Die Marien-Hauptschule in 48268 Greven an der Ems

 

Unsere Schule

Bilder

Schulprogramm

Abschlüsse

Kollegium

Cafeteria

Aus den örtl. Zeitungen

Home

 

Schulprogramm der Marien-Hauptschule

 

1. Die Marien-Hauptschule

1.1 Konzepte_der_zwei_Standorte 3

- Gebäude, Klassen, Lehrer

1.2. Abschlüsse- und Zeugnisse 4

- Möglichkeiten nach Abschluss der Hauptschule

- Versetzungsordnung 5

1.3. Bericht über Arbeits-_und_Sozialverhalten 7

1.4. Ausbildung der Lehramtsanwärter 8

2. Pädagogische Grundsätze

2.1 Erziehung zu Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, Selbstverantwortung 10

2.2 Soziales_Lernen - Erziehung zu Toleranz und sozialem Handeln 11

2.3 Fördern_von von individuellen Fähigkeiten 12

2.4 Formen des Lehrens und Lernens - Schlüsselqualifikationen 12

3. Bausteine des Schulprogramms

3.1 Regeln des Zusammenlebens an der Marien-Hauptschule 13

3.2 Die Schülervertretung (SV) 15

3.3 Schulsozialarbeit 16

3.4 Schulische Beratung 19

3.5 Schulschlichtung – Schlichterschulung 20

3.6 Suchtprävention und Intervention in der Schule 22

3.7 Teamarbeit

- Klassenlehrer/in und stellvertr. Klassenlehrer/in 24

- Zusammenarbeit mit den Eltern - Jahrgangskonferenzen – Klassenkonferenzen

- Pädagogisches Handeln 26

3.8 Entwicklung von Unterricht 29

3.9 Übergang von der Grundschule zur Hauptschule 30

3.10 Differenzierung in der Hauptschule 31

3.11 Förderung in der Marien-Hauptschule 33

- LRS (Lese- und Rechtschreibschwächen) 33

- Förderung zur Behebung von Defiziten im 5./6.Schuljahr 33

- DaZ (Deutsch als Zweitsprache) 34

- BuS-Projekt 35

3.12 Berufswahlvorbereitung 36

3.13 Wahlpflichtangebote 39

3.14 Zusätzliche Angebote 40

3.15 Sport_und_Spiel in der Pause 41

3.16 Sport_und_Spielfest 41

3.17 Schulveranstaltungen: Feste, Feiern, Wettbewerbe 42

3.18 Projektwoche – Projekttage - Projekte 43

3.19 Klassenfahrten und Wandertage 44

4. Fachkonferenzen 45

4.1 Beschlüsse zur Organisation 45

-Sport-_und_Schwimmunterricht 45

-Arbeitslehre 45

4.2 Beschlüsse zur Leistungsbewertung 46

4.3 Beschlüsse zur Einführung von Schulbüchern 47

5. Fortbildungsplan und Zielvereinbarungen 49

6. Evaluation der schulischen Arbeit 49

7. Standortpläne 50

 

1. Die Marien-Hauptschule

 

1.1 Konzepte der zwei Standorte

Gebäude, Klassen, Lehrer

 

Die Marien-Hauptschule in der heutigen Gestalt entstand 1991 durch die Zusammenlegung der drei Hauptschulen: Franziskus-Hauptschule (Reckenfeld), Josef-Hauptschule, Marien-Hauptschule. 1993 wurde das Gebäude der Josef-Hauptschule geräumt und von der Anne-Frank-Realschule übernommen. Die ehemalige Franziskus-Hauptschule blieb als Lernstandort Reckenfeld Teil der Marien-Hauptschule.

Dort wird neben je einer Klasse 5 und 6 der gesamte 7. Jahrgang unterrichtet. So können die Kinder aus Reckenfeld drei Jahre wohnortnah unterrichtet werden. Die Grevener Kinder müssen im 7. Schuljahr nach Reckenfeld fahren. So wird wegen der dann einsetzenden äußeren Differenzierung der gesamte Jahrgang an einem Standort zusammengeführt. Der Transport ist durch einen besonderen Schulbusverkehr geregelt, so dass für niemanden besondere Belastungen auftreten. Ab dem 8. Jahrgang werden alle Klassen in Greven unterrichtet.

Um in den Klassen 5 und 6 gleiche Bedingungen zu gewährleisten, kann es notwendig sein, Kinder aus Greven in Reckenfeld und umgekehrt einzuschulen. Dieses wird mit den Eltern besprochen und behutsam gehandhabt.

Zur Zeit werden an der Hauptschule 527 Mädchen und Jungen in 22 Klassen von 40 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. (2005/06). Zum Kollegium gehört außerdem eine Schulsozialarbeiterin.

An beiden Standorten stehen seit 1996 nach der Renovierung und der Erweiterung der Hauptschule alle notwendigen Fachräume mit moderner Ausstattung zur Verfügung.

 

 

1.2. Abschlüsse und Zeugnisse

Möglichkeiten nach Abschluss der Hauptschule

 

Die Marien-Hauptschule unterrichtet Jugendliche der Klassen 5 bis 10. Sie vergibt alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und die damit verbundenen Zugangsberechtigungen:

(Grafik in Arbeit)

 

 

Versetzungsordnung

Allgemeine Regelung der Nichtversetzung §24 AO SI

Seit dem 1.8.1999 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Ausbildungsordnung. Für den jetzigen
9. und 10. Jahrgang gelten aber noch die alten Regeln.

Die Versetzung ist verschärft worden. Die wesentlichen Punkte sind in der Tabelle zusammengestellt.

Nicht versetzt wird man bei folgenden Zeugnisnoten:

 

Fächer

Note

Nachprüfungsmöglichkeit nach Klasse 7

1

2 Hauptfächer

5

ja

2

1 Hauptfach

+ 1 Nebenfach

+ 1 Nebenfach

5

5

5 oder 6

ja

3

2 Nebenfächer

+ 1 Nebenfach

5

5 oder 6

ja

4

1 Hauptfach

6

nein

5

2 Nebenfächer

6

nein

Ausgleichsmöglichkeiten gibt es nicht. Nachprüfungen können ab dem 7. Jahrgang abgelegt werden. Die Note ‚ungenügend‘ (6) ist nicht zur Nachprüfung zugelassen.

1. Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch.

Bei der Vergabe des Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 9 zählt Englisch als Nebenfach.

Wenn aber die Klasse 10 Typ B angestrebt wird, bleibt Englisch ein Hauptfach.

2. In der Klasse 10 Typ A gibt es 4 Hauptfächer:

Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften (=Physik, Chemie, Biologie) und Arbeitslehre (Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft, technisches Werken, incl. Informatik).

3. In der Klasse 10 Typ B gilt die Versetzungsordnung der Realschule. Dort muss bereits eine ‚5‘ in einem Hauptfach durch eine ‚3‘ in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.

Eine ‚5‘ in einem Nebenfach hat noch keine Folgen.

Noten von Fächern, die nur in einem Halbjahr unterrichtet werden, sind auch versetzungswirksam. Einen Ausgleich untereinander gibt es nicht mehr.

Die Versetzung von Klasse 5 nach Klasse 6 erfolgt automatisch. Eine Wiederholung ist nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.

 

Sonderregelungen für Klasse 9 und 10 Typ A

Bei der Vergabe des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A gilt Englisch als Nebenfach.

Für die Klasse 10 Typ A gelten die Lernbereiche Arbeitslehre (AT/AH/IF/AW) und Naturwissenschaften (Bi/Ch/Ph) als Hauptfach.

 

Qualifikationsbestimmungen für den Übergang in die Klasse 10 Typ B § 24 AO SI

 

 
 

Hauptfächer

+

Nebenfächer

Zusatz

A

3x gut

2x befriedigend

In Englisch oder Mathematik

B

3x befriedigend

2x gut

muss die geforderte Leistung im

C

2x befriedigend

4x gut

E-Kurs erbracht worden sein.

Nachprüfungen

Ab Klasse 7 kann eine Schülerin oder Schüler eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem Fach durch die Verbesserung einer Note um eine Stufe die Versetzung oder eine Qualifikation erreicht werden kann.

Die Note ‚ungenügend‘ kann nicht durch eine Nachprüfung angehoben werden.

Eine Nachprüfung ist nicht zulässig, um einen Ausgleich zu erreichen.

 

Pädagogische Sonderregelung §21,2 AO SI

Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch versetzt werden, wenn er aus besonderen Gründen die Versetzungsanforderungen nicht erfüllen konnte und erwartet werden kann, dass er auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung in der nächsthöheren Klasse erfolgreich mitarbeiten kann.

 

Versetzungsbestimmungen für die Klasse 10 Typ B §25 und §31 AO SI

Eine Schülerin oder ein Schüler wird nicht versetzt bei folgenden Minderleistungen:

 

 

a

Hauptfächer/Nebenfächer

1x ungenügend

kein Ausgleich

b

Hauptfächer

1x mangelhaft

Ausgleich: 1x3 Hf

c

Hauptfächer (D,M,E)

2x mangelhaft

kein Ausgleich

d

Hauptfach + Nebenfach

2x mangelhaft

Ausgleich: 1x3 Hf

e

Nebenfächer

2x mangelhaft

Ausgleich: 1x3 Nf

 

 

Qualifikationsbestimmungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe

 

 
 

Hauptfächer + Nebenfächer

Ausgleich

a

alle befriedigend

alle befriedigend

-

b

1x ausreichend

 

1 x gut (Hf)

c

 

bis 3x ausreichend

je 1x gut (Nf)

d

 

bis 2x ausreichend

+ 1x mangelhaft

je 1x gut (Nf)

 

 

1.3 Bericht über Arbeits- und Sozialverhalten

Anlage zum Zeugnis

1. Halbjahr 2005/06

Julia Mustermann Klasse: 8a

1. So arbeitest
du mit:

o Du bist immer bei der
Sache und beteiligst
dich regelmäßig.

o Du bist zwar meist bei
der Sache, beteiligst
dich aber nur ab und zu.

o Du bist häufig mit anderen
Dingen beschäftigt. Du
musst dich mehr auf den
Unterricht einstellen.

2. So befolgst du die
Arbeitsanweisungen
:

o immer

o meistens

o oft nicht

3. So hältst du dein
Arbeitsmaterial bereit:

o Du hast es immer voll-
ständig und in gebrauchs-
fähigem Zustand dabei. dabei.

o Du vergisst es manchmal.

o Du vergisst es häufig
und kannst dann nicht
mitarbeiten.

4. So erledigst du
deine Arbeiten im
Unterricht:

o Du arbeitest konzen-
triert und sorgfältig.

o Du arbeitest häufig
nicht konzentriert
und sorgfältig.

o Du arbeitest sehr nach-
lässig und oft gar nicht.

5. So arbeitest du in der
Gruppe mit::

o Du arbeitest aktiv und
konstruktiv mit.

o Du hast manchmal
noch Schwierigkeiten,
mit anderen zielgerichtet
zusammen zu arbeiten.

o Du lässt fast immer andere
für dich arbeiten.

Du bist nicht bereit, mit
beliebigen Mitschülern
zusammen zu arbeiten.

6. So erledigtst du deine
Hausaufgaben
:

Du erledigst sie

o gründlich

o sorgfältig

o regelmäßig

Du erledigst sie oft nicht

o gründlich

o sorgfältig

o regelmäßig

Du erledigst sie

o oft unvollständig

o sehr unsauber

o selten

7. So sogst du für deinen
eigenen Lernerfolg:

o Du gibst bei Schwierig-
keiten fast nie auf

o Du lässt dich manchmal
zu schnell entmutigen.

o Du gibst zu schnell auf,
wenn es schwierig wird.

8. So pünktlich bist du
zu den Unterrichts-
stunden:

o Du kommst nie zu spät.

o Du kommst ab und zu
zu spät.

o Du kommst häufig zu
spät.

9 So hältst du dich an
unsere ‚Regeln für das
Zusammenleben’:

o Es gelingt dir immer.

o Es macht dir gelegentlich
Schwierigkeiten

o Du verstößt häufig gegen
die Schulordnung..

10. So ist dein Umgang
mit anderen:

o Du bist freundlich
und respektierst die
anderen.

o Du bist manchmal un-
freundlich und respektlos
im Umgang mit anderen..

o Du bist oft unange-
messen aggressiv und
beleidigend.

Greven, den ___________________

 

_______________________________ ____________________________

Klassenlehrer/in Schulleiter/in

 

_______________________________

Erziehungsberechtigte(r)

1.4 Ausbildung der Lehramtsanwärter

Die Marien – Hauptschule ist stets in Zusammenarbeit mit dem Studienseminar Münster an der Ausbildung von Lehramtsanwärtern beteiligt. Der besondere Status der Schule bezüglich der zwei Lernstandorte hat auch Auswirkungen auch auf den Einsatz von Lehramtsanwärtern, von denen eine erhöhte Bereitschaft zur Mobilität erwartet werden muss.

1. Begrüßungstag

Der erste Tag dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Schulleiter führt die Lehramtsanwärter durch das Gebäude, zeigt ihnen Klassen- und Fachräume, händigt ihnen Schlüssel aus, stellt sie den Ausbildungskoordinatoren vor und weist sie in die örtlichen Gegebenheiten – auch standortbezogen – ein. Die Stundenplangestaltung ist gegebenenfalls so weit vorbereitet worden, dass in Frage kommende Ausbildungslehrer den Lehramtsanwärtern vorgestellt werden können. Falls einer der LAAs hauptsächlich am Standort Reckenfeld ausgebildet wird, fährt er anschließend dorthin und lernt dieses System kennen.

