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Die Marien-Hauptschule in 48268 Greven an der Ems |
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1. Die Marien-Hauptschule 1.1 Konzepte_der_zwei_Standorte 3
1.2. Abschlüsse- und Zeugnisse 4
1.3. Bericht über Arbeits-_und_Sozialverhalten 7 1.4. Ausbildung der Lehramtsanwärter 8 2. Pädagogische Grundsätze 2.1 Erziehung zu Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, Selbstverantwortung 10 2.2 Soziales_Lernen - Erziehung zu Toleranz und sozialem Handeln 11 2.3 Fördern_von von individuellen Fähigkeiten 12 2.4 Formen des Lehrens und Lernens - Schlüsselqualifikationen 12 3. Bausteine des Schulprogramms 3.1 Regeln des Zusammenlebens an der Marien-Hauptschule 13 3.2 Die Schülervertretung (SV) 15 3.3 Schulsozialarbeit 16 3.4 Schulische Beratung 19 3.5 Schulschlichtung – Schlichterschulung 20 3.6 Suchtprävention und Intervention in der Schule 22 3.7 Teamarbeit
3.8 Entwicklung von Unterricht 29 3.9 Übergang von der Grundschule zur Hauptschule 30 3.10 Differenzierung in der Hauptschule 31 3.11 Förderung in der Marien-Hauptschule 33
3.12 Berufswahlvorbereitung 36 3.13 Wahlpflichtangebote 39 3.14 Zusätzliche Angebote 40 3.15 Sport_und_Spiel in der Pause 41 3.16 Sport_und_Spielfest 41 3.17 Schulveranstaltungen: Feste, Feiern, Wettbewerbe 42 3.18 Projektwoche – Projekttage - Projekte 43 3.19 Klassenfahrten und Wandertage 44 4. Fachkonferenzen 45 4.1 Beschlüsse zur Organisation 45
4.2 Beschlüsse zur Leistungsbewertung 46 4.3 Beschlüsse zur Einführung von Schulbüchern 47 5. Fortbildungsplan und Zielvereinbarungen 49 6. Evaluation der schulischen Arbeit 49 7. Standortpläne 50
1. Die Marien-Hauptschule
1.1 Konzepte der zwei Standorte Gebäude, Klassen, Lehrer
Die Marien-Hauptschule in der heutigen Gestalt entstand 1991 durch die Zusammenlegung der drei Hauptschulen: Franziskus-Hauptschule (Reckenfeld), Josef-Hauptschule, Marien-Hauptschule. 1993 wurde das Gebäude der Josef-Hauptschule geräumt und von der Anne-Frank-Realschule übernommen. Die ehemalige Franziskus-Hauptschule blieb als Lernstandort Reckenfeld Teil der Marien-Hauptschule. Dort wird neben je einer Klasse 5 und 6 der gesamte 7. Jahrgang unterrichtet. So können die Kinder aus Reckenfeld drei Jahre wohnortnah unterrichtet werden. Die Grevener Kinder müssen im 7. Schuljahr nach Reckenfeld fahren. So wird wegen der dann einsetzenden äußeren Differenzierung der gesamte Jahrgang an einem Standort zusammengeführt. Der Transport ist durch einen besonderen Schulbusverkehr geregelt, so dass für niemanden besondere Belastungen auftreten. Ab dem 8. Jahrgang werden alle Klassen in Greven unterrichtet. Um in den Klassen 5 und 6 gleiche Bedingungen zu gewährleisten, kann es notwendig sein, Kinder aus Greven in Reckenfeld und umgekehrt einzuschulen. Dieses wird mit den Eltern besprochen und behutsam gehandhabt. Zur Zeit werden an der Hauptschule 527 Mädchen und Jungen in 22 Klassen von 40 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. (2005/06). Zum Kollegium gehört außerdem eine Schulsozialarbeiterin. An beiden Standorten stehen seit 1996 nach der Renovierung und der Erweiterung der Hauptschule alle notwendigen Fachräume mit moderner Ausstattung zur Verfügung.
Möglichkeiten nach Abschluss der Hauptschule
Die Marien-Hauptschule unterrichtet Jugendliche der Klassen 5 bis 10. Sie vergibt alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und die damit verbundenen Zugangsberechtigungen: (Grafik in Arbeit)
Allgemeine Regelung der Nichtversetzung §24 AO SI Seit dem 1.8.1999 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue
Ausbildungsordnung. Für den jetzigen Die Versetzung ist verschärft worden. Die wesentlichen Punkte sind in der Tabelle zusammengestellt. Nicht versetzt wird man bei folgenden Zeugnisnoten:
Ausgleichsmöglichkeiten gibt es nicht. Nachprüfungen können ab dem 7. Jahrgang abgelegt werden. Die Note ‚ungenügend‘ (6) ist nicht zur Nachprüfung zugelassen. 1. Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch. Bei der Vergabe des Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 9 zählt Englisch als Nebenfach. Wenn aber die Klasse 10 Typ B angestrebt wird, bleibt Englisch ein Hauptfach. 2. In der Klasse 10 Typ A gibt es 4 Hauptfächer:
Eine ‚5‘ in einem Nebenfach hat noch keine Folgen.
Sonderregelungen für Klasse 9 und 10 Typ A
Qualifikationsbestimmungen für den Übergang in die Klasse 10 Typ B § 24 AO SI
Nachprüfungen Ab Klasse 7 kann eine Schülerin oder Schüler eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem Fach durch die Verbesserung einer Note um eine Stufe die Versetzung oder eine Qualifikation erreicht werden kann. Die Note ‚ungenügend‘ kann nicht durch eine Nachprüfung angehoben werden. Eine Nachprüfung ist nicht zulässig, um einen Ausgleich zu erreichen.
Pädagogische Sonderregelung §21,2 AO SI Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch versetzt werden, wenn er aus besonderen Gründen die Versetzungsanforderungen nicht erfüllen konnte und erwartet werden kann, dass er auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung in der nächsthöheren Klasse erfolgreich mitarbeiten kann.
Versetzungsbestimmungen für die Klasse 10 Typ B §25 und §31 AO SI Eine Schülerin oder ein Schüler wird nicht versetzt bei folgenden Minderleistungen:
Qualifikationsbestimmungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe
1.3 Bericht über Arbeits- und Sozialverhalten Anlage zum Zeugnis 1. Halbjahr 2005/06 Julia Mustermann Klasse: 8a
Greven, den ___________________
_______________________________ ____________________________ Klassenlehrer/in Schulleiter/in
_______________________________ Erziehungsberechtigte(r) 1.4 Ausbildung der LehramtsanwärterDie Marien – Hauptschule ist stets in Zusammenarbeit mit dem Studienseminar Münster an der Ausbildung von Lehramtsanwärtern beteiligt. Der besondere Status der Schule bezüglich der zwei Lernstandorte hat auch Auswirkungen auch auf den Einsatz von Lehramtsanwärtern, von denen eine erhöhte Bereitschaft zur Mobilität erwartet werden muss. 1. Begrüßungstag Der erste Tag dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Schulleiter führt die Lehramtsanwärter durch das Gebäude, zeigt ihnen Klassen- und Fachräume, händigt ihnen Schlüssel aus, stellt sie den Ausbildungskoordinatoren vor und weist sie in die örtlichen Gegebenheiten – auch standortbezogen – ein. Die Stundenplangestaltung ist gegebenenfalls so weit vorbereitet worden, dass in Frage kommende Ausbildungslehrer den Lehramtsanwärtern vorgestellt werden können. Falls einer der LAAs hauptsächlich am Standort Reckenfeld ausgebildet wird, fährt er anschließend dorthin und lernt dieses System kennen. 2. Informationen Die Anfangsinformationen beziehen sich zunächst auf die wichtigsten Dinge, die zur organisatorischen Gestaltung der ersten Tage und Wochen und zur Orientierung in der Schule notwendig sind und einen Einblick in die methodisch – didaktische Schwerpunktsetzung der einzelnen Fächer geben. Dazu gehören die Informationen über
3. Einführungswoche In der Anfangsphase lernen die Lehramtsanwärter die schulische Wirklichkeit kennen, indem sie in den ersten Tagen in einzelnen Klassen und Gruppen hospitieren. Außerdem sollten sie dadurch die Möglichkeit haben, falls nicht im Vorfeld zwingende Notwendigkeiten eine individuelle Stundenplangestaltung nicht zulassen, im Hinblick auf ihren zukünftigen Einsatz in den Klassen und hinsichtlich der Mentorenfindung durch gezielte Auswahl der Hospitationsstunden Vorentscheidungen zu treffen. Dieser Zeitraum kann folgendermaßen gestaltet werden:
4. Regelmäßige Gruppenberatung Im ersten Halbjahr findet einmal im Monat eine regelmäßige Gruppenberatung unter Beteiligung aller Lehramtsanwärter, der Ausbildungskoordinatoren und evtl. einiger Ausbildungslehrer statt. Sie dient der Einführung in die schulische Alltagsarbeit. Die Angebote zielen anfangs mehr auf Information, später überwiegend auf Reflexion. Schwerpunkte dieser Gespräche können zum Beispiel sein:
Ausgangspunkte für Beratungen sind erlebte Wahrnehmungen der Gruppenmitglieder in der Unterrichts- und Schulsituation. Ein wichtiges Anliegen dieser Gruppenberatung ist es, dass im Laufe der Zeit die Lehramtsanwärter befähigt werden, durch kollegialen Austausch über Erfahrungen im Unterricht und durch gegenseitiges Stützen selbstständige und eigenverantwortliche Strategien für die schulische Tätigkeit zu erarbeiten.
