.
In Frankreich wurde der Absolutismus durch die Französische Revolution
von
1789, im übrigen Europa im Laufe des 19. Jahrhunderts in z. T.
schweren
Verfassungskämpfen beseitigt und durch die konstitutionelle Monarchie
ersetzt.
In Rußland erhielt er sich bis 1905.