2. Informationen

Die Anfangsinformationen beziehen sich zunächst auf die wichtigsten Dinge, die zur organisatorischen Gestaltung der ersten Tage und Wochen und zur Orientierung in der Schule notwendig sind und einen Einblick in die methodisch – didaktische Schwerpunktsetzung der einzelnen Fächer geben. Dazu gehören die Informationen über

jeweilige Fachkonferenzvorsitzende, Beschlusslage der Fachkonferenzen

schulinterne Lehrpläne, Schulprogramm

Zuständigkeiten (Medien, Technik, Fachräume usw.)

weitere Modalitäten (Kartenraum, Schüler-/Lehrerbibliothek, Pausenaufsichten, Unterrichts- und Pausenzeiten, Lehrerlisten samt E-mail - Adressen und Telefonnummern, wichtige Termine, Kopierregelungen, Vertretungspläne, Beschaffung der Unterrichtsbücher, Lehrerzimmer und -fächer, Klassenbücher, Schülerordner, Medienausleihe, Kennenlernen des Hausmeisters und der Sekretärin)

3. Einführungswoche

In der Anfangsphase lernen die Lehramtsanwärter die schulische Wirklichkeit kennen, indem sie in den ersten Tagen in einzelnen Klassen und Gruppen hospitieren. Außerdem sollten sie dadurch die Möglichkeit haben, falls nicht im Vorfeld zwingende Notwendigkeiten eine individuelle Stundenplangestaltung nicht zulassen, im Hinblick auf ihren zukünftigen Einsatz in den Klassen und hinsichtlich der Mentorenfindung durch gezielte Auswahl der Hospitationsstunden Vorentscheidungen zu treffen. Dieser Zeitraum kann folgendermaßen gestaltet werden:

1. Tag: 5/6. Jhrg. 2. Tag: 7/8. Jhrg. 3. Tag: 9/10. Jahrgang

4. Tag: 1. Fach 5. Tag: 2. Fach 6. Tag: einen bestimmten Kollegen begleiten

7. Tag: in einer Klassen hospitieren, z.B. dort, wo man in Zukunft unterrichten wird.

4. Regelmäßige Gruppenberatung

Im ersten Halbjahr findet einmal im Monat eine regelmäßige Gruppenberatung unter Beteiligung aller Lehramtsanwärter, der Ausbildungskoordinatoren und evtl. einiger Ausbildungslehrer statt. Sie dient der Einführung in die schulische Alltagsarbeit. Die Angebote zielen anfangs mehr auf Information, später überwiegend auf Reflexion. Schwerpunkte dieser Gespräche können zum Beispiel sein:

Organisatorisches (z.B. Verarbeitung von anfänglicher Informationsflut),

Standortspezifisches (z.B. schulinterne Absprachen und Regelungen für verschiedene Anlässe: Leistungsbewertungsschlüssel, Absprachen zur Qualitätssicherung, Elternarbeit, Klassenfahrten und Wandertage, Beratungslehrer, Förderprogramme, usw.),

Allgemein – didaktisches (z.B. wie baue ich eine Unterrichtsreihe auf, wie beschaffe ich Informationsmaterial, welche Medien setze ich ein),

Spezielle Themen (z.B. Unterrichtsstörungen und Umgang mit Disziplinschwierigkeiten, LAA in der Beraterrolle gegenüber Schülern und Eltern usw.),

Ausgangspunkte für Beratungen sind erlebte Wahrnehmungen der Gruppenmitglieder in der Unterrichts- und Schulsituation. Ein wichtiges Anliegen dieser Gruppenberatung ist es, dass im Laufe der Zeit die Lehramtsanwärter befähigt werden, durch kollegialen Austausch über Erfahrungen im Unterricht und durch gegenseitiges Stützen selbstständige und eigenverantwortliche Strategien für die schulische Tätigkeit zu erarbeiten.

 

5. Einführung in standort- und schulformspezifische Schwerpunkte

 

An dieser Stelle bekommen die Lehramtsanwärter Einblicke in bestimmte standort- und schulformspezifische Projekte, die im Laufe der Zeit etabliert wurden und an deren zukünftiger Weitergestaltung auch sie aktiv mitwirken können. Speziell ausgebildete bzw. eingearbeitete Kollegen stehen als Ansprechpartner für Informationen und Beratungen für folgende Projekte zur Verfügung:

 

Streitschlichtungsprojekt

Drogenprävention

Gewaltprävention (Projekt: "Mensch ärgere dich nicht", Projekttag der 6. Klassen zum Thema Konfliktlösung und Klassenzusammenhalt usw.)

Berufswahlvorbereitung/Praktikum

Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

Projektwochen

 

6. Einzelberatung nach Bedarf

 

Ziel der Einzelberatung ist die Begleitung in besonders herausfordernden didaktischen und pädagogischen Situationen. Dabei akut auftretende Probleme werden kurzfristig in Einzelgesprächen zwischen den Lehramtsanwärtern und den Ausbildungskoordinatoren angegangen. Je nach Situation werden in der Angelegenheit kompetente Kollegen wie Ausbildungslehrer, Fachkonferenzvorsitzende, Klassenlehrer und Beratungslehrer, evtl. auch der Schulleiter, hinzugezogen. Problemfelder könnten sein:

Bedarfsdeckender Unterricht: Da kein Ausbildungslehrer mehr zur Verfügung steht, ist gerade hier anfangs eine intensive Unterrichtsbegleitung nötig. Es ist äußerst wichtig, dass sich der Lehramtsanwärter bewusst ist, nicht alleine zu sein und jederzeit Hilfe sowohl in fachlicher als auch in pädagogischer Hinsicht bekommen zu können. Soweit wie möglich finden deshalb regelmäßige Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung statt. Auch sollen die gegenseitigen Besuche der Lehramtsanwärter angeregt werden.

Schwierigkeiten mit Mentoren

Schwierigkeiten mit Problemschülern.

 

2. Pädagogische Grundsätze

2.1 Erziehung zu Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, Selbstverantwortung

Mit dem Wort `Schule` verbindet man immer noch das Wort `Unterricht `Das ist nicht falsch, nur: Jeder Unterricht wird bestimmt von Zielen und Methoden. Was erreicht werden soll, und wie das geschehen kann, wird nicht nur von den Lehrenden, sondern von der ganzen Gesellschaft ständig diskutiert. So steht die Schule immer in der Diskussion. Ein Schulprogramm hilft zur Standortbestimmung und zur Besinnung: Welches sind unsere Ziele? Wie versuchen wir, diese zu erreichen?

Lernen ist ein individueller Vorgang, der sich häufig, in der Schule fast immer, in der Gruppe ereignet. Die Schule versucht, Lernprozesse auszulösen und zu unterstützen.

Dabei kommt es darauf an, eine Situation zu schaffen, in der der Lernprozess erfolgreich verläuft. Denn nur Erfolge stärken das Selbstbewusstsein und fördern die Bereitschaft zu neuem Lernen. Jugendliche müssen erfahren, dass sie sich etwas zutrauen können und dass andere ihnen etwas zutrauen.

Drei Ziele sollten Jugendliche während ihrer Schulzeit erreichen:

Fachkompetenz, also reines Fachwissen,

selbstverantwortliches Handeln auf der Grundlage allgemein anerkannter ethischer Grundsätze,

Umgang mit den Mitmenschen und Konflikten.

Wer diese Ziele erreicht, gilt als vollwertiges, handlungsfähiges Mitglied der Gesellschaft.

Schule muss so organisiert sein, dass selbstständiges Lernen und Handeln geübt werden können. Das gilt für das Geschehen im Unterricht wie für das außerunterrichtliche schulische Leben. Da die individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, müssen die Methoden einen differenzierten Zugang zum Erfolg ermöglichen. Auch der Umgang mit dem Misserfolg muss geübt werden.

2.2 Soziales Lernen - Erziehung zu Toleranz und sozialem Handeln

Der Erwerb sozialer Kompetenz und die Stärkung von Fähigkeiten im Umgang miteinander sind Ziele sozialen Lernens.

Schule als ein wichtiger Sozialisationsraum hat die Aufgabe soziales Lernen zu ermöglichen. Bei der Erlangung sozialer Fähigkeiten sowie als Instanz der Hilfestellung bei Problemen und schwierigen Situationen im Sozialisationsprozess jedes Einzelnen kommt ihr grundlegende Bedeutung zu.

Das Sozialverhalten bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen hat sich gewandelt. Konflikte werden im zunehmendem Maße durch Respektlosigkeit und körperliche sowie verbale Gewalt gelöst.

Der gesamtgesellschaftliche Werteverlust hat eine Verunsicherung in der häuslichen Erziehung bewirkt. Positive Verhaltensweisen wie das Erkennen und Einhalten von Grenzen werden im Familienverband immer weniger vermittelt.

Schüler müssen daher Fähigkeiten erlernen und erweitern, in Konflikt- und Problemsituationen Lösungswege zu entwickeln, die für sie selbst und andere befriedigend sind.

Folgende Fähigkeiten sollen erworben werden:

Verantwortliches Handeln für sich und andere

Konfliktfähigkeit

Teamfähigkeit

Achtung und Akzeptanz des Anderen

Werteakzeptanz

 

Siehe auch: Streitschlichterprogramm (Schulschlichtung)

Schulsozialarbeit

 

 

 

2.3 Fördern von individuellen Fähigkeiten

Die Entfaltung individueller Fähigkeiten steht im Mittelpunkt des Bildungsauftrags der Schule. Dabei runden neben fachlichen Fähigkeiten die Übernahme von sozialer Verantwortung in der Schule, das Handeln nach ethischen Grundsätzen und das Mitgestalten der demokratischen Strukturen der Gesellschaft den Erziehungsauftrag ab.

Im Kommunikationsfeld zwischen Schülern, Lehrern und Eltern entsteht durch Engagement, Zuwendung, Kontakte und Unterrichtsgestaltung das Klima für eine positive individuelle Förderung. Bei der Förderung fachlicher Fähigkeiten kommt den vielfältigen Differenzierungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu.

Voraussetzungen hierfür sind Kenntnisse über die individuellen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören die Bereiche:

schulische Laufbahn

soziales Umfeld

kulturelle Herkunft

Neigungen und Interessen

intellektuelle oder manuelle Ausprägungen

Konzentrationsfähigkeit

Lernbereitschaft

Die Vielfalt der prägenden Einflüsse macht deutlich, wie wichtig es ist, die individuellen Fähigkeiten durch entsprechende organisatorische und methodische Maßnahmen zu fördern.

 

 

2.4 Schlüsselqualifikationen

Formen des Lehrens und Lernens

Ein besonderer pädagogischer Schwerpunkt des Lehrens und Lernens beinhaltet die Entwicklung und Förderung des eigenverantwortlichen Arbeitens und Lernens der Schülerinnen und Schüler und zwar mit dem Ziel, besondere Schlüsselqualifikationen zu erwerben.

 

Zu diesen Schlüsselqualifikationen zählen:

die Fachkompetenz (Fachwissen, Handlungswissen, Problemlösungswissen)

die Beherrschung elementarer Lern- und Arbeitstechniken (Markieren, Strukturieren, Zusammenfassen)

die Fähigkeit zur Kommunikation, Argumentation und Vortragsgestaltung

Aufbau besonderer Persönlichkeitsmomente wie Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Eigeninitiative und Durchhaltevermögen.

In gezielten Basistrainings wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, diese Kompetenzen zu erwerben. Ü Kap. 3 .8 (Entwicklung von Unterricht)

In zunehmendem Umfang werden seitens der Lehrerinnen und Lehrer Lernsituationen hergestellt die den Schülerinnen und Schülern Verantwortung für ihr Lernen übertragen.

 

3. Bausteine des Schulprogramms

3.1 Regeln für das Zusammenleben an der Marien-Hauptschule

Nach der Zusammenlegung der drei Hauptschulen ergab sich die Notwendigkeit, die alten Schulordnungen zu überarbeiten. Die neue sollte stärker vom Willen zur Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern getragen werden. Auch wird der Nutzen der aufgestellten Regeln für die Schülerinnen und Schüler betont.

Unvermeidliche Gebote für ein friedliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft werden begründet. Der Begriff ,,Schulordnung" wird ersetzt durch ,,Regeln für das Zusammenleben.

 

Regeln für das Zusammenleben

an der

Marien-Hauptschule

 

Leben findet immer in Gemeinschaft statt. Deine Schule ist für viele Jahre der Ort, an dem du mit anderen Menschen fast täglich zusammen bist. Verhalte dich so, dass du und alle an deiner Schule Freude am Zusammenleben und Erfolg beim Lernen haben.

 

I. Dein Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

 

Verhalte dich deinen Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Sei also rücksichtsvoll, tolerant und höflich gegenüber deinen Partnern in der Schule, Jugendlichen wie Erwachsenen. (Das sind auch Lehrer, Eltern, die Sekretärin, der Hausmeister, die Reinigungskräfte etc.)

 

Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Konfessionen besucht. Versuche immer, die anderen zu respektieren und zu verstehen. Nimm Rücksicht, so wie du auch Rücksicht erwartest.

 

Dein Ziel ist es sicher, einen guten Abschluss zu erreichen. Dabei helfen dir deine Lehrer, sowie deine Eltern. Verhalte dich so, dass es allen Spaß macht, miteinander zu arbeiten. Das ist nur möglich, wenn der Unterricht nicht gestört wird.