5. Einführung in standort- und schulformspezifische Schwerpunkte
An dieser Stelle bekommen die Lehramtsanwärter Einblicke in bestimmte standort- und schulformspezifische Projekte, die im Laufe der Zeit etabliert wurden und an deren zukünftiger Weitergestaltung auch sie aktiv mitwirken können. Speziell ausgebildete bzw. eingearbeitete Kollegen stehen als Ansprechpartner für Informationen und Beratungen für folgende Projekte zur Verfügung:
6. Einzelberatung nach Bedarf
Ziel der Einzelberatung ist die Begleitung in besonders herausfordernden didaktischen und pädagogischen Situationen. Dabei akut auftretende Probleme werden kurzfristig in Einzelgesprächen zwischen den Lehramtsanwärtern und den Ausbildungskoordinatoren angegangen. Je nach Situation werden in der Angelegenheit kompetente Kollegen wie Ausbildungslehrer, Fachkonferenzvorsitzende, Klassenlehrer und Beratungslehrer, evtl. auch der Schulleiter, hinzugezogen. Problemfelder könnten sein:
2. Pädagogische Grundsätze zu Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, SelbstverantwortungMit dem Wort `Schule` verbindet man immer noch das Wort `Unterricht `Das ist nicht falsch, nur: Jeder Unterricht wird bestimmt von Zielen und Methoden. Was erreicht werden soll, und wie das geschehen kann, wird nicht nur von den Lehrenden, sondern von der ganzen Gesellschaft ständig diskutiert. So steht die Schule immer in der Diskussion. Ein Schulprogramm hilft zur Standortbestimmung und zur Besinnung: Welches sind unsere Ziele? Wie versuchen wir, diese zu erreichen? Lernen ist ein individueller Vorgang, der sich häufig, in der Schule fast immer, in der Gruppe ereignet. Die Schule versucht, Lernprozesse auszulösen und zu unterstützen. Dabei kommt es darauf an, eine Situation zu schaffen, in der der Lernprozess erfolgreich verläuft. Denn nur Erfolge stärken das Selbstbewusstsein und fördern die Bereitschaft zu neuem Lernen. Jugendliche müssen erfahren, dass sie sich etwas zutrauen können und dass andere ihnen etwas zutrauen. Drei Ziele sollten Jugendliche während ihrer Schulzeit erreichen:
Wer diese Ziele erreicht, gilt als vollwertiges, handlungsfähiges Mitglied der Gesellschaft. Schule muss so organisiert sein, dass selbstständiges Lernen und Handeln geübt werden können. Das gilt für das Geschehen im Unterricht wie für das außerunterrichtliche schulische Leben. Da die individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, müssen die Methoden einen differenzierten Zugang zum Erfolg ermöglichen. Auch der Umgang mit dem Misserfolg muss geübt werden. 2.2 Soziales Lernen - Erziehung zu Toleranz und sozialem Handeln Der Erwerb sozialer Kompetenz und die Stärkung von Fähigkeiten im Umgang miteinander sind Ziele sozialen Lernens. Schule als ein wichtiger Sozialisationsraum hat die Aufgabe soziales Lernen zu ermöglichen. Bei der Erlangung sozialer Fähigkeiten sowie als Instanz der Hilfestellung bei Problemen und schwierigen Situationen im Sozialisationsprozess jedes Einzelnen kommt ihr grundlegende Bedeutung zu. Das Sozialverhalten bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen hat sich gewandelt. Konflikte werden im zunehmendem Maße durch Respektlosigkeit und körperliche sowie verbale Gewalt gelöst. Der gesamtgesellschaftliche Werteverlust hat eine Verunsicherung in der häuslichen Erziehung bewirkt. Positive Verhaltensweisen wie das Erkennen und Einhalten von Grenzen werden im Familienverband immer weniger vermittelt. Schüler müssen daher Fähigkeiten erlernen und erweitern, in Konflikt- und Problemsituationen Lösungswege zu entwickeln, die für sie selbst und andere befriedigend sind. Folgende Fähigkeiten sollen erworben werden: Verantwortliches Handeln für sich und andere Konfliktfähigkeit Teamfähigkeit Achtung und Akzeptanz des Anderen Werteakzeptanz
Siehe auch: Streitschlichterprogramm (Schulschlichtung) Schulsozialarbeit
2.3 Fördern von individuellen Fähigkeiten Die Entfaltung individueller Fähigkeiten steht im Mittelpunkt des Bildungsauftrags der Schule. Dabei runden neben fachlichen Fähigkeiten die Übernahme von sozialer Verantwortung in der Schule, das Handeln nach ethischen Grundsätzen und das Mitgestalten der demokratischen Strukturen der Gesellschaft den Erziehungsauftrag ab. Im Kommunikationsfeld zwischen Schülern, Lehrern und Eltern entsteht durch Engagement, Zuwendung, Kontakte und Unterrichtsgestaltung das Klima für eine positive individuelle Förderung. Bei der Förderung fachlicher Fähigkeiten kommt den vielfältigen Differenzierungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Voraussetzungen hierfür sind Kenntnisse über die individuellen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören die Bereiche:
Die Vielfalt der prägenden Einflüsse macht deutlich, wie wichtig es ist, die individuellen Fähigkeiten durch entsprechende organisatorische und methodische Maßnahmen zu fördern.
Formen des Lehrens und Lernens Ein besonderer pädagogischer Schwerpunkt des Lehrens und Lernens beinhaltet die Entwicklung und Förderung des eigenverantwortlichen Arbeitens und Lernens der Schülerinnen und Schüler und zwar mit dem Ziel, besondere Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
Zu diesen Schlüsselqualifikationen zählen:
In gezielten Basistrainings wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, diese Kompetenzen zu erwerben. Ü Kap. 3 .8 (Entwicklung von Unterricht) In zunehmendem Umfang werden seitens der Lehrerinnen und Lehrer Lernsituationen hergestellt die den Schülerinnen und Schülern Verantwortung für ihr Lernen übertragen.
3. Bausteine des Schulprogramms 3.1 Regeln für das Zusammenleben an der Marien-Hauptschule Nach der Zusammenlegung der drei Hauptschulen ergab sich die Notwendigkeit, die alten Schulordnungen zu überarbeiten. Die neue sollte stärker vom Willen zur Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern getragen werden. Auch wird der Nutzen der aufgestellten Regeln für die Schülerinnen und Schüler betont. Unvermeidliche Gebote für ein friedliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft werden begründet. Der Begriff ,,Schulordnung" wird ersetzt durch ,,Regeln für das Zusammenleben.
Regeln für das Zusammenleben an der Marien-Hauptschule
Leben findet immer in Gemeinschaft statt. Deine Schule ist für viele Jahre der Ort, an dem du mit anderen Menschen fast täglich zusammen bist. Verhalte dich so, dass du und alle an deiner Schule Freude am Zusammenleben und Erfolg beim Lernen haben.
I. Dein Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
Verhalte dich deinen Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Sei also rücksichtsvoll, tolerant und höflich gegenüber deinen Partnern in der Schule, Jugendlichen wie Erwachsenen. (Das sind auch Lehrer, Eltern, die Sekretärin, der Hausmeister, die Reinigungskräfte etc.)
Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Konfessionen besucht. Versuche immer, die anderen zu respektieren und zu verstehen. Nimm Rücksicht, so wie du auch Rücksicht erwartest.
Dein Ziel ist es sicher, einen guten Abschluss zu erreichen. Dabei helfen dir deine Lehrer, sowie deine Eltern. Verhalte dich so, dass es allen Spaß macht, miteinander zu arbeiten. Das ist nur möglich, wenn der Unterricht nicht gestört wird.
In den beiden großen Pausen sollst du dich draußen in der frischen Luft erholen. Spiele mit den bereitgestellten Spielgeräten. Der Fußball gehört auf den Bolzplatz! Du willst nicht beleidigt, beschimpft oder auch nicht mit körperlicher Gewalt bedroht werden. Dieses Verhalten gehört auch nicht in eine Schulgemeinschaft. Ohne Angst lebst und lernst du besser.
Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Versuche sie selbst angemessen, also friedlich zu lösen. Manchmal kann dir ein Mitschüler oder eine Mitschülerin helfen. Wenn das nicht geht, hast du das Recht, dich beim Klassenlehrer, beim Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung zu beschweren. Das muss aber nicht mitten im Unterricht sein, sondern nach der Schulstunde, wenn du nicht mehr so aufgeregt bist.
II. Deine Teilnahme am Unterricht und die Aufsicht
1. Es gehört zu deinen Pflichten, dass du regelmäßig und pünktlich an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnimmst.
2. Wenn du krank bist, sorge dafür, dass deine Schule sofort informiert wird. Bringe bei deiner Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung mit. Wenn du aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kannst, müssen deine Eltern rechtzeitig vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
3. Der Schulsport ist für deine Gesundheit besonders wichtig. Also kannst du dauerhaft nur mit einer ärztlichen Bescheinigung befreit werden.
4. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das hängt auch mit Versicherungsfragen zusammen. Das Schulgrundstück kannst du während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis verlassen.
5. Die Wechselpausen sind keine Erholungspausen. Bitte bleibe daher in deinem Klassenraum oder gehe auf direktem Wege in die Fachräume, damit der Unterricht schnell beginnen kann.
6. Überall auf dem Schulgelände und in den Bussen darf - ganz gleich wie alt du bist - nicht geraucht und kein Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden. Das ist an allen Schulen so, die mit der 10. Klasse enden. Das gilt auch, wenn du sonst schon rauchen darfst. 7. Im Unterricht soll nicht gegessen oder getrunken werden.
III. Deine Umgebung in Deiner Schule
1. Du fühlst dich in einer sauberen und freundlichen Umgebung wohler. Bestimmt kannst du darin auch besser lernen.
2. Die Marien-Hauptschule ist für einige Jahre deine Schule. Alle Einrichtungen - Unterrichtsräume, Toiletten, Pausenhalle, Möbel und Geräte - sind auch für dich da. Sie werden von den Bürgern Grevens, also auch von deinen Eltern, bezahlt. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten viel Geld. Also bemale nicht Tische und Wände. Wie bei dir zu Hause gehören Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
3. Für alle angerichteten Schäden, ob du sie gewollt hast oder nicht, musst du geradestehen. Das gilt in deinem Leben genauso.
4. Auch der Schulbusfahrer ist für dich und deine Sicherheit verantwortlich. Wegen der Gefahren für dich und deine Mitschüler befolge seine Anweisungen.
IV. Dein Einsatz für deine Schule
Nutze die Angebote, die dir gemacht werden. Du kannst dich in der Schülervertretung (SV) engagieren, im Chor oder in der Schulband mitmachen oder auch in einer anderen freiwilligen Arbeitsgemeinschaft mitarbeiten. Viele Angebote bieten Möglichkeiten, deine Freizeit sinnvoll zu gestalten. Bitte auch deine Eltern, in der Schule und den Mitwirkungsgremien mitzuarbeiten.
Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, der kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.
3.2 Die Schülervertretung (SV)
An unserer Schule sind alle vom Gesetz her erforderlichen Gremien der SV gebildet. Es finden regelmäßig SV-Sitzungen statt. Themen, die unser Schulleben betreffen, werden von den Schülern bereitwillig, einfühlsam und sehr aktiv behandelt. Dazu zählen besonders die Bereiche
Insgesamt gesehen ist die SV eine sehr aktive Gemeinschaft, die unser Schulleben belebt und fördert.
3.3.1 Ziele Die Marien-Hauptschule Greven zählt seit dem Schuljahr 2002/2003 zu den Schulen, an denen Schulsozialarbeit mit einer vollen Stelle geleistet wird. Die / Der Schulsozialarbeiter/in ist an Schultagen sowohl in der unterrichtlichen, als auch in der außerunterrichtlichen sowie außerschulischen Zeit zu erreichen. Warum Sozialarbeit an Schulen? Kinder und Jugendliche leben heute in einer sich schnell verändernden Gesellschaft. Ihr Alltag ist oft geprägt durch hohe Leistungsanforderungen, Reizüberflutung, Auflösung traditioneller Lebensformen und geringe berufliche Perspektiven. Aufgrund dieser vielfältigen Anforderungen und Schwierigkeiten kommt es bei einigen Schülerinnen und Schülern zu auffälligem Verhalten (Motivations- und Lernprobleme, Aggressionen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie gegen die eigene Person, Drogen- und Alkoholprobleme, psychische Störungen, Schulverweigerung etc.). Dies ist der Ansatzpunkt von Schulsozialarbeit. Ziele der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit bietet auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetztes gezielte Hilfen, Unterstützung und Orientierung für Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens an. Sie dient als kompensatorische sozialpädagogische Hilfe zum Zwecke der Gewährleistung von Lebenschancen auf dem Wege eines von der Schule nicht zu bewerkstelligenden Ausgleichs sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen. Sie will die Heranwachsenden allgemein unterstützen, um ihre psychische, soziale und unterrichtliche Situation zu verbessern. Die einzelnen gewählten Maßnahmen dienen
Schulsozialarbeit ergänzt die Arbeit der Lehrkräfte und verhilft das Schulleben für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zu verbessern. Sie arbeitet nach dem Prinzip der freiwilligen Inanspruchnahme. Diese Sonderstellung ermöglicht Vertraulichkeit und bietet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für große und kleine Sorgen. Als Kooperationspartner und Schnittstelle zwischen den Institutionen Schule, Familie und Gemeinwesen hat Schulsozialarbeit die Aufgabe, über das soziale Netzwerk Verbindungen zu schaffen, Brücken zu bauen und dadurch die Hilfsmöglichkeiten zu verbessern.
3.3.2 Arbeitsschwerpunkte Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, als auch an Eltern. Ihre Schwerpunkte an der Marien-Hauptschule Greven sind:
3.4 Schulische Beratung durch Lehrer und Lehrerinnen Die Beratung von Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten gehört zu den grundlegenden pädagogischen Tätigkeiten jeder Lehrkraft. So stellt sich jeder Lehrkraft die Aufgabe, den Erziehungsberechtigten jederzeit über die Beobachtung der schulischen Leistungen hinaus auch über Wahrnehmungen zur Befindlichkeit und persönlichen Entwicklung der Schüler Rückmeldung und ggf. entsprechende Empfehlungen zu geben. Ziel solcher Beratungsgespräche, die in unterschiedlichen Situationen und zu unterschiedlichen Anlässen geführt werden können, ist nicht die Bewertung oder Beurteilung von Schülern, sondern das Entwickeln und Aufzeigen von Perspektiven, um somit den Lern-, Erziehungs- und Entwicklungsprozess der Schüler besser zu begleiten und positiv zu beeinflussen.
3.4.1 Wer kann beraten?
3.4.2 Wer wird beraten?
3.4.3 Wann wird beraten?
3.4.4 Spezielle Beratungsangebote Auf Grund der persönlichen Fortbildung von Lehrkräften sind an unserer Schule neben dem sozialpädagogischen Beratungsangebot zwei weitere, wichtige Beratungsansätze gegeben. So können Schüler, Eltern, aber auch Kollegen vom Angebot einer systemischen (familientherapeutisch orientierten) und heilpädagogischen Beratung Gebrauch machen. Ein derart spezialisiertes Beratungsangebot findet im Rahmen einer intensiven, regelmäßigen Einzelberatung statt, die hinsichtlich ihres zeitlichen und inhaltlichen Umfangs mit den Beteiligten genau abgesprochen wird. - Schlichterschulung
Was ist Schulschlichtung?
Ziele der Schulschlichtung?
Motivierung der Schüler/innen zur Streitschlichtung Alle Schüler/innen des 9. Jahrgangs nehmen in der zweiten Januarhälfte teil an einem Projekttag außerhalb der Schule zu dem Thema: Erziehung zur Konfliktfähigkeit. Hier geht es um einige der unten genannten Themen und Fähigkeiten. (siehe 3.4) Im Anschluss können sich interessierte Schüler/innen selbst für eine Weiterbildung anmelden oder sie werden von anderen vorgeschlagen.