 

In den beiden großen Pausen sollst du dich draußen in der frischen Luft erholen. Spiele mit den bereitgestellten Spielgeräten. Der Fußball gehört auf den Bolzplatz!

Du willst nicht beleidigt, beschimpft oder auch nicht mit körperlicher Gewalt bedroht werden. Dieses Verhalten gehört auch nicht in eine Schulgemeinschaft. Ohne Angst lebst und lernst du besser.

 

Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Versuche sie selbst angemessen, also friedlich zu lösen. Manchmal kann dir ein Mitschüler oder eine Mitschülerin helfen. Wenn das nicht geht, hast du das Recht, dich beim Klassenlehrer, beim Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung zu beschweren. Das muss aber nicht mitten im Unterricht sein, sondern nach der Schulstunde, wenn du nicht mehr so aufgeregt bist.

 

II. Deine Teilnahme am Unterricht und die Aufsicht

 

1. Es gehört zu deinen Pflichten, dass du regelmäßig und pünktlich an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnimmst.

 

2. Wenn du krank bist, sorge dafür, dass deine Schule sofort informiert wird. Bringe bei deiner Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung mit. Wenn du aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kannst, müssen deine Eltern rechtzeitig vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

 

3. Der Schulsport ist für deine Gesundheit besonders wichtig. Also kannst du dauerhaft nur mit einer ärztlichen Bescheinigung befreit werden.

 

4. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das hängt auch mit Versicherungsfragen zusammen. Das Schulgrundstück kannst du während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis verlassen.

 

5. Die Wechselpausen sind keine Erholungspausen. Bitte bleibe daher in deinem Klassenraum oder gehe auf direktem Wege in die Fachräume, damit der Unterricht schnell beginnen kann.

 

6. Überall auf dem Schulgelände und in den Bussen darf - ganz gleich wie alt du bist - nicht geraucht und kein Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden. Das ist an allen Schulen so, die mit der 10. Klasse enden. Das gilt auch, wenn du sonst schon rauchen darfst.

7. Im Unterricht soll nicht gegessen oder getrunken werden.

 

III. Deine Umgebung in Deiner Schule

 

1. Du fühlst dich in einer sauberen und freundlichen Umgebung wohler. Bestimmt kannst du darin auch besser lernen.

 

2. Die Marien-Hauptschule ist für einige Jahre deine Schule. Alle Einrichtungen - Unterrichtsräume, Toiletten, Pausenhalle, Möbel und Geräte - sind auch für dich da. Sie werden von den Bürgern Grevens, also auch von deinen Eltern, bezahlt. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten viel Geld. Also bemale nicht Tische und Wände. Wie bei dir zu Hause gehören Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

3. Für alle angerichteten Schäden, ob du sie gewollt hast oder nicht, musst du geradestehen. Das gilt in deinem Leben genauso.

 

4. Auch der Schulbusfahrer ist für dich und deine Sicherheit verantwortlich. Wegen der Gefahren für dich und deine Mitschüler befolge seine Anweisungen.

 

 

IV. Dein Einsatz für deine Schule

 

Nutze die Angebote, die dir gemacht werden. Du kannst dich in der Schülervertretung (SV) engagieren, im Chor oder in der Schulband mitmachen oder auch in einer anderen freiwilligen Arbeitsgemeinschaft mitarbeiten. Viele Angebote bieten Möglichkeiten, deine Freizeit sinnvoll zu gestalten. Bitte auch deine Eltern, in der Schule und den Mitwirkungsgremien mitzuarbeiten.

 

Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, der kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.

 

3.2 Die Schülervertretung (SV)

 

An unserer Schule sind alle vom Gesetz her erforderlichen Gremien der SV gebildet. Es finden regelmäßig SV-Sitzungen statt.

Themen, die unser Schulleben betreffen, werden von den Schülern bereitwillig, einfühlsam und sehr aktiv behandelt. Dazu zählen besonders die Bereiche

 

Pausengestaltung, (Spiele - Musik - Cafeteria)

Betreuung der Klassen 5 und 6

Schulhof

Beschwerdeweg

Klassensprechertraining

SV-Fahrt/-Tagung

Verwaltung eines eigenen selbstverwalteten Kontos

 

 

zu 1. In den Klassen sind teilweise noch Spielekoffer vorhanden; zusätzlich besteht die Möglichkeit der Ausleihe von Spielen in der ersten großen Pause.

Die Musikpause findet dreimal pro Woche, jeweils in der ersten großen Pause statt.

Die Cafeteria ist in der ersten Pause geöffnet. Hier werden Früchtetees, Kaffe und Kakao und Brötchen angeboten.

zu 2. Die Klassensprecher der 9. Klassen versuchen Betreuerpersonen vor allem für den neuen 5. Jahrgang zu finden. Sie nehmen diese Aufgabe auch noch im 6. Jahrgang wahr.

 

zu 3. Ein viel zu kleiner trister Schulhof, ist das größte Sorgenkind unserer SV.

zu 4. Der Beschwerdeweg sieht folgendermaßen aus:

Mit dem betreffenden Lehrer reden

Mit dem Klassenlehrer sprechen

Den SV-Lehrer zu rate ziehen

Den Schulleiter aufsuchen

zu 5. Bei Bedarf kann eine Fortbildungsveranstaltung außerhalb der Schule für Klassensprecher/innen und deren Stellvertreter angeboten werden.

zu 6. Für die Schülervertreter sollte einmal im Schuljahr eine außerschulische Veranstaltung stattfinden.

 

Insgesamt gesehen ist die SV eine sehr aktive Gemeinschaft, die unser Schulleben belebt und fördert.

 

3.3 Schulsozialarbeit

3.3.1 Ziele

Die Marien-Hauptschule Greven zählt seit dem Schuljahr 2002/2003 zu den Schulen, an denen Schulsozialarbeit mit einer vollen Stelle geleistet wird.

Die / Der Schulsozialarbeiter/in ist an Schultagen sowohl in der unterrichtlichen, als auch in der außerunterrichtlichen sowie außerschulischen Zeit zu erreichen.

Warum Sozialarbeit an Schulen?

Kinder und Jugendliche leben heute in einer sich schnell verändernden Gesellschaft. Ihr Alltag ist oft geprägt durch hohe Leistungsanforderungen, Reizüberflutung, Auflösung traditioneller Lebensformen und geringe berufliche Perspektiven. Aufgrund dieser vielfältigen Anforderungen und Schwierigkeiten kommt es bei einigen Schülerinnen und Schülern zu auffälligem Verhalten (Motivations- und Lernprobleme, Aggressionen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie gegen die eigene Person, Drogen- und Alkoholprobleme, psychische Störungen, Schulverweigerung etc.). Dies ist der Ansatzpunkt von Schulsozialarbeit.

Ziele der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit bietet auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetztes gezielte Hilfen, Unterstützung und Orientierung für Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens an.

Sie dient als kompensatorische sozialpädagogische Hilfe zum Zwecke der Gewährleistung von Lebenschancen auf dem Wege eines von der Schule nicht zu bewerkstelligenden Ausgleichs sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen.

Sie will die Heranwachsenden allgemein unterstützen, um ihre psychische, soziale und unterrichtliche Situation zu verbessern. Die einzelnen gewählten Maßnahmen dienen

der Förderung und Stärkung der Persönlichkeit,

der Förderung von sozialen Kompetenzen

o zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen,

o zur Selbst- und Fremdwahrnehmung,

o zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit,

der Entwicklung eines Selbstkonzeptes,

der Hilfe im Übergang Schule – Beruf.

Schulsozialarbeit ergänzt die Arbeit der Lehrkräfte und verhilft das Schulleben für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zu verbessern.

Sie arbeitet nach dem Prinzip der freiwilligen Inanspruchnahme. Diese Sonderstellung ermöglicht Vertraulichkeit und bietet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für große und kleine Sorgen.

Als Kooperationspartner und Schnittstelle zwischen den Institutionen Schule, Familie und Gemeinwesen hat Schulsozialarbeit die Aufgabe, über das soziale Netzwerk Verbindungen zu schaffen, Brücken zu bauen und dadurch die Hilfsmöglichkeiten zu verbessern.

 

3.3.2 Arbeitsschwerpunkte

Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, als auch an Eltern.

Ihre Schwerpunkte an der Marien-Hauptschule Greven sind:

Beratung (s. auch 3.4 Beratung in der Schule)

Schulsozialarbeit bietet sowohl informellen Rat zwischen "Tür und Angel" als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen an. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln.

Eine Überschneidung und Kooperation mit der Beratungsarbeit der Lehrerkräfte ist gewollt.

von Kindern und Jugendlichen

bei schulischen Fragen und Problemen wie:

o Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern

o Konflikte mit Lehrkräften

o Lernprobleme und Schulschwierigkeiten

o Schulabsentismus

bei familiären Fragen und Problemen

bei persönlichen Fragen und Problemen wie:

o Persönlichkeitsentwicklung

o Zukunftsperspektiven

o Soziale Auffälligkeiten

- im Bedarfsfall Unterstützung und Begleitung bei Besuchen von anderen Institutionen

 von Eltern

- bei schulischen Fragen und Problemen

bei familiären Fragen und Problemen

- bei Fragen, die die Erziehung und das Zusammenleben betreffen

- Vermittlungshilfen

von Lehrerinnen und Lehrern

bei Lern- und Leistungsproblemen der Schülerinnen und Schüler

bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schüler

bei Konflikten mit Schülerinnen und Schülern

Sozialpädagogische Gruppenarbeit

Sozialtraining in Jahrgang 5

Streitschlichterausbildung in den Jahrgängen 5 sowie 9 /10

Entspannungskurs Jahrgang 5

Konzentrationstraining

Unterrichtseinheiten und Projekttage zu Themen wie Klassengemeinschaft, Gewalt, Sexualität

Klassenrat

Klassenfahrten und Unterrichtsgänge

Projekttage

Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen und Überwindung von Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten

Schulbezogene Hilfen

- Unterstützung bei der Hausaufgabenhilfe

- Förderangebote für schulmüde Kinder und Jugendliche

- Individualförderung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern

Konfliktprävention und -intervention

Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften oder zwischen Eltern und Lehrkräften

Klassenrat

Sozialtraining

Organisation eines Boxtrainings

Suchtprävention und -intervention

Unterrichtseinheiten und Projekttage in allen Jahrgansstufen

Leitung des Arbeitskreises Suchtprävention für die Jahrgänge 5 & 6

Beratung

Spielleiterfortbildung

Spielangebot in den Pausen

Frühstückscafé

Freizeitpädagogik

für Klassen / Gruppen zu unterschiedlichen Themen

Offener Treff für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-6

Sommerferienfreizeit für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8-10

Theater- Arbeitsgemeinschaft

Kooperationsveranstaltungen mit Einrichtungen vor Ort

 

Übergang Schule – Beruf

Mitarbeit im BuS- Projekt (s. 3.11 BuS)

Zusammenarbeit mit Lernen Fördern

Organisation Girls-Day

Berufe begreifen

Gemeinwesen und Stadtteilarbeit

Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern wie dem Jugendamt, öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Ämtern, Polizei, Betrieben …

Arbeitskreise

Teilnahme und Mitwirkung an Schulveranstaltungen wie

Konferenzen, Gremien, Fortbildungen, Tag der offenen Tür, Sport- und Spielfest

 

 

3.4 Schulische Beratung durch Lehrer und Lehrerinnen

Die Beratung von Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten gehört zu den grundlegenden pädagogischen Tätigkeiten jeder Lehrkraft. So stellt sich jeder Lehrkraft die Aufgabe, den Erziehungsberechtigten jederzeit über die Beobachtung der schulischen Leistungen hinaus auch über Wahrnehmungen zur Befindlichkeit und persönlichen Entwicklung der Schüler Rückmeldung und ggf. entsprechende Empfehlungen zu geben. Ziel solcher Beratungsgespräche, die in unterschiedlichen Situationen und zu unterschiedlichen Anlässen geführt werden können, ist nicht die Bewertung oder Beurteilung von Schülern, sondern das Entwickeln und Aufzeigen von Perspektiven, um somit den Lern-, Erziehungs- und Entwicklungsprozess der Schüler besser zu begleiten und positiv zu beeinflussen.

 

3.4.1 Wer kann beraten?

Der/ die Klassenlehrer/in

Die Fachlehrer

Die Sozialpädagogin

Eigens ausgebildete Beratungslehrer (Zur Zeit an unserer Schule: eine Lehrkraft mit einer Ausbildung für systemische Familienberatung und eine Lehrkraft mit einem heilpädagogischen Schwerpunkt.)

 

3.4.2 Wer wird beraten?

Schüler

Eltern/ Erziehungsberechtigte

Kollegen

 

3.4.3 Wann wird beraten?

Bei Fragen hinsichtlich der Schullaufbahngestaltung

Beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben

Bei schulischen und persönlichen Problemen

Bei Konflikten

Bei Informationsbedarf in Bezug auf weitere, außerschulische Hilfsangebot

 

 

3.4.4 Spezielle Beratungsangebote

Auf Grund der persönlichen Fortbildung von Lehrkräften sind an unserer Schule neben dem sozialpädagogischen Beratungsangebot zwei weitere, wichtige Beratungsansätze gegeben. So können Schüler, Eltern, aber auch Kollegen vom Angebot einer systemischen (familientherapeutisch orientierten) und heilpädagogischen Beratung Gebrauch machen. Ein derart spezialisiertes Beratungsangebot findet im Rahmen einer intensiven, regelmäßigen Einzelberatung statt, die hinsichtlich ihres zeitlichen und inhaltlichen Umfangs mit den Beteiligten genau abgesprochen wird.