Ausbildung der Schlichter/innen Im 2.Halbjahr Klasse9 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts erhalten interessierte Schüler/innen ein Training, in dem bestimmte Fähigkeiten geschult werden. - Gesprächsführung - aktives Zuhören - die Sichtweise einer anderen Person einnehmen - Einsicht in Konfliktverläufe und –ausgänge - Hilfestellung bei der Findung von Kompromissen - emotionale Entspannung anbieten - Vertraulichkeit - Wahrnehmung der Körpersprache - Umgang mit Vorurteilen Nach diesem Training werden Jungen und Mädchen, die dazu in der Lage sind, an der Schule eingesetzt. Die Arbeit der eingesetzten Streitschlichter/innen wird fortlaufend begleitet, um auftauchende Schwierigkeiten gemeinsam zu besprechen.
Arbeit der Schlichter/innen
- Sie werden durch Aushang mit Foto namentlich bekanntgegeben. - Sie nehmen ihre Tätigkeit auf Anforderung durch
Lehrpersonen oder Mitschüler/innen
- Die entstandenen Konflikte sollen möglichst zügig
bearbeitet werden. So kann die Schlich- Dazu ist das Einverständnis der entsprechenden
Lehrpersonen aller beteiligten Parteien er-
Streitschlichterausbildung im Jahrgang 5 Neben der Streitschlichterausbildung für Schüler/innen des Jahrgangs 9 wird ebenso ein Kurs für Schüler/innen des 5. Schuljahres angeboten. Im Gegensatz zu den Älteren, beschränkt sich das Aufgabenfeld der Jüngeren ausschließlich auf die eigene Klasse. Die Streitschlichterausbildung für Jahrgang 5 findet im 2. Halbjahr der Klasse 5 statt. Die Schüler/innen können sich freiwillig in Abstimmung mit der Klasse zu dem Angebot anmelden. Neben den allgemeinen Zielen der Schulschlichtung ist das Programm darauf ausgerichtet, dass Schüler/innen bereits frühzeitig lernen, Streitigkeiten gut und weitgehend selbständig innerhalb ihres Klassenverbandes zu lösen. Die Inhalte der Ausbildung entsprechen dem Training für die älteren Schüler/innen in verkürzter Form. Die Kinder werden nach Abschluss der Ausbildung auf Aufforderung durch Lehrkräfte und Mitschüler/innen oder eigenständig in der Klasse tätig. Die Schlichtungen sollen möglichst in den Pausen im Klassenraum oder auf dem Flur stattfinden. In Ausnahmefällen kann unter Einverständnis der Lehrkraft ein Konfliktgespräch auch während der Unterrichtszeit geführt werden. 3.6 Suchtprävention und Intervention in der Schule 3.6.1. Prävention Die suchtvorbeugende Arbeit in der Schule hat zum Ziel, Schülerinnen und Schüler darin zu stärken,
In den einzelnen Jahrgangsstufen werden folgende Themen umfassend bearbeitet:
Die Unterrichtseinheiten und Projekte zu diesen Themenbereichen werden durch die Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes und durch Selbsthilfegruppen unterstützt.
Seit 2004 gibt es einen Arbeitskreis zur Suchtprävention im Jahrgang 5 / 6, dem Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, die Schulsozialarbeiterin sowie Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe angehören. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit speziellen Themen der möglichen Prävention in dieser Altersstufe z.B. Pausenspiele, Freizeitgestaltung, Gruppenarbeit.
3.6.2. Intervention Umgang mit rauchenden Schülerinnen und Schülern: Wenn Schülerinnen oder Schüler beim Rauchen ertappt werden, gelten laut Konferenzbeschluss folgende Maßnahmen:
Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die illegale Drogen konsumieren, besitzen, verkaufen
Adressen Drogenberatungsstelle der Caritas Emsdetten/Greven 02572/15732 Jugendamt Greven 02571/920342 Polizei Greven Vorbeugung 02571/9281385 Kriminalpolizei 02571/9281353 Polizeistation 02571/9280
Klassenlehrer/in und stellvertr. Klassenlehrer/in
Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer ist eine wichtige Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Sie/er prägt entscheidend die Struktur und das Lehr- und Lernklima innerhalb einer Klasse. Aus diesem Grunde wird sie/er mit möglichst vielen nicht differenzierten Stunden in der jeweiligen Klasse eingesetzt. Ihr/ihm zur Seite steht der/die stellvertretende Klassenlehrer/in. So ist gewährleistet, dass den Schülerinnen/n immer ein/e Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Außerdem wird die Anzahl der in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen soweit wie möglich reduziert. Weitere Aktivitäten tragen zur besseren Identifizierung des Einzelnen mit der Klassengemeinschaft und zur Prävention von Gewalt an der Schule bei: Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist erst einmal Verpflichtung jeder Lehrerin und jedes Lehrers. Die besondere Stellung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin erfordert aber, dass sie/er von den Fachlehrerinnen/n über Konflikte und die daraus resultierenden Elternkontakte informiert wird. Von den Eltern wird ebenfalls aktive erzieherische Mitarbeit bei Problemen erwartet.
Die Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bilden die Jahrgangskonferenz. Die/der Vorsitzende wird vom Jahrgangsteam gewählt. Die Sitzungen des Gremiums finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens zu Beginn des jeweiligen Schuljahres. Hier erfolgen die verbindlichen Absprachen über die Organisation, die Vorhaben und Projekte der Jahrgangstufe innerhalb des Schuljahres.
Sie finden einmal im Schuljahr mit Grundschullehrerinnen statt. Dort sprechen alle beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und gegebenenfalls die Lehrerinnen der Grundschulen über die pädagogische Situation der einzelnen Schüler und Schülerinnen des 5. Jahrgangs.
Klassenkonferenzen Die Klassenkonferenz bildet sich aus den in der entsprechenden Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehren, bzw. auch Eltern- und Schülervertretern. Den Vorsitz führt der/die Klassenlehrer/in. Bei verhaltensauffälligen Schülern bzw. bei schwierigen Gesamtsituationen in der Klasse wird die Klassenkonferenz einberufen. Dort wird über Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz entschieden bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Im Rahmen der Sicherung des Standards haben die Fachkonferenzen eine besondere Bedeutung. Hier werden die Absprachen zu Unterrichtsinhalten und Zielen, zur Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Hausaufgaben Fördermaßnahmen u. a. getroffen.
Konkrete Absprachen und gemeinsames Arbeiten entlasten die Kolleginnen und Kollegen und fördern eine echte Kooperation und Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den einzelnen Lerngruppen.
Hierzu haben die Fachkonferenzen in den letzten Jahren folgende Beschlüsse gefasst:
Pädagogisches Handeln in besonderen Situationen
Grundsätzliche Erziehungsproblematiken
Erziehen und Unterrichten an einer Hauptschule ist wegen gesellschaftlicher und kultureller Veränderungen (z.B. Auflösung traditioneller Familienstrukturen und Werte, Tendenz zur Gewaltbereitschaft) heutzutage besonderen Schwierigkeiten unterworfen. Um allen Schüler/innen die Möglichkeit zu geben, sich zu eigenständigen und friedfertigen Persönlichkeiten zu entfalten, haben die Lehrer/innen der MHS Vereinbarungen über den Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen getroffen. Grundsätzliche Ziele sind:
Diese Vereinbarungen sind:
Ein wichtiges erzieherisches Ziel ist die Gewaltfreiheit. Formen körperlicher Gewalt, Erpressung und Zerstörung ziehen Sanktionen bis hin zu rechtlichen Schritten nach sich. Bei Auseinandersetzungen zwischen Schüler/innen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Streit durch ein Gespräch im Rahmen des Streitschlichtungsprogramms kooperativ beizulegen. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen schreiten die Lehrer/innen zunächst als „Schutzschild" ein, um Verletzungen zu vermeiden, bevor geeignete Maßnahmen wie fernmündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern, protokollierte Befragung der beteiligten Schüler, Eintrag in die Schülerakte und Konsequenzen bis hin zum Schulverweis stattfinden. Ein friedliches Zusammenleben beginnt mit dem konsequenten Ausschluss von verbaler Gewalt, Fäkalien- und sexistischer Sprache. Deshalb reagieren die Lehrer/innen auf jede Form verbaler Gewalt sofort und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Diese können je nach Situation sein: Einforderung einer Umformulierung, Äußerung persönlicher Betroffenheit, Einholen einer Entschuldigung, Eintrag in die Schülerakte, verbunden mit einer schriftlichen Bestätigung des Vorfalls durch den Schüler / die Schülerin und Benachrichtigung der Eltern. Die Regel der Gewaltfreiheit gilt auch für das Verhalten von Lehrern und Lehrerinnen gegenüber Schülern. Falls dennoch ein Fall von Gewalt gegenüber Schülern vorkommt, wird dieser nicht vernachlässigt. Es findet dann ein Gespräch zwischen der betroffenen Lehrperson, dem Schüler, seinen Eltern und dem Schulleiter statt. Im Wiederholungsfall wird der Lehrerrat eingeschaltet.
Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich mit dem Klingelzeichen, sowohl für Lehrer/innen, als auch für die Schüler/innen. Anwesenheit und Pünktlichkeit werden durch Listenführung kontrolliert. Bei Verspätung müssen die Schüler/innen entsprechend nacharbeiten. Arztbesuche sind nur nachmittags einzurichten.
In den Klassenräumen sollen sich alle am Unterricht Beteiligten wohlfühlen. Daher achten die Fachlehrer, insbesondere das Klassenlehrerteam auf die Sauberkeit der Räume und das Zurückstellen der Stühle. Zu Beginn der Woche wird jeweils ein Ordnungs- und Tafeldienst benannt. In Fachräumen darf nicht gegessen oder getrunken werden.
Um eine Regelmäßigkeit in der Erledigung von Hausaufgaben zu erreichen, sollten Hausaufgaben kontrolliert werden, da sie der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen. Bei häufig fehlenden Hausaufgaben werden die Eltern benachrichtigt. Für sorgfältig erledigte Hausaufgaben wählen die Lehrer/innen verschiedene Formen positiver Anerkennung, kollektiv oder individuell.
Sowohl Schüler/innen als auch Lehrer/innen haben ein Recht darauf, dass während der Stunden die zum Arbeiten notwendige Ruhe entsteht. Um dieses Ziel zu erreichen, wird mit dem jeweils nächsten Unterrichtsschritt erst begonnen, nachdem diese Ruhe entstanden ist. Bei wiederholtem Stören wählen die Lehrer/innen entsprechende Sanktionen (z.B. die Anfertigung eines Stundenprotokolls).
Spezielle Vereinbarungen für die Jahrgangsstufen:
Jahrgangsstufe 7:
Jahrgangsstufe 8:
Jahrgangstufen 9 und 10:
3.8 Entwicklung von Unterricht Zur Unterstützung des Erwerbs der Schlüsselqualifikationen (2.4.) werden folgende Schülertrainings durchgeführt:
3.9 Übergang von der Grundschule zur Hauptschule
Den „Tag der offenen Tür" im Frühjahr können Schüler/innen der 4.Klassen und deren Eltern nutzen, um einen ersten Einblick in die Arbeit der HS zu erhalten.
In der letzten Woche vor den Sommerferien besuchen die „Viertklässler" der Grevener Grundschulen unsere Schule. Dabei lernen sie ihre neuen Klassenlehrer/innen kennen, die ihnen den Klassenraum und die Schule zeigen. Anschließend findet ein Kennenlernspiel und eine Erkundung der Räumlichkeiten statt. Bei diesem ersten Treffen sollen Ängste und Unsicherheiten der Kinder abgebaut werden. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen zur Gestaltung der ersten Schulwoche. Diese steht unter dem Motto „Kennenlernen". Durch eine „ermutigende Pädagogik" soll u.a ein neues Selbstbewusstsein bei den Schüler/innen aufgebaut werden, neue Lust auf Schule und Lernen erzeugt werden, sowie das Gefühl vermittelt werden: Was verlangt wird, kann auch geleistet werden. Die Schüler aus mehreren ehemaligen 4. Klassen (auch verschiedener Schulen) knüpfen durch Spiele, Unterrichtsgänge und die gemeinsame Gestaltung des Klassenraumes Kontakte untereinander und zum Klassenlehrer, die Sicherheit und Vertrauen schaffen. Um möglichst eng an die Arbeit in der Grundschule anzuknüpfen, übernehmen die Klassenlehrer/innen im 5.Jahrgang den größten Teil der Fächer, die Anzahl der Fachlehrer ist auf ein Minimum reduziert. Der Übergang wird von den Lehrer/innen der Grund- und Hauptschule durch intensive Gespräche begleitet. Die Schüler/innen arbeiten sich langsam in „neue" Fächer ein. In Deutsch und Mathematik wird in den ersten Wochen der Wissensstand der Schüler ermittelt. So kann fehlendes Wissen aufgearbeitet und Grundwissen vertieft werden. Dieses erfolgt in den Hauptfächern in kleinen Fördergruppen größtenteils zeitgleich zum regulären Fachunterricht. Bei Bedarf können die Schüler/innen diese Möglichkeit bis zum Ende des 6. Schuljahres nutzen. Die Methodik wird durch das Konzept „Lernen lernen" sowie die „Klippert-Bausteine" ergänzt und unterstützt. In den ersten Schulwochen werden Vereinbarungen zur Heftführung getroffen und Verhaltensregeln zwischen Schülern und Lehrern verabredet. Ein Entspannungs- und Sozialtraining (bei Bedarf), sowie das Projekt Streitschlichtung wird in der Klasse 5 von unserer Schulsozialarbeiterin angeboten. Für eine erfolgreiche erzieherische Arbeit ist eine möglichst enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern erwünscht.
Siehe auch Jahrgangsstufe_5
3.10 Differenzierung in der Hauptschule
In den Klassen 5 und 6 gleicht die Stundentafel der Marien-Hauptschule den Stundentafeln der übrigen weiterführenden Schulen. Alle Schüler lernen eine Fremdsprache, in der Regel Englisch, in Ausnahmefällen Russisch oder Türkisch. Ab Klasse 7 wird an unserer Schule differenziert. Dadurch können die Schüler unterschiedliche Abschlüsse erreichen. Unterschieden wird zwischen Leistungsdifferenzierung (Englisch, Mathematik, Kl.10B) und Neigungsdifferenzierung (musische Fächer, Sport, Wahlpflichtunterricht):
Für den Übergang in Typ B der Klasse 10 ist die Teilnahme an einem E-Kurs erforderlich (vergl.S.4). Für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Unterricht in der Klasse 10B ist es ratsam, vorher in beiden Fächern den E-Kurs zu absolvieren. Eine Binnendifferenzierung im Fachunterricht wird zusätzlich angestrebt, wenn unterschiedliche Lernvoraussetzungen oder Lerngeschwindigkeiten innerhalb einer Lerngruppe auftreten. Durch den Einsatz zusätzlicher Fachlehrer ist sichergestellt, dass vor allem in den G-Kursen eine individuelle Förderung einzelner Schüler/innen ermöglicht wird.
3.11 Förderung in der Marien-Hauptschule Gruppenarbeit
(LRS= Lese- Rechtschreib- Schwäche )
In den 5. u. 6. Klassen werden vom Deutschlehrer diejenigen Schülerinnen und Schüler benannt, die erhebliche Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten haben. Diese werden in 2 Stunden pro Woche parallel zum Deutschunterricht außendifferenziert gefördert. Durch genaue Beobachtung und Tests in den ersten Stunden werden die häufiger vorkommenden Fehlertypen festgestellt. In der Folgezeit wird versucht, durch gezielte Übungen die Lese- und Rechtschreibkompetenz zu erhöhen. Da für den einzelnen Schüler mehr Zeit zur Verfügung steht, kommt auch jeder Schüler häufiger zu Erfolgserlebnissen, die für das Selbstwertgefühl schwacher Schüler besonders wichtig sind. Damit die betreffenden Schüler durch ihre zweistündige Abwesenheit von der Klasse nicht Lücken im normalen Deutschstoff aufweisen, findet eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Deutschlehrer und dem LRS- Lehrer statt. Im Regelunterricht sollen in diesen beiden Stunden verstärkt rechtschreibliche Themen behandelt werden. Die Gruppengröße soll nach Möglichkeit sechs nicht überschreiten.
Förderung zur Behebung von Defiziten im 5./6. Schuljahr
Parallel zum Unterricht der Hauptfächer Englisch und Mathematik erhalten leistungsschwache Schüler intensive Förderung in Kleingruppen (maximal 6 Schüler). Die Anzahl der Förderstunden soll etwa vier Stunden pro Woche betragen. Die Fachlehrer sprechen mit den Kollegen Unterrichtsinhalte ab und weisen auf spezielle Schwächen der betroffenen Schüler hin. Durch die Möglichkeit der vermehrten Einzelbetreuung sowie den Einsatz besonderer Medien erhalten die Schüler Hilfestellung. Die Zuweisung zum Förderunterricht wird vom Fachlehrer mit den Kollegen flexibel gehandhabt, das heißt, dass jederzeit ein Schülerwechsel stattfinden kann.