 

3.5 Schulschlichtung: - Schlichterschulung

 

 

Was ist Schulschlichtung?

Eine Schulschlichtung ist eine Konfliktlösung mit Hilfe von Schlichter/innen. Das sind Mädchen und Jungen aus den Klassen 9/10, die an einer speziellen Ausbildung teilgenommen haben.

Eine Schulschlichtung ist ein freiwilliges Gespräch, das nach festen Regeln geführt wird z.B. kein beleidigenden Äußerungen, keine Handgreiflichkeiten,

jede Partei darf ausreden.

Eine Schulschlichtung ist keine Gerichtsverhandlung, d.h., niemand verlässt den Raum als Schuldiger

 

Ziele der Schulschlichtung?

- Schüler/innen sprechen in Ruhe über ihre Probleme anstatt loszuschlagen.

- Schüler/innen fühlen sich für ihre Mitschüler/innen verantwortlich statt Streitende anzu-
feuern.

- Schüler/innen lernen in eigener Verantwortung nach Konfliktlösungen zu suchen, aus
denen keine/r als Verlierer/in hervorgeht

- Streitschlichter/innen entwickeln langfristig Fähigkeiten, Konflikte konstruktiv zu lösen
und bauen dadurch ihr Selbstbewusstsein aus

- Das Klima an der Schule wird langfristig verbessert.

 

Motivierung der Schüler/innen zur Streitschlichtung

Alle Schüler/innen des 9. Jahrgangs nehmen in der zweiten Januarhälfte teil an einem Projekttag außerhalb der Schule zu dem Thema: Erziehung zur Konfliktfähigkeit. Hier geht es um einige der unten genannten Themen und Fähigkeiten. (siehe 3.4)

Im Anschluss können sich interessierte Schüler/innen selbst für eine Weiterbildung anmelden oder sie werden von anderen vorgeschlagen.

 

Ausbildung der Schlichter/innen

Im 2.Halbjahr Klasse9 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts erhalten interessierte Schüler/innen ein Training, in dem bestimmte Fähigkeiten geschult werden.

- Gesprächsführung

- aktives Zuhören

- die Sichtweise einer anderen Person einnehmen

- Einsicht in Konfliktverläufe und –ausgänge

- Hilfestellung bei der Findung von Kompromissen

- emotionale Entspannung anbieten

- Vertraulichkeit

- Wahrnehmung der Körpersprache

- Umgang mit Vorurteilen

Nach diesem Training werden Jungen und Mädchen, die dazu in der Lage sind, an der Schule eingesetzt.

Die Arbeit der eingesetzten Streitschlichter/innen wird fortlaufend begleitet, um auftauchende Schwierigkeiten gemeinsam zu besprechen.

 

Arbeit der Schlichter/innen

- Die neuen Streitschlichter/innen stellen sich zu Beginn ihres Einsatzes in den einzelnen
Klassen vor

- Sie werden durch Aushang mit Foto namentlich bekanntgegeben.

- Sie nehmen ihre Tätigkeit auf Anforderung durch Lehrpersonen oder Mitschüler/innen
wahr oder bieten sich im Streitfall selbst an.

- Für die Schlichtung steht das Beratungszimmer zur Verfügung. Dort führen die Streit-
schlichter/innen in eigener Verantwortung das Gespräch.

- Die entstandenen Konflikte sollen möglichst zügig bearbeitet werden. So kann die Schlich-
tung im Anschluss an die Pause noch Unterrichtszeit in Anspruch nehmen.

Dazu ist das Einverständnis der entsprechenden Lehrpersonen aller beteiligten Parteien er-
forderlich.

 

 

 

Streitschlichterausbildung im Jahrgang 5

Neben der Streitschlichterausbildung für Schüler/innen des Jahrgangs 9 wird ebenso ein Kurs für Schüler/innen des 5. Schuljahres angeboten. Im Gegensatz zu den Älteren, beschränkt sich das Aufgabenfeld der Jüngeren ausschließlich auf die eigene Klasse.

Die Streitschlichterausbildung für Jahrgang 5 findet im 2. Halbjahr der Klasse 5 statt. Die Schüler/innen können sich freiwillig in Abstimmung mit der Klasse zu dem Angebot anmelden.

Neben den allgemeinen Zielen der Schulschlichtung ist das Programm darauf ausgerichtet, dass Schüler/innen bereits frühzeitig lernen, Streitigkeiten gut und weitgehend selbständig innerhalb ihres Klassenverbandes zu lösen.

Die Inhalte der Ausbildung entsprechen dem Training für die älteren Schüler/innen in verkürzter Form.

Die Kinder werden nach Abschluss der Ausbildung auf Aufforderung durch Lehrkräfte und Mitschüler/innen oder eigenständig in der Klasse tätig.

Die Schlichtungen sollen möglichst in den Pausen im Klassenraum oder auf dem Flur stattfinden. In Ausnahmefällen kann unter Einverständnis der Lehrkraft ein Konfliktgespräch auch während der Unterrichtszeit geführt werden.

3.6 Suchtprävention und Intervention in der Schule

3.6.1. Prävention

Die suchtvorbeugende Arbeit in der Schule hat zum Ziel, Schülerinnen und Schüler darin zu stärken,

dass sie Verantwortung für ihr eigenes Tun übernehmen,

dass sie über Suchtstoffe und die möglichen Folgen des Konsums informiert werden,

dass die sich unabhängig von Gruppenzwängen machen.

In den einzelnen Jahrgangsstufen werden folgende Themen umfassend bearbeitet:

Jahrgang 5 / 6: Thema „Rauchen"

Jahrgang 7 / 8: Thema „Alkohol"

Jahrgang 9 / 10: Thema „Illegale Drogen"

Die Unterrichtseinheiten und Projekte zu diesen Themenbereichen werden durch die Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes und durch Selbsthilfegruppen unterstützt.

 

Seit 2004 gibt es einen Arbeitskreis zur Suchtprävention im Jahrgang 5 / 6, dem Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, die Schulsozialarbeiterin sowie Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe angehören. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit speziellen Themen der möglichen Prävention in dieser Altersstufe z.B. Pausenspiele, Freizeitgestaltung, Gruppenarbeit.

 

3.6.2. Intervention

Umgang mit rauchenden Schülerinnen und Schülern:

Wenn Schülerinnen oder Schüler beim Rauchen ertappt werden, gelten laut Konferenzbeschluss folgende Maßnahmen:

Erstes Vergehen:

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Nachricht.

Wiederholtes Vergehen:

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Nachricht und die Schülerinnen und Schüler müssen nach Unterrichtsschluss das Gebäude und den Schulhof reinigen.

Mehrmaliger Verstoß:

Es wird eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet.

 

Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die illegale Drogen konsumieren, besitzen, verkaufen

 

Ein Schüler/eine Schülerin zeigt für ihn/sie ungewöhnliches Verhalten (z.B. Apathie, allgemeine Lustlosigkeit, Schlafen während des Unterrichts, grundloses Kichern usw.)

Die Lehrperson hat einen Verdacht auf Konsum.

Die Beobachtungen werden mit den in der Klasse unterrichtenden Kollegen abgeglichen.

Der/die Drogenbeauftragte und die Schulsozialarbeiterin der Schule werden hinzugezogen.

Der/die Klassenlehrer/in nimmt bei Bedarf Kontakt zur Suchtberatung auf, wo die Möglichkeit besteht, den Fall zunächst anonym zu schildern und Hinweise für weiteres Vorgehen zu erhalten.

Der /die Klassenlehrer/in sucht das Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin. Gibt der Schüler/ die Schülerin den Konsum zu,

- werden die Eltern informiert.

- ein Termin mit der Drogenberatungsstelle vereinbart.

- andere Therapiemöglichkeiten und Hilfeangebote besprochen.

Gibt der Schüler/ die Schülerin den Konsum nicht zu, sollte der Druck, also Abmahnungen wegen störenden Verhaltens usw. erhöht und bei jedem Regelverstoß konsequent vorgegangen werden. Ziel ist dann das Eingeständnis des Drogenkonsums, bzw. die Einsicht, dass es „so" nicht weitergeht.

Drogenkonsum in der Schulzeit

Elterninformation, Abholen durch die Eltern

Einleitung einer Klassenkonferenz

Dealen in der Schulzeit

Information der Polizei und der Eltern

Einleitung von Ordnungsmaßnahmen

Umgang mit Informationen aus dem außerschulischen Bereich

über Dealertätigkeiten:
- kollegiale Beratung
- gegebenenfalls über den Schulleiter Information der Polizei

über Drogenkonsum:
- Information an den Klassenlehrer und Schulleiter
- Diese entscheiden über die Gesprächsaufnahme, etc.

Adressen

Drogenberatungsstelle der Caritas Emsdetten/Greven 02572/15732

Jugendamt Greven 02571/920342

Polizei Greven Vorbeugung 02571/9281385

Kriminalpolizei 02571/9281353

Polizeistation 02571/9280

 

 

3.7 Teamarbeit

 

Klassenlehrer/in und stellvertr. Klassenlehrer/in

 

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer ist eine wichtige Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Sie/er prägt entscheidend die Struktur und das Lehr- und Lernklima innerhalb einer Klasse.

Aus diesem Grunde wird sie/er mit möglichst vielen nicht differenzierten Stunden in der jeweiligen Klasse eingesetzt.

Ihr/ihm zur Seite steht der/die stellvertretende Klassenlehrer/in. So ist gewährleistet, dass den Schülerinnen/n immer ein/e Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.

Außerdem wird die Anzahl der in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen soweit wie möglich reduziert. Weitere Aktivitäten tragen zur besseren Identifizierung des Einzelnen mit der Klassengemeinschaft und zur Prävention von Gewalt an der Schule bei:

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer

führt in Zusammenarbeit und enger Absprache mit dem/der stellvertr. Klassenlehrer/in die Klasse

unterrichtet möglichst viele nicht differenzierte Stunden in seiner Klasse und in seiner Stufe,

leitet die Klasse in der Regel 3 Jahre oder auch bis zur Entlassung

hält Kontakt zu den Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie zu den Fachlehrerinnen und Fachlehrern. Durch die besonderen Kenntnisse der Klassenstruktur hat er eine besondere Beratungskompetenz.

bemüht sich, auftretende Probleme in der Klasse bzw. bei einzelnen Kindern rechtzeitig zu lösen. In besonderen Fällen informiert sie/er die Schulleitung.

bereitet die Klassenkonferenzen vor und leitet sie,

pflegt besonders das Klassenklima:

1. durch angemessene Gestaltung der Klassenräume, damit eine positive Lernatmosphäre entstehen kann

2. durch klasseninterne Veranstaltungen und Feiern,

3. durch Organisation und Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten in regelmäßigen Abständen.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

 

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist erst einmal Verpflichtung jeder Lehrerin und jedes Lehrers. Die besondere Stellung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin erfordert aber, dass sie/er von den Fachlehrerinnen/n über Konflikte und die daraus resultierenden Elternkontakte informiert wird. Von den Eltern wird ebenfalls aktive erzieherische Mitarbeit bei Problemen erwartet.

 

Jahrgangskonferenzen

Die Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bilden die Jahrgangskonferenz. Die/der Vorsitzende wird vom Jahrgangsteam gewählt.

Die Sitzungen des Gremiums finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens zu Beginn des jeweiligen Schuljahres.

Hier erfolgen die verbindlichen Absprachen über die Organisation, die Vorhaben und Projekte der Jahrgangstufe innerhalb des Schuljahres.

 

Orientierungsstufenkonferenzen

Sie finden einmal im Schuljahr mit Grundschullehrerinnen statt. Dort sprechen alle beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und gegebenenfalls die Lehrerinnen der Grundschulen über die pädagogische Situation der einzelnen Schüler und Schülerinnen des 5. Jahrgangs.

 

Klassenkonferenzen

Die Klassenkonferenz bildet sich aus den in der entsprechenden Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehren, bzw. auch Eltern- und Schülervertretern. Den Vorsitz führt der/die Klassenlehrer/in.

Bei verhaltensauffälligen Schülern bzw. bei schwierigen Gesamtsituationen in der Klasse wird die Klassenkonferenz einberufen. Dort wird über Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz entschieden bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation diskutiert.

 

 

Beschlüsse der Fachkonferenzen

 

Im Rahmen der Sicherung des Standards haben die Fachkonferenzen eine besondere Bedeutung. Hier werden die Absprachen zu Unterrichtsinhalten und Zielen, zur Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Hausaufgaben Fördermaßnahmen u. a. getroffen.

 

Konkrete Absprachen und gemeinsames Arbeiten entlasten die Kolleginnen und Kollegen und fördern eine echte Kooperation und Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den einzelnen Lerngruppen.

 

Hierzu haben die Fachkonferenzen in den letzten Jahren folgende Beschlüsse gefasst:

 

Klassenarbeiten werden von den Fachlehrerinnen/n einer Jahrgangsstufe gemeinsam vorbereitet, zusammengestellt und möglichst zur gleichen Zeit geschrieben,

das Bewertungsschema wird gemeinsam entworfen und garantiert damit die Vergleichbarkeit der Zensuren zwischen den einzelnen Lerngruppen,

 

 

Pädagogisches Handeln in besonderen Situationen

 

Grundsätzliche Erziehungsproblematiken

 

Erziehen und Unterrichten an einer Hauptschule ist wegen gesellschaftlicher und kultureller Veränderungen (z.B. Auflösung traditioneller Familienstrukturen und Werte, Tendenz zur Gewaltbereitschaft) heutzutage besonderen Schwierigkeiten unterworfen. Um allen Schüler/innen die Möglichkeit zu geben, sich zu eigenständigen und friedfertigen Persönlichkeiten zu entfalten, haben die Lehrer/innen der MHS Vereinbarungen über den Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen getroffen.