der Marien-Hauptschule Greven
Förderung ausländischer und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler
1. Situation der Marien-Hauptschule 2005-06
2. Förderkonzept
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, werden durch den DaZ-Unterricht zusätzlich und in besonderer Weise gefördert. In den zurückliegenden Jahren wurden neu aus dem Ausland hinzukommende Schüler in sogenannten Auffang- oder Förderklassen unterrichtet. Seit August 1998 gibt es diese Förderklassen an der Marien-HS in Greven nicht mehr. Die ausländischen und ausgesiedelten Schülerinnen und Schüler mit großen Deutschdefiziten besuchen seitdem die Regelklassen. Um ihre Fähigkeiten im Gebrauch der deutschen Sprache möglichst intensiv zu fördern, erhalten sie zusätzlich zu den vier oder fünf Deutschstunden wöchentlich vier Stunden DaZ-Unterricht. Dieser findet ab dem 7. Jahrgang parallel zum Englischunterricht der gleichen Jahrgangsstufe statt. Er genießt Vorrang vor dem Sprachangebot in Russisch. (s.u.) In Kleingruppen werden die sprachlichen Grundlagen in Laut und Schrift (Wortschatz, Strukturen, Grammatik etc.) entsprechend dem Leistungsstand altersgemäß erarbeitet. Zunächst steht die kommunikative Kompetenz im Vordergrund. Themen sind den Schülerinnen und Schülern vertraute Situationsfelder wie Schule, Familie, Freizeit, Öffentlichkeit, Arbeitswelt etc. Später begleitet der DaZ-Unterricht inhaltlich den Deutschunterricht und wenn möglich, auch den Fachunterricht. Bei der Benotung werden nicht ausreichende Leistungen in den Fächern, die sehr sprachorientiert sind, mit einer entsprechenden Bemerkung versehen. z.B.: "Wegen nicht ausreichender Deutschkenntnisse ist eine Benotung noch nicht möglich." Spätestens im 9. Schuljahr gelten bei der Bewertung die allgemeinen Leistungsanforderungen.
Um für benachteiligte Jugendliche drohende Arbeitslosigkeit möglichst schon im Vorfeld des Übergangs von der Schule ins Berufsleben zu vermeiden und gleichzeitig deren Berufs- und Arbeitsplatzwahl zu erleichtern, hat die Landesregierung NRW das Projekt Betrieb und Schule - BUS - entwickelt. BUS ist also ein Projekt, bei dem Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik zusammen wirken, um Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten frühzeitig individuelle Übergänge in Beruf und Arbeit zu ermöglichen. Jugendliche mit absehbar schwierigem Schul- und Berufsverlauf werden, bevor sie nach Abschluss ihrer Schullaufbahn zur Klientel der aktiven Arbeitsförderung werden, durch die Kombination schulischen Lernens mit betrieblicher Erfahrung auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.
Wer kann BUS nutzen? Benachteiligte Jugendliche im letzten Pflichtschuljahr, die die Schule - zum Teil nach mehrfacher Wiederholung einzelner Schuljahre - ohne Perspektiven für ihre berufliche Zukunft verlassen würden.
Was soll erreicht werden? Ziel des Projektes ist es, für die Jugendlichen eine Beschäftigung oder sogar eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt im Anschluss an das letzte Schulbesuchsjahr zu erreichen. Gleichsam als Nebenziel wird versucht, die Schüler mittels Nicht-Schülerprüfung am Ende des Schuljahres zum Hauptschulabschluß zu führen.
Wie sieht BUS konkret bei uns aus? In Gesprächen zwischen Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten, Lehrern des BUS-Projekts sowie der Schulleitung werden die Schülerinnen und Schüler ausgesucht; sie beteiligen sich freiwillig an dem Projekt. Der Unterricht erfolgt in einer besonderen Klasse an drei Wochentagen (zur Zeit montags, donnerstags und freitags) und orientiert sich an den Anforderungen des Berufslebens. Lerninhalt ist der Stoff der Klasse 9. Unterrichtet werden allerdings nicht mehr alle Fächer. Der Schwerpunkt liegt auf Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Erdkunde und Biologie. In diesen Fächern wird der übliche Stundenumfang erreicht. An zwei Wochentagen (zur Zeit dienstags und mittwochs) befinden sich die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Praktikum unter fachlicher Anleitung. Die betrieblichen Praktikumsplätze werden durch die jeweiligen Lehrkräfte erschlossen. Ziel ist es, die Interessen und Befähigungen der Jugendlichen mit den Beschäftigungsangeboten der Betriebe in Einklang zu bringen. Die Betriebe, die im Rahmen des Modellprojektes einen Jahrespraktikumsplatz zur Verfügung stellen, werden vom Westdeutschen Handwerkskammertag in Düsseldorf gefördert. Die Lehrer des BUS-Projekts sind um eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben bemüht. Ebenfalls wird ein ständiger Austausch mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler angestrebt. Nur wenn Schule, Betrieb, Eltern und Schüler an einem Strang ziehen, kann das Projekt letztlich erfolgreich sein. Die Umsetzung des Projekts vollzieht sich in enger Kooperation zwischen den beteiligten Schulen, Betrieben, dem Westdeutschen Handwerkskammertag und der Landesregierung. Im vergangenen Schuljahr 2004/05 sind zehn Schülerinnen und Schüler gestartet. Am Ende des Schuljahres hatten vier den Hauptschulabschluss erreicht und zwei Schüler hatten einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.
3.12 Berufswahlvorbereitung an der Marien-Hauptschule
Der berufswahlvorbereitende Unterricht wird schwerpunktmäßig im Fach Wirtschaftslehre, aber auch in den Fächern Deutsch und Technik durchgeführt.
Einführend in den Bereich Berufswahlvorbereitung sind im 8. Schuljahr, 2. Halbjahr, im Fach Wirtschaftslehre die Themen Arbeitsteilung und Entstehung von Berufen sowie im Fach Deutsch das Schreiben von Bewerbungsunterlagen. Hinzu kommt das Projekt Berufsorientierung des Vereins „Lernen fördern" e. V.
In der 9. Klasse werden auch die Angebote des Arbeitsamtes zusätzlich zum Unterricht in Anspruch genommen. Hierzu gehören die Besuche des Berufsinformationszentrums (BIZ), Klassenberatungen durch den Berufsberater sowie Einzelberatungen und Elterngespräche (z.B. am Elternsprechtag). Parallel dazu werden im Unterricht des Faches Wirtschaft die Unterrichtshilfen des Arbeitsamtes bearbeitet (Mach`s Richtig, BERUF AKTUELL, Beruf Regional, Was Werden). Ein weiterer Schwerpunkt der Berufswahlvorbereitung in den Klassen 9 ist das 1. Schülerbetriebspraktikum, in dem erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt werden.
Schwerpunkte der Klassen 10 im berufswahlvorbereitenden Unterricht sind das 2. Schülerbetriebspraktikum, das Bewerbungsverfahren mit Hilfe des Vereins „Lernen fördern" e. V. und die Vorstellung des Systems der Berufsbildenden Schulen (Berufskollegs). Zusätzlich sind in den 10. Klassen Betriebsbesichtigungen bzw. -erkundungen Teil des Unterrichts, um den Schülern und Schülerinnen die Berufswelt näher zu bringen. Die Berufswahlvorbereitung an der Marien-Hauptschule erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten. Über diesen Zeitraum führen die Schülerinnen und Schüler eine Berufswahlakte. Alle Themen des Unterrichts werden hierhin bearbeitet und archiviert. Weitere Inhalte der Akte sind Unterlagen des Arbeitsamtes, selbst gesammelte Prospekte und Broschüren sowie die Berufswahl-Zeitschrift „Was Werden". Auch die Praktikumsakte wird nach der Beurteilung in die Akte eingeheftet. Somit steht den Schülerinnen und Schülern während der gesamten Zeit des berufswahlvorbereitenden Unterrichts eine Unterlage zur Verfügung, die sie immer wieder als Grundlage für Informationen in Anspruch nehmen können.
Kooperation mit „Lernen fördern"
Der „Lernen fördern" e. V. bietet Schülerinnen und Schülern des 8. – 10. Schuljahres in Kooperation mit dem Lehrerkollegium und der Berufsberatung des Arbeitsamtes Hilfen für den Übergang in den Beruf an:
Im 8. Schuljahr erkunden die Schülerinnen und Schüler 13 verschiedene Berufbereiche und versuchen herauszufinden, wo ihre Interessen und Fähigkeiten liegen. Im Anschluss daran findet ein Besuch des „Handwerkskammer Bildungszentrum" (HBZ) in Münster statt. Dort erhalten die Jugendlichen Einblicke in die unterschiedlichsten Handwerksberufe.
In Kleingruppen mit je 3 Schülerinnen/Schüler erfahren die Jugendlichen, worauf es bei Vorstellungsgesprächen ankommt. Anschließend werden in Rollenspiele die Gespräche vor der Videokamera simuliert. Danach werden die Aufnahmen im Gruppengespräch gemeinsam ausgewertet.