Grundsätzliche Ziele sind:

Gewöhnung der Schüler/innen an Regelmäßigkeit

Ermöglichen des Lernens in Ruhe und Konzentration

Herstellen von Arbeitshaltung und produktiver Unterrichtsatmosphäre

friedlicher Umgang miteinander

Verhindern des Abrutschens in Kriminalität und Drogenmissbrauch.

 

Diese Vereinbarungen sind:

 

Ein wichtiges erzieherisches Ziel ist die Gewaltfreiheit. Formen körperlicher Gewalt, Erpressung und Zerstörung ziehen Sanktionen bis hin zu rechtlichen Schritten nach sich.

Bei Auseinandersetzungen zwischen Schüler/innen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Streit durch ein Gespräch im Rahmen des Streitschlichtungsprogramms kooperativ beizulegen. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen schreiten die Lehrer/innen zunächst als „Schutzschild" ein, um Verletzungen zu vermeiden, bevor geeignete Maßnahmen wie fernmündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern, protokollierte Befragung der beteiligten Schüler, Eintrag in die Schülerakte und Konsequenzen bis hin zum Schulverweis stattfinden.

Ein friedliches Zusammenleben beginnt mit dem konsequenten Ausschluss von verbaler Gewalt, Fäkalien- und sexistischer Sprache. Deshalb reagieren die Lehrer/innen auf jede Form verbaler Gewalt sofort und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Diese können je nach Situation sein: Einforderung einer Umformulierung, Äußerung persönlicher Betroffenheit, Einholen einer Entschuldigung, Eintrag in die Schülerakte, verbunden mit einer schriftlichen Bestätigung des Vorfalls durch den Schüler / die Schülerin und Benachrichtigung der Eltern.

Die Regel der Gewaltfreiheit gilt auch für das Verhalten von Lehrern und Lehrerinnen gegenüber Schülern. Falls dennoch ein Fall von Gewalt gegenüber Schülern vorkommt, wird dieser nicht vernachlässigt. Es findet dann ein Gespräch zwischen der betroffenen Lehrperson, dem Schüler, seinen Eltern und dem Schulleiter statt. Im Wiederholungsfall wird der Lehrerrat eingeschaltet.

 

Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich mit dem Klingelzeichen, sowohl für Lehrer/innen, als auch für die Schüler/innen. Anwesenheit und Pünktlichkeit werden durch Listenführung kontrolliert. Bei Verspätung müssen die Schüler/innen entsprechend nacharbeiten. Arztbesuche sind nur nachmittags einzurichten.

 

In den Klassenräumen sollen sich alle am Unterricht Beteiligten wohlfühlen. Daher achten die Fachlehrer, insbesondere das Klassenlehrerteam auf die Sauberkeit der Räume und das Zurückstellen der Stühle. Zu Beginn der Woche wird jeweils ein Ordnungs- und Tafeldienst benannt. In Fachräumen darf nicht gegessen oder getrunken werden.

 

Um eine Regelmäßigkeit in der Erledigung von Hausaufgaben zu erreichen, sollten Hausaufgaben kontrolliert werden, da sie der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen. Bei häufig fehlenden Hausaufgaben werden die Eltern benachrichtigt. Für sorgfältig erledigte Hausaufgaben wählen die Lehrer/innen verschiedene Formen positiver Anerkennung, kollektiv oder individuell.

 

Sowohl Schüler/innen als auch Lehrer/innen haben ein Recht darauf, dass während der Stunden die zum Arbeiten notwendige Ruhe entsteht. Um dieses Ziel zu erreichen, wird mit dem jeweils nächsten Unterrichtsschritt erst begonnen, nachdem diese Ruhe entstanden ist. Bei wiederholtem Stören wählen die Lehrer/innen entsprechende Sanktionen (z.B. die Anfertigung eines Stundenprotokolls).

 

Spezielle Vereinbarungen für die Jahrgangsstufen:

 

Jahrgangsstufe 5:

 

· Abholen der Schüler vor dem Unterricht durch den Lehrer

Frühstückspause um 9:25 Uhr

 

· Projekt: Wie fühle ich mich in meiner Klasse wohler?

Das Projekt wird in allen 5. Klassen durchgeführt.

Organisation: Durchführung an zwei Tagen,

durch Klassenlehrer und eine weitere Fachkraft,

Inhalte, Zielsetzung: Der erste Tag findet in der Schule statt:

Mit Hilfe von Sprache, sportlichen Übungen und künstlerischer Gestaltung sollen Verständnis füreinander und Vertrauen untereinander gefördert werden.

Der zweite Tag wird außerhalb der Schule im Jugendzentrum gestaltet. An Konflikten aus der Klasse wird gearbeitet, indem Lösungsmöglichkeiten vorgestellt und gespielt werden.

 

Sozialtraining

Dieser Kurs wird im ersten Halbjahr in neun Doppelstunden mit jeweils der Hälfte der Klasse durchgeführt. Hierbei können die Schülerinnen und Schüler soziale Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen aufbauen und einüben.

Schwerpunkte des Kurses sind:

näheres Kennen lernen der eigenen Person und seiner Umwelt,

Kommunikationstraining,

Konfliktlösungstraining,

Selbstbehauptungstraining,

Einüben eines kooperativen Verhaltens.

Entspannungskurs

In acht Einheiten lernen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen wie sie sich in unterschiedlichen Situationen gezielt entspannen können. Diese Erfahrung soll ihnen auf Dauer helfen, den schulischen Alltag besser zu meistern.

 


Jahrgangsstufe 7:

Projekttag „Soziale Kompetenzen stärken"

Der gesamte Jahrgang verbringt einen Vormittag außerhalb der Schule in einem Veranstaltungs- und Projekthaus der Stadt Greven, um an der Thematik zu arbeiten.

Dazu bieten verschiedene Träger aus Greven unterschiedliche kleine Projekte an, die von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden können.

Dazu gehören:

Kommissariat Vorbeugung: „Ey du Arsch! – Kompetenzen schaffen – Schüler helfen Schülern"

GSJ: „Selbstverteidigung und Selbstbehauptung", „Voll fett Respekt"

Abenteuerkiste: „Dschungel-Abenteuer"

Caritas: „Dem Ich auf der Spur"

Lernen fördern /Outlaw: „Eskalation und Deeskalation von Gewalt"

Jahrgangsstufe 8:

Projekt „Gewaltprävention"

In Kooperation mit der Katholischen Fachhochschule Münster führen Studenten in allen 8. Klassen einen Projekttag zu der Thematik „Gewaltprävention" durch. Dieser findet jeweils einen Vormittag außerhalb der Schule in einem Jugendheim statt.

Wesentliche Inhalte sind die Aufarbeitung eines unterschiedlichen Gewaltverständnisses und das Erlernen gewaltfreier Handlungskompetenzen zur Konfliktlösung.

Zudem wird in diesem Kontext die Polizei über rechtliche Konsequenzen gewalttätigen Verhaltens informieren.

 

 

Jahrgangstufen 9 und 10:

 

Schwerpunkt ist hier die Entwicklung eines individuellen Profils zur Persönlichkeitsstärkung und Kriminalitätsprävention.

 

Projekttag 9. Jahrgang: Erziehung zur Konfliktfähigkeit

In der zweiten Januarhälfte verbringen die einzelnen 9. Klassen jeweils einen Tag außerhalb der Schule in einem Jugendheim um zu dem Thema zu arbeiten.

Inhaltliche Bausteine sind:

Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten aneinander zu entdecken und zu akzeptieren,

Empathiefähigkeit zu verstärken z.B. durch Perspektivwechsel,

Die Körpersprache differenziert wahrzunehmen,

über das Streitschlichterprogramm der MHS zu informieren.

Diese Tagung dient dazu, Inhalte und Arbeitsweisen des Streitschlichterprogramm- Trainings kennen zu lernen, um eine Anmeldung vornehmen zu können.

 

3.8 Entwicklung von Unterricht

Zur Unterstützung des Erwerbs der Schlüsselqualifikationen (2.4.) werden folgende Schülertrainings durchgeführt:

Klassen

 

Lernen lernen

Arbeits-/ Zeit-/

Lernplanung

argumentieren

freies Sprechen

miteinander reden

Kommunikations- und Interaktionsspiele

Informationsbeschaffung und Informationserfassung

Informationsverarbeitung und Informationsaufbereitung

Teament-wicklung

Referate erstellen Projektarbeit

 

3.9 Übergang von der Grundschule zur Hauptschule

 

Den „Tag der offenen Tür" im Frühjahr können Schüler/innen der 4.Klassen und deren Eltern nutzen, um einen ersten Einblick in die Arbeit der HS zu erhalten.

 

In der letzten Woche vor den Sommerferien besuchen die „Viertklässler" der Grevener Grundschulen unsere Schule.

Dabei lernen sie ihre neuen Klassenlehrer/innen kennen, die ihnen den Klassenraum und die Schule zeigen. Anschließend findet ein Kennenlernspiel und eine Erkundung der Räumlichkeiten statt.

Bei diesem ersten Treffen sollen Ängste und Unsicherheiten der Kinder abgebaut werden. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen zur Gestaltung der ersten Schulwoche. Diese steht unter dem Motto „Kennenlernen". Durch eine „ermutigende Pädagogik" soll u.a ein neues Selbstbewusstsein bei den Schüler/innen aufgebaut werden, neue Lust auf Schule und Lernen erzeugt werden, sowie das Gefühl vermittelt werden: Was verlangt wird, kann auch geleistet werden.

Die Schüler aus mehreren ehemaligen 4. Klassen (auch verschiedener Schulen) knüpfen durch Spiele, Unterrichtsgänge und die gemeinsame Gestaltung des Klassenraumes Kontakte untereinander und zum Klassenlehrer, die Sicherheit und Vertrauen schaffen.

Um möglichst eng an die Arbeit in der Grundschule anzuknüpfen, übernehmen die Klassenlehrer/innen im 5.Jahrgang den größten Teil der Fächer, die Anzahl der Fachlehrer ist auf ein Minimum reduziert. Der Übergang wird von den Lehrer/innen der Grund- und Hauptschule durch intensive Gespräche begleitet.

Die Schüler/innen arbeiten sich langsam in „neue" Fächer ein. In Deutsch und Mathematik wird in den ersten Wochen der Wissensstand der Schüler ermittelt. So kann fehlendes Wissen aufgearbeitet und Grundwissen vertieft werden. Dieses erfolgt in den Hauptfächern in kleinen Fördergruppen größtenteils zeitgleich zum regulären Fachunterricht. Bei Bedarf können die Schüler/innen diese Möglichkeit bis zum Ende des 6. Schuljahres nutzen.

Die Methodik wird durch das Konzept „Lernen lernen" sowie die „Klippert-Bausteine" ergänzt und unterstützt.

In den ersten Schulwochen werden Vereinbarungen zur Heftführung getroffen und Verhaltensregeln zwischen Schülern und Lehrern verabredet. Ein Entspannungs- und Sozialtraining (bei Bedarf), sowie das Projekt Streitschlichtung wird in der Klasse 5 von unserer Schulsozialarbeiterin angeboten.

Für eine erfolgreiche erzieherische Arbeit ist eine möglichst enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern erwünscht.

 

 

 

Siehe auch Jahrgangsstufe_5

 

3.10 Differenzierung in der Hauptschule

 

In den Klassen 5 und 6 gleicht die Stundentafel der Marien-Hauptschule den Stundentafeln der übrigen weiterführenden Schulen.

Alle Schüler lernen eine Fremdsprache, in der Regel Englisch, in Ausnahmefällen Russisch oder Türkisch.

Ab Klasse 7 wird an unserer Schule differenziert. Dadurch können die Schüler unterschiedliche Abschlüsse erreichen.

Unterschieden wird zwischen Leistungsdifferenzierung (Englisch, Mathematik, Kl.10B) und Neigungsdifferenzierung (musische Fächer, Sport, Wahlpflichtunterricht):

 

ab

Klasse 7

Englisch

Grundkurs (G)

Erweiterungskurs (E)

Leistungsdifferenzierung

Mathematik

Grundkurs (G)

Erweiterungskurs (E)

Leistungsdifferenzierung

als Innere Differenzierung

Wahlpflicht-unterricht

Die Schüler/innen können aus unterschiedlichen Angeboten auswählen.

Neigungsdifferenzierung

ab

Klasse 9

Kunst

Musik

Textilgestaltung

Die Schüler/innen können zwischen den drei Fächern wählen.

Neigungsdifferenzierung

Wahlpflicht-unterricht in:

Arbeitslehre und

Naturwissenschaft

Die Schüler können aus dem Angebot unterschiedlicher Projekte auswählen.

nicht in 10 Typ B

Neigungsdifferenzierung

Sport

Die Schüler/innen können aus dem Sportangebot auswählen

Neigungsdifferenzierung

Klasse 10

Typ A

Hauptschulabschluss nach

Klasse 10

 

Leistungsdifferenzierung

Typ B

Fachoberschulreife

 

Für den Übergang in Typ B der Klasse 10 ist die Teilnahme an einem E-Kurs erforderlich (vergl.S.4). Für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Unterricht in der Klasse 10B ist es ratsam, vorher in beiden Fächern den E-Kurs zu absolvieren.