„Lernen fördern" bietet den Schülerinnen und Schülern ergänzend zu den Unterrichtseinheiten in Deutsch und Wirtschaft Hilfen bei der Bewerbung an. Bewerbungsschreiben und Lebenslauf werden eingeübt und Tipps gegeben zur Verbesserung und Optimierung dieser wichtigen Schreiben. Weiterhin werden Schülerinnen und Schülern bei LF Hilfen angeboten bei der Suche nach eine Ausbildungsstelle (Internet, Zeitung etc.) Freiwillige Fahrten zu den Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes (BIZ) ist ebenfalls ein Angebot für unsere Jugendlichen von „Lernen fördern".
Abgangsschülerinnen und -schüler haben die Möglichkeit, sich im persönlichen Gespräch bei „Lernen fördern" über die unterschiedlichsten Probleme bzgl. Berufswahl und Ausbildung sowie der weiterbildenden Schule zu informieren.
Klasse 8, 2. Halbjahr April/Mai Arbeitsteilung und Entstehung von Berufen Erwartungen und Interessen der Schüler Projekt „Berufsorientierung" mit „Lernen fördern" e.V. Juni/Juli Bewerbung, Lebenslauf (fächerübergreifend mit dem Fach Deutsch) Klasse 9 Sept./Okt. Einführung der Berufswahlakte Besuch des Berufsinformationszentrums BIZ in Rheine
Aktenführung, Tagesbericht, Wahlthema, Verhalten im Praktikum etc.
Dez./Jan. Interessen, Fähigkeiten, Berufsanforderungen verbinden Febr./März Überblick über Berufe, Tätigkeitsbereiche, Berufsfelder
Klasse 10, 1.Halbjahr Sept. Bewerbung, Berufseignungstests 2. Schülerbetriebspraktikum: Arbeitswelt des Wunschberufes Okt./Nov. Vorstellungsgespräch, Theorie und Praxis: Video-Training mit „Lernen fördern" e. V., Vorstellungsgespräche im Unterricht Dez./Jan. Von der Schule zum Beruf; Ausbildungsvertrag, Ausbildungsordnung, Berufsschule, Ausbildungs-Förderung, Bafög Febr. Berufsbildende Schulen (Anmeldung: 3./4. Wo im Febr.) begleitend: Berufsberatung des Arbeitsamtes, Elternberatung, Hilfen bei der Bewerbung mit „Lernen fördern" ggf.: Betriebserkundungen, Betriebsbesichtigungen, zusätzliche Fahrten
zum BIZ mit
Wahlpflichtunterricht 7/8
Im Wahlpflichtunterricht des 7. und 8. Jahrgangs können die Schüler ihren Neigungen und Interessen entsprechend wählen. Das Angebot umfasst überwiegend die Lernbereiche Arbeitslehre, Sport, Kunst und Textilgestaltung. Im Vordergrund steht die Erziehung zur sinnvollen Freizeitgestaltung ohne den direkten Leistungsdruck des normalen Fachunterrichts, begünstigt auch durch die geringere Gruppenstärke.
Folgende Wahlpflichtgruppen sind möglich:
l Textilgestaltung l Kunst l Töpfern l Computer l Hauswirtschaftl Elektronik l Sport l Tanzen l Tennis l Technik für Anfänger
Wahlpflichtunterricht 9/10
Im 9. und 10. Schuljahr (Typ A) beschränkt sich das Angebot ausschließlich auf die Bereiche Arbeitslehre und Naturwissenschaft. In diesem projektorientierten Unterricht werden überwiegend Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler handlungsorientiert erschlossen. Dieser praxisbezogene Unterricht erweitert das normale Angebot im Hinblick auf die Berufsorientierung.
Das Angebot sieht folgendermaßen aus
l Technik l Hauswirtschaft l Biologiel Computer l Elektronik l Chemie (Wein)
Keyboard – AG
In der Keyboard – AG können Schüler/innen ab Klasse 5 mitmachen. Hier lernen sie, einfache Melodien und Begleitungen von aktuellen Popsongs zu spielen. Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Noten – und Fingersätze werden von Anfang an erarbeitet. Im Laufe des Schuljahres werden die jeweiligen Veranstaltungen musikalisch vorbereitet. Das sind: Begrüßung der 5. Klassen, die Weihnachtsfeier für den 5. Jahrgang, die Entlassfeier des 10. Jahrganges, die Verabschiedungen der Kolleginnen und Kollegen. Die Ausstattung des Musikraumes mit 12 Keyboards, darunter ein Lehrerinstrument mit Diskettenlaufwerk, ermöglicht die Erarbeitung von Musikstücken mit einer differenzierten Klangbreite.
Musik – AG
In der Musik - AG wird – begleitend zum Chor – geübt, gemeinsam zu musizieren. Auch hier sind Schüler/innen ab Klasse 5 willkommen. Wie bei der Keyboard – AG, so steht auch hier die Freude an der Musik im Vordergrund. Mit Trommeln und Schlagzeug werden Rhythmen geübt und – je nach Neigung der Schüler – Popstücke gesungen und begleitet.
Chor
Die Schüler/innen der Klassen 5 und 6 können freiwillig im Schulchor mitsingen. In einer unterrichtsfreien 6. Stunde wird einmal wöchentlich geprobt. Ziel ist vor allem, die Freude am Singen zu fördern und die Sänger/innen dazu zu bringen, ohne Scheu auch vor größerem Publikum ihr Können zu zeigen. Spielerisch lernen die Sänger/innen die Grundlagen des Singens: das richtige Atmen und artikuliertes Sprechen.
Schulbibliothek
Seit vielen Jahren wird die Schulbibliothek unserer Schule erweitert und gepflegt. Interessierte Schüler/innen treffen sich dazu regelmäßig, um mitzuarbeiten. Schüler/innen aller Jahrgangsstufen sind herzlich willkommen. Die Arbeit ist sehr vielfältig und erfordert auch den Umgang mit dem Computer. Die Aufgaben der Bibliotheksmitarbeiter/innen sind vielfältig:
• Mitsprache bei der Neuanschaffung von Büchern • Etikettieren und Einbinden von Büchern • Buchpflege • Regelmäßiges Ordnen des Bestandes • Buchausleihe mit Hilfe des Computers • Katalogisieren der Bücher im Computer • Erstellen eines Stichwortverzeichnisses zum schnelleren Auffinden von Sachbüchern
3.15 Sport und Spiel in der Pause
1. Lernstandort Greven
Der Schulhof ist sehr eingeschränkt. Dennoch finden zwei Basketballkörbe und drei Tischtennisplatten den regen Zuspruch unserer Schülerinnen und Schüler. Es fehlt an Rasenflächen, Ruhezonen und größeren Spielecken. Hier besteht ein Feld, das noch in den nächsten Schuljahren sehr stark bearbeitet werden muss. Sport- und Spielgeräte können in den Pausen ausgeliehen werden. Die Klassen 5 und 6 gehen abwechselnd in den Pausen zum Bolzplatz und führen Sportspiele durch.
2. Lernstandort Reckenfeld
Der Pausenhof am Lernstandort Reckenfeld bietet den Schülerinnen und Schülern viele Spielmöglichkeiten. Neben einem asphaltierten Platz steht ihnen eine große Spielwiese zur Verfügung. Auf dem Rasenplatz kann auf zwei Bolztore Fußball gespielt werden, auf dem Asphaltplatz können zwei Tischtennisplatten und zwei Streetballkörbe zum Spielen genutzt werden. An zwei Kicker-Tischen kann abwechselnd in den Pausen gespielt werden.
- und Spielfest
Die seit langem in jedem Jahr stattfindenden Bundesjugendspiele wurden von unseren Schülern immer weniger als eine Möglichkeit des Leistungsvergleichs zwischen den Mitschülern der eigenen Klasse bzw. des Jahrgangs angesehen. Dieses wurde durch eine immer geringer werdende Beteiligung seitens der Schülerschaft dokumentiert. Deshalb wird seit einigen Jahren von der MHS ein Spiel- und Sporttag als Alternative durchgeführt, der sich gegenüber den Bundesjugendspielen dadurch unterscheidet und auszeichnet, dass alle Schüler an verschiedenen Mannschaftswettkämpfen und Einzelwettkämpfen teilnehmen können. Großes Interesse besteht in jedem Jahr an der Durchführung von Streetball-, Fußball-, Volleyball- , Tischtennis-, und Völkerballturnieren, Tauziehen, Two Ball und der spielerischen Leichtathletik. Diese werden jeweils getrennt in den Jahrgängen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10 durchgeführt. Die Sieger der einzelnen Jahrgangsstufen erhalten eine Siegerurkunde als Belohnung, die noch während der Dauer des Spiel- und Sporttages im Beisein aller Schüler verliehen wird. Außerdem werden für die Jahrgänge 5 - 7
Pendelstaffeln über 8 x 50 m, für die älteren Jahrgänge Alle Schüler, die an diesem Spiel- und Sporttag nicht aktiv teilnehmen können, werden durch ihre Mithilfe bei organisatorischen Einsätzen in den Ablauf eingebunden.