Eine Binnendifferenzierung im Fachunterricht wird zusätzlich angestrebt, wenn unterschiedliche Lernvoraussetzungen oder Lerngeschwindigkeiten innerhalb einer Lerngruppe auftreten.

Durch den Einsatz zusätzlicher Fachlehrer ist sichergestellt, dass vor allem in den G-Kursen eine individuelle Förderung einzelner Schüler/innen ermöglicht wird.

 

3.11 Förderung in der Marien-Hauptschule

 

LRS- Gruppenarbeit

 

(LRS= Lese- Rechtschreib- Schwäche )

 

In den 5. u. 6. Klassen werden vom Deutschlehrer diejenigen Schülerinnen und Schüler benannt, die erhebliche Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten haben. Diese werden in 2 Stunden pro Woche parallel zum Deutschunterricht außendifferenziert gefördert.

Durch genaue Beobachtung und Tests in den ersten Stunden werden die häufiger vorkommenden Fehlertypen festgestellt. In der Folgezeit wird versucht, durch gezielte Übungen die Lese- und Rechtschreibkompetenz zu erhöhen.

Da für den einzelnen Schüler mehr Zeit zur Verfügung steht, kommt auch jeder Schüler häufiger zu Erfolgserlebnissen, die für das Selbstwertgefühl schwacher Schüler besonders wichtig sind.

Damit die betreffenden Schüler durch ihre zweistündige Abwesenheit von der Klasse nicht Lücken im normalen Deutschstoff aufweisen, findet eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Deutschlehrer und dem LRS- Lehrer statt. Im Regelunterricht sollen in diesen beiden Stunden verstärkt rechtschreibliche Themen behandelt werden.

Die Gruppengröße soll nach Möglichkeit sechs nicht überschreiten.

 

Förderung zur Behebung von Defiziten im 5./6. Schuljahr

 

Parallel zum Unterricht der Hauptfächer Englisch und Mathematik erhalten leistungsschwache Schüler intensive Förderung in Kleingruppen (maximal 6 Schüler). Die Anzahl der Förderstunden soll etwa vier Stunden pro Woche betragen.

Die Fachlehrer sprechen mit den Kollegen Unterrichtsinhalte ab und weisen auf spezielle Schwächen der betroffenen Schüler hin. Durch die Möglichkeit der vermehrten Einzelbetreuung sowie den Einsatz besonderer Medien erhalten die Schüler Hilfestellung.

Die Zuweisung zum Förderunterricht wird vom Fachlehrer mit den Kollegen flexibel gehandhabt, das heißt, dass jederzeit ein Schülerwechsel stattfinden kann.

 

 

Förderkonzept

der Marien-Hauptschule Greven

 

Förderung ausländischer und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler

 

1. Situation der Marien-Hauptschule 2005-06

a) Von den zur Zeit 527 Schülerinnen und Schülern der MHS sind 83 Jugendliche ausländischer Nationalität.87 Jugendliche gehören zur Gruppe der ausgesiedelten Mitbürger.

Das ergibt eine Quote von insgesamt etwa 32%.

Nach wie vor werden während des Schuljahres neue ausgesiedelte Jugendliche ohne deutsche Sprachkenntnisse angemeldet.

b) Der Anteil in den Klassen ist unterschiedlich groß. Die Sprachfähigkeiten reichen von null bis gut.

 

2. Förderkonzept

Innerschulische Maßnahmen

 

Mädchen und Jungen ohne Sprachkenntnisse erhalten in einer Gruppe 10 Wochenstunden DaZ-Unterricht.

In diesem Kurs geht es zunächst um die Grundlegung einer einfachen Kommunikationsfähigkeit in Alltagssituationen.

Der Wortschatz und die Grammatikkenntnisse werden ständig erweitert, so dass die Jugendlichen nach 1-2 Jahren zunehmend am Regelunterricht auch aktiv teilnehmen können.

Zur weiteren Förderung dieser Seiteneinsteiger, die nicht am Englisch-Unterricht teilnehmen, werden im 7. bis 9. Schuljahr parallel zum Englischunterricht DaZ-Stunden (je 4 WST) eingerichtet, die hauptsächlich für die Jugendlichen sind, die den Anfangskurs abgeschlossen haben, aber noch dringend Hilfe nötig haben.

Für spezielle Einzelförderung oder Förderung in besonderen Kleingruppen werden 5 Stunden zur Verfügung gestellt, um individuelle Unterstützung leisten zu können.

Zur zusätzlichen Differenzierung in Klassen mit hohem Ausländer- bzw. Aussiedleranteil sind für den 5. und 6.Jahrgang pro Klasse 4 Wochenstunden vorgesehen.

Diese Differenzierungsstunden werden vorrangig parallel zu den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch eingeplant.

 

Im 10. Jahrgang werden 2 Förderstunden als Hilfestellung in besonderen Einzelfällen eingeplant.

 

Außerschulische Angebote

In den Sommerferien bietet die Schulsozialpädagogin in Kooperation mit dem Verein ‚Lernen fördern’ eine Ferienfreizeit für Jugendliche ab dem 8. Jahrgang an. Mädchen und Jungen mit Migrationhintergrund werden besonders angesprochen und bevorzugt angenommen.

(Sommer 2004: mehrheitlich Aussiedler und Ausländer, die Fahrt wird teilweise durch Sponsorengelder über die Schule finanziert..)

Jugendtreff für den 8.-10. Jahrgang 1 mal wöchentlich im „Kesselhaus". Ausländer und Aussiedler werden verstärkt beworben, Organisation und Leitung: Frau Schnieder

 

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

 

Ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, werden durch den DaZ-Unterricht zusätzlich und in besonderer Weise gefördert.

In den zurückliegenden Jahren wurden neu aus dem Ausland hinzukommende Schüler in sogenannten Auffang- oder Förderklassen unterrichtet. Seit August 1998 gibt es diese Förderklassen an der Marien-HS in Greven nicht mehr.

Die ausländischen und ausgesiedelten Schülerinnen und Schüler mit großen Deutschdefiziten besuchen seitdem die Regelklassen. Um ihre Fähigkeiten im Gebrauch der deutschen Sprache möglichst intensiv zu fördern, erhalten sie zusätzlich zu den vier oder fünf Deutschstunden wöchentlich vier Stunden DaZ-Unterricht. Dieser findet ab dem 7. Jahrgang parallel zum Englischunterricht der gleichen Jahrgangsstufe statt. Er genießt Vorrang vor dem Sprachangebot in Russisch. (s.u.)

In Kleingruppen werden die sprachlichen Grundlagen in Laut und Schrift (Wortschatz, Strukturen, Grammatik etc.) entsprechend dem Leistungsstand altersgemäß erarbeitet. Zunächst steht die kommunikative Kompetenz im Vordergrund. Themen sind den Schülerinnen und Schülern vertraute Situationsfelder wie Schule, Familie, Freizeit, Öffentlichkeit, Arbeitswelt etc.

Später begleitet der DaZ-Unterricht inhaltlich den Deutschunterricht und wenn möglich, auch den Fachunterricht.

Bei der Benotung werden nicht ausreichende Leistungen in den Fächern, die sehr sprachorientiert sind, mit einer entsprechenden Bemerkung versehen.

z.B.: "Wegen nicht ausreichender Deutschkenntnisse ist eine Benotung noch nicht möglich."

Spätestens im 9. Schuljahr gelten bei der Bewertung die allgemeinen Leistungsanforderungen.

 

 

Das BuS-Projekt

 

Um für benachteiligte Jugendliche drohende Arbeitslosigkeit möglichst schon im Vorfeld des Übergangs von der Schule ins Berufsleben zu vermeiden und gleichzeitig deren Berufs- und Arbeitsplatzwahl zu erleichtern, hat die Landesregierung NRW das Projekt Betrieb und Schule - BUS - entwickelt.

BUS ist also ein Projekt, bei dem Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik zusammen wirken, um Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten frühzeitig individuelle Übergänge in Beruf und Arbeit zu ermöglichen.

Jugendliche mit absehbar schwierigem Schul- und Berufsverlauf werden, bevor sie nach Abschluss ihrer Schullaufbahn zur Klientel der aktiven Arbeitsförderung werden, durch die Kombination schulischen Lernens mit betrieblicher Erfahrung auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.

 

Wer kann BUS nutzen?

Benachteiligte Jugendliche im letzten Pflichtschuljahr, die die Schule - zum Teil nach mehrfacher Wiederholung einzelner Schuljahre - ohne Perspektiven für ihre berufliche Zukunft verlassen würden.

 

Was soll erreicht werden?

Ziel des Projektes ist es, für die Jugendlichen eine Beschäftigung oder sogar eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt im Anschluss an das letzte Schulbesuchsjahr zu erreichen. Gleichsam als Nebenziel wird versucht, die Schüler mittels Nicht-Schülerprüfung am Ende des Schuljahres zum Hauptschulabschluß zu führen.

 

Wie sieht BUS konkret bei uns aus?

In Gesprächen zwischen Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten, Lehrern des BUS-Projekts sowie der Schulleitung werden die Schülerinnen und Schüler ausgesucht; sie beteiligen sich freiwillig an dem Projekt.

Der Unterricht erfolgt in einer besonderen Klasse an drei Wochentagen (zur Zeit montags, donnerstags und freitags) und orientiert sich an den Anforderungen des Berufslebens. Lerninhalt ist der Stoff der Klasse 9. Unterrichtet werden allerdings nicht mehr alle Fächer. Der Schwerpunkt liegt auf Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Erdkunde und Biologie. In diesen Fächern wird der übliche Stundenumfang erreicht.

An zwei Wochentagen (zur Zeit dienstags und mittwochs) befinden sich die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Praktikum unter fachlicher Anleitung. Die betrieblichen Praktikumsplätze werden durch die jeweiligen Lehrkräfte erschlossen. Ziel ist es, die Interessen und Befähigungen der Jugendlichen mit den Beschäftigungsangeboten der Betriebe in Einklang zu bringen. Die Betriebe, die im Rahmen des Modellprojektes einen Jahrespraktikumsplatz zur Verfügung stellen, werden vom Westdeutschen Handwerkskammertag in Düsseldorf gefördert.

Die Lehrer des BUS-Projekts sind um eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben bemüht.

Ebenfalls wird ein ständiger Austausch mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler angestrebt. Nur wenn Schule, Betrieb, Eltern und Schüler an einem Strang ziehen, kann das Projekt letztlich erfolgreich sein. Die Umsetzung des Projekts vollzieht sich in enger Kooperation zwischen den beteiligten Schulen, Betrieben, dem Westdeutschen Handwerkskammertag und der Landesregierung.

Im vergangenen Schuljahr 2004/05 sind zehn Schülerinnen und Schüler gestartet. Am Ende des Schuljahres hatten vier den Hauptschulabschluss erreicht und zwei Schüler hatten einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.

 

 

3.12 Berufswahlvorbereitung an der Marien-Hauptschule

 

Der berufswahlvorbereitende Unterricht wird schwerpunktmäßig im Fach Wirtschaftslehre, aber auch in den Fächern Deutsch und Technik durchgeführt.

 

Einführend in den Bereich Berufswahlvorbereitung sind im 8. Schuljahr, 2. Halbjahr, im Fach Wirtschaftslehre die Themen Arbeitsteilung und Entstehung von Berufen sowie im Fach Deutsch das Schreiben von Bewerbungsunterlagen. Hinzu kommt das Projekt Berufsorientierung des Vereins „Lernen fördern" e. V.

 

In der 9. Klasse werden auch die Angebote des Arbeitsamtes zusätzlich zum Unterricht in Anspruch genommen. Hierzu gehören die Besuche des Berufsinformationszentrums (BIZ), Klassenberatungen durch den Berufsberater sowie Einzelberatungen und Elterngespräche (z.B. am Elternsprechtag). Parallel dazu werden im Unterricht des Faches Wirtschaft die Unterrichtshilfen des Arbeitsamtes bearbeitet (Mach`s Richtig, BERUF AKTUELL, Beruf Regional, Was Werden). Ein weiterer Schwerpunkt der Berufswahlvorbereitung in den Klassen 9 ist das 1. Schülerbetriebspraktikum, in dem erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt werden.

 

Schwerpunkte der Klassen 10 im berufswahlvorbereitenden Unterricht sind das 2. Schülerbetriebspraktikum, das Bewerbungsverfahren mit Hilfe des Vereins „Lernen fördern" e. V. und die Vorstellung des Systems der Berufsbildenden Schulen (Berufskollegs). Zusätzlich sind in den 10. Klassen Betriebsbesichtigungen bzw. -erkundungen Teil des Unterrichts, um den Schülern und Schülerinnen die Berufswelt näher zu bringen.

Die Berufswahlvorbereitung an der Marien-Hauptschule erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten. Über diesen Zeitraum führen die Schülerinnen und Schüler eine Berufswahlakte. Alle Themen des Unterrichts werden hierhin bearbeitet und archiviert. Weitere Inhalte der Akte sind Unterlagen des Arbeitsamtes, selbst gesammelte Prospekte und Broschüren sowie die Berufswahl-Zeitschrift „Was Werden". Auch die Praktikumsakte wird nach der Beurteilung in die Akte eingeheftet. Somit steht den Schülerinnen und Schülern während der gesamten Zeit des berufswahlvorbereitenden Unterrichts eine Unterlage zur Verfügung, die sie immer wieder als Grundlage für Informationen in Anspruch nehmen können.

 

Kooperation mit „Lernen fördern"

 

Hilfen beim Übergang Schule-Beruf

 

Der „Lernen fördern" e. V. bietet Schülerinnen und Schülern des 8. – 10. Schuljahres in Kooperation mit dem Lehrerkollegium und der Berufsberatung des Arbeitsamtes Hilfen für den Übergang in den Beruf an:

 

Berufsorientierungsprojekt

Im 8. Schuljahr erkunden die Schülerinnen und Schüler 13 verschiedene Berufbereiche und versuchen herauszufinden, wo ihre Interessen und Fähigkeiten liegen. Im Anschluss daran findet ein Besuch des „Handwerkskammer Bildungszentrum" (HBZ) in Münster statt. Dort erhalten die Jugendlichen Einblicke in die unterschiedlichsten Handwerksberufe.

 

Videotraining für die Jahrgangsstufe 10

In Kleingruppen mit je 3 Schülerinnen/Schüler erfahren die Jugendlichen, worauf es bei Vorstellungsgesprächen ankommt. Anschließend werden in Rollenspiele die Gespräche vor der Videokamera simuliert. Danach werden die Aufnahmen im Gruppengespräch gemeinsam ausgewertet.

 

Hilfen bei der Bewerbung

„Lernen fördern" bietet den Schülerinnen und Schülern ergänzend zu den Unterrichtseinheiten in Deutsch und Wirtschaft Hilfen bei der Bewerbung an. Bewerbungsschreiben und Lebenslauf werden eingeübt und Tipps gegeben zur Verbesserung und Optimierung dieser wichtigen Schreiben.

Weiterhin werden Schülerinnen und Schülern bei LF Hilfen angeboten bei der Suche nach eine Ausbildungsstelle (Internet, Zeitung etc.)

Freiwillige Fahrten zu den Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes (BIZ) ist ebenfalls ein Angebot für unsere Jugendlichen von „Lernen fördern".

 

Sprechzeit

Abgangsschülerinnen und -schüler haben die Möglichkeit, sich im persönlichen Gespräch bei „Lernen fördern" über die unterschiedlichsten Probleme bzgl. Berufswahl und Ausbildung sowie der weiterbildenden Schule zu informieren.

Zeitplan

Klasse 8, 2. Halbjahr

April/Mai Arbeitsteilung und Entstehung von Berufen

Erwartungen und Interessen der Schüler

Projekt „Berufsorientierung" mit „Lernen fördern" e.V.

Juni/Juli Bewerbung, Lebenslauf (fächerübergreifend mit dem Fach Deutsch)

Klasse 9

Sept./Okt. Einführung der Berufswahlakte

Besuch des Berufsinformationszentrums BIZ in Rheine

Vorbereitung des Schülerbetriebspraktikums:

Aktenführung, Tagesbericht, Wahlthema, Verhalten im Praktikum etc.

Nov. 1. Schülerbetriebspraktikum: erster Kontakt mit der Arbeitswelt;
Nachbereitung des Praktikums

Dez./Jan. Interessen, Fähigkeiten, Berufsanforderungen verbinden

Febr./März Überblick über Berufe, Tätigkeitsbereiche, Berufsfelder

April/Mai Informationen über Berufe, Nutzung verschiedener Info-Quellen (PC, Internet etc.)

Juni/Juli Auswahl des richtigen Berufes oder Berufsfeldes,
Berufsaussichten erkunden

Klasse 10, 1.Halbjahr

Sept. Bewerbung, Berufseignungstests

2. Schülerbetriebspraktikum: Arbeitswelt des Wunschberufes

Okt./Nov. Vorstellungsgespräch, Theorie und Praxis:

Video-Training mit „Lernen fördern" e. V.,

Vorstellungsgespräche im Unterricht

Dez./Jan. Von der Schule zum Beruf; Ausbildungsvertrag,

Ausbildungsordnung, Berufsschule, Ausbildungs-Förderung, Bafög

Febr. Berufsbildende Schulen (Anmeldung: 3./4. Wo im Febr.)

begleitend: Berufsberatung des Arbeitsamtes, Elternberatung, Hilfen bei der Bewerbung mit „Lernen fördern"

ggf.: Betriebserkundungen, Betriebsbesichtigungen, zusätzliche Fahrten zum BIZ mit
„Lernen fördern"

 

 

3.13 Wahlpflichtangebote

 

Wahlpflichtunterricht 7/8

 

Im Wahlpflichtunterricht des 7. und 8. Jahrgangs können die Schüler ihren Neigungen und Interessen entsprechend wählen. Das Angebot umfasst überwiegend die Lernbereiche Arbeitslehre, Sport, Kunst und Textilgestaltung. Im Vordergrund steht die Erziehung zur sinnvollen Freizeitgestaltung ohne den direkten Leistungsdruck des normalen Fachunterrichts, begünstigt auch durch die geringere Gruppenstärke.

 

Folgende Wahlpflichtgruppen sind möglich:

 

l Textilgestaltung l Kunst l Töpfern l Computer l Hauswirtschaft

l Elektronik l Sport l Tanzen l Tennis l Technik für Anfänger

 

 

 

Wahlpflichtunterricht 9/10

 

Im 9. und 10. Schuljahr (Typ A) beschränkt sich das Angebot ausschließlich auf die Bereiche Arbeitslehre und Naturwissenschaft. In diesem projektorientierten Unterricht werden überwiegend Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler handlungsorientiert erschlossen. Dieser praxisbezogene Unterricht erweitert das normale Angebot im Hinblick auf die Berufsorientierung.

 

Das Angebot sieht folgendermaßen aus

 

l Technik l Hauswirtschaft l Biologie

l Computer l Elektronik l Chemie (Wein)

 

 

3.14 Zusätzliche Angebote

 

 

Keyboard – AG

 

In der Keyboard – AG können Schüler/innen ab Klasse 5 mitmachen. Hier lernen sie, einfache Melodien und Begleitungen von aktuellen Popsongs zu spielen.

Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Noten – und Fingersätze werden von Anfang an erarbeitet.

Im Laufe des Schuljahres werden die jeweiligen Veranstaltungen musikalisch vorbereitet. Das sind: Begrüßung der 5. Klassen, die Weihnachtsfeier für den 5. Jahrgang, die Entlassfeier des 10. Jahrganges, die Verabschiedungen der Kolleginnen und Kollegen.

Die Ausstattung des Musikraumes mit 12 Keyboards, darunter ein Lehrerinstrument mit Diskettenlaufwerk, ermöglicht die Erarbeitung von Musikstücken mit einer differenzierten Klangbreite.

 

Musik – AG

 

In der Musik - AG wird – begleitend zum Chor – geübt, gemeinsam zu musizieren. Auch hier sind Schüler/innen ab Klasse 5 willkommen.

Wie bei der Keyboard – AG, so steht auch hier die Freude an der Musik im Vordergrund. Mit Trommeln und Schlagzeug werden Rhythmen geübt und – je nach Neigung der Schüler – Popstücke gesungen und begleitet.

 

Chor

 

Die Schüler/innen der Klassen 5 und 6 können freiwillig im Schulchor mitsingen. In einer unterrichtsfreien 6. Stunde wird einmal wöchentlich geprobt.

Ziel ist vor allem, die Freude am Singen zu fördern und die Sänger/innen dazu zu bringen, ohne Scheu auch vor größerem Publikum ihr Können zu zeigen. Spielerisch lernen die Sänger/innen die Grundlagen des Singens: das richtige Atmen und artikuliertes Sprechen.

 

Schulbibliothek

 

Seit vielen Jahren wird die Schulbibliothek unserer Schule erweitert und gepflegt. Interessierte Schüler/innen treffen sich dazu regelmäßig, um mitzuarbeiten. Schüler/innen aller Jahrgangsstufen sind herzlich willkommen. Die Arbeit ist sehr vielfältig und erfordert auch den Umgang mit dem Computer. Die Aufgaben der Bibliotheksmitarbeiter/innen sind vielfältig:

 

• Mitsprache bei der Neuanschaffung von Büchern

• Etikettieren und Einbinden von Büchern

• Buchpflege

• Regelmäßiges Ordnen des Bestandes

• Buchausleihe mit Hilfe des Computers

• Katalogisieren der Bücher im Computer

• Erstellen eines Stichwortverzeichnisses zum schnelleren Auffinden von Sachbüchern

 

3.15 Sport und Spiel in der Pause

 

1. Lernstandort Greven

 

Der Schulhof ist sehr eingeschränkt. Dennoch finden zwei Basketballkörbe und drei Tischtennisplatten den regen Zuspruch unserer Schülerinnen und Schüler. Es fehlt an Rasenflächen, Ruhezonen und größeren Spielecken.

Hier besteht ein Feld, das noch in den nächsten Schuljahren sehr stark bearbeitet werden muss.

Sport- und Spielgeräte können in den Pausen ausgeliehen werden. Die Klassen 5 und 6 gehen abwechselnd in den Pausen zum Bolzplatz und führen Sportspiele durch.

 

2. Lernstandort Reckenfeld

 

Der Pausenhof am Lernstandort Reckenfeld bietet den Schülerinnen und Schülern viele Spielmöglichkeiten. Neben einem asphaltierten Platz steht ihnen eine große Spielwiese zur Verfügung. Auf dem Rasenplatz kann auf zwei Bolztore Fußball gespielt werden, auf dem Asphaltplatz können zwei Tischtennisplatten und zwei Streetballkörbe zum Spielen genutzt werden. An zwei Kicker-Tischen kann abwechselnd in den Pausen gespielt werden.

 

 

 

3.16 Sport- und Spielfest

 

Die seit langem in jedem Jahr stattfindenden Bundesjugendspiele wurden von unseren Schülern immer weniger als eine Möglichkeit des Leistungsvergleichs zwischen den Mitschülern der eigenen Klasse bzw. des Jahrgangs angesehen. Dieses wurde durch eine immer geringer werdende Beteiligung seitens der Schülerschaft dokumentiert.

Deshalb wird seit einigen Jahren von der MHS ein Spiel- und Sporttag als Alternative durchgeführt, der sich gegenüber den Bundesjugendspielen dadurch unterscheidet und auszeichnet, dass alle Schüler an verschiedenen Mannschaftswettkämpfen und Einzelwettkämpfen teilnehmen können.

Großes Interesse besteht in jedem Jahr an der Durchführung von Streetball-, Fußball-, Volleyball- , Tischtennis-, und Völkerballturnieren, Tauziehen, Two Ball und der spielerischen Leichtathletik. Diese werden jeweils getrennt in den Jahrgängen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10 durchgeführt. Die Sieger der einzelnen Jahrgangsstufen erhalten eine Siegerurkunde als Belohnung, die noch während der Dauer des Spiel- und Sporttages im Beisein aller Schüler verliehen wird.

Außerdem werden für die Jahrgänge 5 - 7 Pendelstaffeln über 8 x 50 m, für die älteren Jahrgänge
4 x 100m Staffeln angeboten.

Alle Schüler, die an diesem Spiel- und Sporttag nicht aktiv teilnehmen können, werden durch ihre Mithilfe bei organisatorischen Einsätzen in den Ablauf eingebunden.

 

3.17 Schulveranstaltungen: Feste, Feiern, Wettbewerbe

 

Einschulung

Unser Schuljahr ist markiert durch verschiedene Höhepunkte, die entweder einige oder alle am Schulleben Beteiligten betreffen. Es beginnt mit der Begrüßung der 5. Klassen. Es ist Tradition, dass die Vorgängerklassen, also die neuen 6. Jahrgänge, einen ökumenischen Gottesdienst unter einem bestimmten Thema vorbereiten. Die musikalische Gestaltung ist Aufgabe des Schulchores. Auch die 5. Klasse aus Reckenfeld nimmt daran teil, um so von Anfang an die Zusammengehörigkeit trotz weit voneinander entfernter Standorte zu betonen. Der Schulleiter begrüßt die neuen Schüler mit ihren Eltern. Der Schulchor umrahmt diese Vorstellung und wirbt damit gleichzeitig für Nachwuchs.

 

Tag der offenen Tür

Im Mai öffnen wir an einem Freitagnachmittag unsere Schule für alle Interessierten, besonders aber für die neu angemeldeten 5. Klässler und deren Eltern. Wir zeigen mit kleinen Schülergruppen, wie wir in unseren gut ausgestatteten Fachräumen arbeiten. Informationstafeln präsentieren Schwerpunkte unserer schulischen Arbeit und bei Führungen durch das Schulgebäude werden Fragen im direkten Kontakt zur Schulleitung und Vertretern des Kollegiums beantwortet. Eine Cafeteria lädt zu einer kleinen Stärkung ein. Diesen Anlass kann man auch mit einem Schulfest kombinieren.

 

Schulentlassung
Ein besonderer Höhepunkt des Schuljahres ist die feierliche Entlassung der Schulabgänger. Nach einem ökumenischen Gottesdienst, den die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit einem Religionslehrer gestalten, findet die Entlassfeier mit der Zeugnisausgabe statt.

Musikstücke vom Schulchor und der Popband, weiterhin Tanzdarbietungen unserer Schülerinnen und Schüler rahmen die Ansprachen von Schulleiter, Lehrern und Gästen ein.

 

Verabschiedung von Kollegen

Kolleginnen und Kollegen, die in den Ruhestand gehen, werden in kleinen, meist kollegiumsinternen Feierstunden verabschiedet. Für den Chor und die Mitglieder der Keyboard-AG ist das ein willkommener Anlass, mit fröhlichen Liedern und einer musikalischen Untermalung diese Abschiedssituation aufzuheitern.

Weihnachtsstand in Reckenfeld

Die Reckenfelder Schüler/innen beteiligen sich mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt und verkaufen dort Nikoläuse und Wichtel aus Holz und anderes, was sie im Werkunterricht selber gefertigt haben.

 

Matheknobelei für den 5. und 6. Jahrgang

Regelmäßig nehmen unsere Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs an der Matheknobelei teil. Hierbei können sie mit Schüler/innen von anderen Hauptschulen des Kreises Steinfurt bei kniffligen Matheaufgaben um die Wette knobeln. Für die besten Tüftler winken schöne Preise.

 

Lesewettbewerb

Jedes Jahr im Herbst beteiligen sich die 6. Klassen am Lesewettbewerb des Deutschen Buchhandels. Der Schulsieger wetteifert mit den anderen Schulsiegern der Region. An weiteren aktuellen Wettbewerben aus den Bereichen Kunst, Politik, Wirtschaft, usw. nehmen einzelne Klasse/Gruppen teil.

 

 

3.18 Projektwoche – Projekttage – Projekte

 

Alle Schülerinnen und Schüler können einmal im Jahr, in der Regel in der Woche vor den Sommerferien, aus einem breit gefächerten Themenangebot ein Projekt auswählen. Drei Tage dauert die Projektarbeit. Abschließend werden die Ergebnisse in Ausstellungen oder Vorführungen demonstriert, so dass die Schüler Gelegenheit haben, auch die Projekte der anderen Schülerinnen und Schüler kennen zu lernen. Besondere Merkmale der Projektwoche sind:

Die Klassenverbände werden aufgehoben.

Die Gruppen werden unabhängig vom Alter zusammengestellt.

Es werden keine Zensuren vergeben.

Kreatives Arbeiten, auch im Freizeit- und Hobbybereich, steht im Vordergrund.

Die Jugendlichen können bei sich neue Interessen und Fähigkeiten entdecken.

Der übliche Stundenrhythmus wird aufgehoben.

Die Projektwoche wird abwechselnd angeboten als Hobbywoche und als themengebundene Projekttage.

Die themengebundenen Projekttage entwickeln sich jeweils aus einem aktuellen Anlass.

Zu der Projektwoche im Schuljahr 2004/2005 mit dem Thema „Europa" wurden auch bedeutende Gäste aus den Bereichen Wirtschaft / Politik und Medien eingeladen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 9 hatten Gelegenheit, als Abschluss ihres Projektes mit diesen zu diskutieren.

 

Weitere Projekte im Laufe eines Schuljahres, die nach Möglichkeit immer wieder angeboten werden, sind

 

a) regelmäßige Angebote der Woche:
- Sozialtraining Jahrgang 5
- Klassenrat Jahrgang 5
- Entspannungskurs Jahrgang 5

b) 1x im Jahr: - Gewaltprävention – Mensch ärgere dich Jahrgang 8
- Suchtprävention u. a. Anonyme Alkoholiker Jahrgang 8
- Caritas Jahrgang 9
- Besuch der JVA Jahrgang 10
- Spielleiterfortbildung Jahrgang 8/9

c) sporadische Angebote

- Sexualpädagogik

- Klassengemeinschaft

- Freizeitpädagogik und Berufswahlorientierung mit Lernen Fördern

- Theaterprojekt

 

 

3.19 Klassenfahrten und Wandertage

Klasse 5/6

Es ist eine dreitägige Klassenfahrt vorgesehen mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken. Die Preisgrenze wird aktuell von der Schulkonferenz festgelegt. Diese beträgt zur Zeit 75 €.

Anmerkung: Ziele aus der näheren Umgebung, die sich in der Praxis bewährt haben, werden aufgelistet und den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt.

Klasse 7/8

Unter besonderen Umständen kann auch in der Mittelstufe eine Klassenfahrt stattfinden. Der Zeit- und Kostenrahmen entspricht dem von Klasse 5/6.

 

Klasse 9/10

Hier ist eine Klassenfahrt / Studienfahrt über den Zeitraum einer Woche vorgesehen. Die Schüler/innen können bei der Wahl des Reiseziels im Rahmen einer Kostengrenze von zur Zeit 170 € mitbestimmen.

Ein besonderes Angebot ist die Fahrt nach England, für die die Schüler sich entscheiden können. Hier beträgt die Kostenhöchstgrenze 300 €.

Wandertage

Jeder Klasse stehen pro Schuljahr drei Wandertage zu. Diese werden je nach pädagogischer Situation mit den Jugendlichen geplant und vorbereitet. Anfallende Kosten werden mit den Eltern abgesprochen.

Schwerpunkte können im Bereich der Unterrichtsergänzung ( z.B. Museumsbesuche) oder der Erlebnispädagogik ( z.B. Eislaufen) liegen.

 

1. Fachkonferenzen

 

4.1 Beschlüsse zur Organisation

 

 

4.11 Sport- und Schwimmunterricht

 

1. Sport als Pflichtunterricht

 

Alle Schüler der MHS haben 3 Stunden teilkoedukativen Sportunterricht pro Woche.

Dieser gliedert sich in die Bereiche:

Spiele Turnen Leichtathletik Gymnastik/Tanz Schwimmen.

Die Sportart Schwimmen wird in den 5., 6. und 7. Jahrgängen halbjährlich erteilt. In dem anderen Halbjahr erfolgt jeweils der Wechsel zu den übrigen Sportarten.

Als Übungsstätten stehen der MHS im Augenblick in Greven das Hallenbad, die Rönne- und die Schönefliethhalle, am Standort Reckenfeld die Sporthalle der Hauptschule zur Verfügung. Im Sommer können zusätzlich das Stadion Schöneflieth, das Freibad und die Bolzplätze in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer Schule mitbenutzt werden.

Die Schüler der Klassen 9 und 10 werden im Fach Sport nicht mehr im Klassenverband unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, die Sportart ihren Neigungen, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß auszuwählen. Zur Zeit besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen folgenden Angeboten:

Badminton, Basketball, Hockey, Schwimmen, Volleyball, Fußball, Geräteturnen Tischtennis, Gymnastik/Tanz Leichtathletik und alternative Sportarten

Zusatzangebot in Reckenfeld: Boxen zur Gewaltprävention (Jungenförderung).

Im 2.Halbjahr sollte ein Wechsel zu einer anderen Sportart vorgenommen werden.

 

2. Sport in der Projektwoche

 

Im Rahmen der Projektwoche können von unseren Schülern alle zwei Jahre je nach Themenstellung Angebote aus dem Sportbereich gewählt werden. Angeboten werden konnten bisher Sportarten wie:

Badminton, Wandern, Volleyball, Radfahren, Hockey, Fußball, Tennis, Tanzen, Tauchen und Schnorcheln, Tischtennis, Krafttraining, Selbstbehauptung / Selbstverteidigung für Mädchen, Rugby, Inliner, Kanu, Boule, Lacrosse, Boxen und Besuche im Fitnessstudio.

 

3. Sportmannschaften

 

Wenn die Personalsituation es erlaubt, werden Schulsportmannschaften gebildet. Zur Zeit gibt es die Möglichkeit, in einer Fußballmannschaft (Jahrgang 8-10) zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen.

 

 

4.12 Arbeitslehre
Technik – Hauswirtschaft - Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Ab dem 7. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler 2 Wochenstunden Hauswirtschaft und Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (Computer). Diese Fächer werden im Trimesterwechsel unterrichtet.

Zwei Klassen werden parallel geschaltet und in drei Gruppen eingeteilt.

Theorie und Praxis sollen in gleicher Weise berücksichtigt werden. Die Noten werden getrennt auf dem Zeugnis aufgeführt. Aus den drei Noten werden zwei versetzungsrelevante Noten errechnet.

 

4.2 Beschlüsse zur Leistungsbewertung

 

Klassenarbeiten werden von den Fachlehrerinnen/n einer Jahrgangsstufe gemeinsam vorbereitet, zusammengestellt und möglichst zur gleichen Zeit geschrieben,

das Bewertungsschema wird gemeinsam entworfen und garantiert damit die Vergleichbarkeit der Zensuren zwischen den einzelnen Lerngruppen,

bei der Benotung der Klassenarbeit wird in Mathematik und Englisch folgender Punktschlüssel angewandt:

 

100% - 95 % sehr gut

94% - 80 % gut

79% - 65 % befriedigend

64% - 48 % ausreichend

47% - 21 % mangelhaft

20% - 0 % ungenügend

 

In Mathematik werden die mündlichen Leistungen zu einer Note zusammengefasst und wie eine zusätzliche Klassenarbeit gewertet.

 

4.3. Beschlüsse zur Einführung von Schulbüchern

 

Jahrgang 5

3-507-41800-2

Schroedel-Verlag

Wortstark 5

21,50

17502-5

Oldenbourg

Wortprofi

10,95

3-464-08361-6

C V K

English H-Highlight 1

18,25

3-12-743160-0

Klett

Einblicke 5

18,50

3-454-23914-1

C V K

Entdecken und Verstehen 1

22,95

3-623-49610-3

Klett

Alexander Schulatlas

16,90

3-623-23510-5

Klett

Terra Medienverbund 5/6

21,40

3-464-07328-9

C V K

Natur u. Technik 5/6

20,50

3-507-76040-1

Schroedel

Biologie heute Bd.1 Ausg. C

22,50

3-425-07891-7

Diesterweg

Kursbuch Religion Elementar 5/6 ev

18,50

346650238-1

Kösel

Treffpunkt RU 5/6 rk

13,95

 

Jahrgang 6

3-507-41801-0

Schroedel-Verlag

Wortstark 6

21,50

3-464-08362-4

CVK

English H-Highlight 2

18,25

3-12-743260-7

Klett

Einblicke 6

18,50

 

Jahrgang 7

3-507-41802-9

Schroedel-Verlag

Wortstark 7

21,50

3-464-08363-2

C V K

English H-Highlight 3

18,25

3-12-743360-3

Klett

Einblicke 7

18,50

3-454-23924-9

C V K

Entdecken und Verstehen 2

22,95

3-623-23530-x

Klett

Terra Medienverbund

20,60

3-464-08557-0

C V K

Natur und Technik 7/8

22,50

3-507-76042-8

Schroedel

Biologie heute Bd.2. C

22,50

3-425-07892-5

Diesterweg

Kursbuch Religion Elementar 7/8 ev

18,95

346650239-x

Kösel

Treffpunkt RU 7/8 rk

13,95

3-12-755420-6

Klett

Wirtschaft 7-10

22,90

 

Jahrgang 8

3-507-41803-7

Schroedel

Wortstark 8

21,50

3-464-08469-8

CVK

English H-Highlight 4

18,25

3-12-743460-x

Klett

Einblicke 8

18,50

7434

Handwerk und Technik

Arbeitsbuch Hauswirtschaft

24,80

 

Jahrgang 9

3-507-41804-5

Schroedel

Wortstark 9

21,50

3-464-08471-x

CVK

English H–Highlight 5

18,25

3-12-743560-6

Klett

Einblicke 9

18,50

3-454-23934-6

CVK

Entdecken und Verstehen 3

22,95

3-623-23550-4

Klett

Terra Medienverbund 9/10

20,00

3-464-08559-7

C V K

Natur und Technik Physik 9/10

22,50

3-507-76044-4

Schroedel

Biologie heute Bd.3 Ausg. C

22,50

3-425-07876-3

Calwer / Diesterweg

Kursbuch Religion 9/10 ev

17,95

346650240-3

Kösel

Treffpunkt RU 9/10 rk

13,95

3-12-755420-6

Klett

Wirtschaft 7-10

22,90

Jahrgang 10

3-507-41805-3

Schroedel

Wortstark 10

21,50

3-464-04137-9

CVK

Highlight Ten (A)

17,75

3-464-08473-6

CVK

English H-Highlight 6 (B)

18,25

3-12-743680-7

Klett

Einblicke 10 (Typ A)

13,50

3-12-743660-2

Klett

Einblicke 10 (Typ B)

19,10

3-464-86500-2

CVK

Natur und Technik Chemie 10A

16,50

3-464-86501-0

CVK

Natur und Technik Chemie 10B

16,50

 

Fortbildungsplan und Zielvereinbarungen

 

5.1 Fortbildung:

 

Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert) Fortsetzung der Arbeit

in den produktiven Fachkonferenzen

in pädagogischen Konferenzen

LRS Diagnose und Intervention

Dyskalkulie Diagnose und Intervention

Eine Grundinformation soll für alle Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Die Fortsetzung geschieht fachgebunden.

 

 

5.2 Zielvereinbarungen

Einführung der Ganztagshauptschule

Umsetzung des Klippert-Programms

Verbesserung der Diagnose bei

- LRS

- Dyskalkulie

- Sprachdefiziten bei Migranten

 

 

 

5. Evaluation der schulischen Arbeit

Alle Fachkonferenzen, die Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und die SV haben sich jährlich einmal mit dem Thema Schulprogramm zu befassen und im Protokoll festzuhalten, wie die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt ist.

Die Protokolle werden über den Schulleiter der Schulkonferenz vorgelegt und dort diskutiert.

 

6. Standortpläne

Die Standortpläne befinden sich in dem Ordner „Standortpläne".

Standortpläne