3.17 Schulveranstaltungen: Feste, Feiern, Wettbewerbe
Einschulung Unser Schuljahr ist markiert durch verschiedene Höhepunkte, die entweder einige oder alle am Schulleben Beteiligten betreffen. Es beginnt mit der Begrüßung der 5. Klassen. Es ist Tradition, dass die Vorgängerklassen, also die neuen 6. Jahrgänge, einen ökumenischen Gottesdienst unter einem bestimmten Thema vorbereiten. Die musikalische Gestaltung ist Aufgabe des Schulchores. Auch die 5. Klasse aus Reckenfeld nimmt daran teil, um so von Anfang an die Zusammengehörigkeit trotz weit voneinander entfernter Standorte zu betonen. Der Schulleiter begrüßt die neuen Schüler mit ihren Eltern. Der Schulchor umrahmt diese Vorstellung und wirbt damit gleichzeitig für Nachwuchs.
Tag der offenen Tür Im Mai öffnen wir an einem Freitagnachmittag unsere Schule für alle Interessierten, besonders aber für die neu angemeldeten 5. Klässler und deren Eltern. Wir zeigen mit kleinen Schülergruppen, wie wir in unseren gut ausgestatteten Fachräumen arbeiten. Informationstafeln präsentieren Schwerpunkte unserer schulischen Arbeit und bei Führungen durch das Schulgebäude werden Fragen im direkten Kontakt zur Schulleitung und Vertretern des Kollegiums beantwortet. Eine Cafeteria lädt zu einer kleinen Stärkung ein. Diesen Anlass kann man auch mit einem Schulfest kombinieren.
Schulentlassung Musikstücke vom Schulchor und der Popband, weiterhin Tanzdarbietungen unserer Schülerinnen und Schüler rahmen die Ansprachen von Schulleiter, Lehrern und Gästen ein.
Verabschiedung von Kollegen Kolleginnen und Kollegen, die in den Ruhestand gehen, werden in kleinen, meist kollegiumsinternen Feierstunden verabschiedet. Für den Chor und die Mitglieder der Keyboard-AG ist das ein willkommener Anlass, mit fröhlichen Liedern und einer musikalischen Untermalung diese Abschiedssituation aufzuheitern. Weihnachtsstand in Reckenfeld Die Reckenfelder Schüler/innen beteiligen sich mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt und verkaufen dort Nikoläuse und Wichtel aus Holz und anderes, was sie im Werkunterricht selber gefertigt haben.
Matheknobelei für den 5. und 6. Jahrgang Regelmäßig nehmen unsere Schüler/innen des 5. und 6. Jahrgangs an der Matheknobelei teil. Hierbei können sie mit Schüler/innen von anderen Hauptschulen des Kreises Steinfurt bei kniffligen Matheaufgaben um die Wette knobeln. Für die besten Tüftler winken schöne Preise.
Lesewettbewerb Jedes Jahr im Herbst beteiligen sich die 6. Klassen am Lesewettbewerb des Deutschen Buchhandels. Der Schulsieger wetteifert mit den anderen Schulsiegern der Region. An weiteren aktuellen Wettbewerben aus den Bereichen Kunst, Politik, Wirtschaft, usw. nehmen einzelne Klasse/Gruppen teil.
3.18 Projektwoche – Projekttage – Projekte
Alle Schülerinnen und Schüler können einmal im Jahr, in der Regel in der Woche vor den Sommerferien, aus einem breit gefächerten Themenangebot ein Projekt auswählen. Drei Tage dauert die Projektarbeit. Abschließend werden die Ergebnisse in Ausstellungen oder Vorführungen demonstriert, so dass die Schüler Gelegenheit haben, auch die Projekte der anderen Schülerinnen und Schüler kennen zu lernen. Besondere Merkmale der Projektwoche sind:
Die themengebundenen Projekttage entwickeln sich jeweils aus einem aktuellen Anlass. Zu der Projektwoche im Schuljahr 2004/2005 mit dem Thema „Europa" wurden auch bedeutende Gäste aus den Bereichen Wirtschaft / Politik und Medien eingeladen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 9 hatten Gelegenheit, als Abschluss ihres Projektes mit diesen zu diskutieren.
Weitere Projekte im Laufe eines Schuljahres, die nach Möglichkeit immer wieder angeboten werden, sind
a) regelmäßige Angebote der Woche:
3.19 Klassenfahrten und Wandertage Klasse 5/6 Es ist eine dreitägige Klassenfahrt vorgesehen mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken. Die Preisgrenze wird aktuell von der Schulkonferenz festgelegt. Diese beträgt zur Zeit 75 €. Anmerkung: Ziele aus der näheren Umgebung, die sich in der Praxis bewährt haben, werden aufgelistet und den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt. Klasse 7/8 Unter besonderen Umständen kann auch in der Mittelstufe eine Klassenfahrt stattfinden. Der Zeit- und Kostenrahmen entspricht dem von Klasse 5/6.
Klasse 9/10 Hier ist eine Klassenfahrt / Studienfahrt über den Zeitraum einer Woche vorgesehen. Die Schüler/innen können bei der Wahl des Reiseziels im Rahmen einer Kostengrenze von zur Zeit 170 € mitbestimmen. Ein besonderes Angebot ist die Fahrt nach England, für die die Schüler sich entscheiden können. Hier beträgt die Kostenhöchstgrenze 300 €. Wandertage
4.1 Beschlüsse zur Organisation 4.11 Sport- und Schwimmunterricht
1. Sport als Pflichtunterricht
Alle Schüler der MHS haben 3 Stunden teilkoedukativen Sportunterricht pro Woche. Dieser gliedert sich in die Bereiche: Spiele Turnen Leichtathletik Gymnastik/Tanz Schwimmen. Die Sportart Schwimmen wird in den 5., 6. und 7. Jahrgängen halbjährlich erteilt. In dem anderen Halbjahr erfolgt jeweils der Wechsel zu den übrigen Sportarten. Als Übungsstätten stehen der MHS im Augenblick in Greven das Hallenbad, die Rönne- und die Schönefliethhalle, am Standort Reckenfeld die Sporthalle der Hauptschule zur Verfügung. Im Sommer können zusätzlich das Stadion Schöneflieth, das Freibad und die Bolzplätze in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer Schule mitbenutzt werden. Die Schüler der Klassen 9 und 10 werden im Fach Sport nicht mehr im Klassenverband unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, die Sportart ihren Neigungen, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß auszuwählen. Zur Zeit besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen folgenden Angeboten: Badminton, Basketball, Hockey, Schwimmen, Volleyball, Fußball, Geräteturnen Tischtennis, Gymnastik/Tanz Leichtathletik und alternative Sportarten Zusatzangebot in Reckenfeld: Boxen zur Gewaltprävention (Jungenförderung). Im 2.Halbjahr sollte ein Wechsel zu einer anderen Sportart vorgenommen werden.
2. Sport in der Projektwoche
Im Rahmen der Projektwoche können von unseren Schülern alle zwei Jahre je nach Themenstellung Angebote aus dem Sportbereich gewählt werden. Angeboten werden konnten bisher Sportarten wie: Badminton, Wandern, Volleyball, Radfahren, Hockey, Fußball, Tennis, Tanzen, Tauchen und Schnorcheln, Tischtennis, Krafttraining, Selbstbehauptung / Selbstverteidigung für Mädchen, Rugby, Inliner, Kanu, Boule, Lacrosse, Boxen und Besuche im Fitnessstudio.
3. Sportmannschaften
Wenn die Personalsituation es erlaubt, werden Schulsportmannschaften gebildet. Zur Zeit gibt es die Möglichkeit, in einer Fußballmannschaft (Jahrgang 8-10) zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen.
Technik – Hauswirtschaft - Informations- und Kommunikationstechnologie Ab dem 7. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler 2 Wochenstunden Hauswirtschaft und Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (Computer). Diese Fächer werden im Trimesterwechsel unterrichtet. Zwei Klassen werden parallel geschaltet und in drei Gruppen eingeteilt. Theorie und Praxis sollen in gleicher Weise berücksichtigt werden. Die Noten werden getrennt auf dem Zeugnis aufgeführt. Aus den drei Noten werden zwei versetzungsrelevante Noten errechnet.
4.2 Beschlüsse zur Leistungsbewertung
Klassenarbeiten werden von den Fachlehrerinnen/n einer Jahrgangsstufe gemeinsam vorbereitet, zusammengestellt und möglichst zur gleichen Zeit geschrieben, das Bewertungsschema wird gemeinsam entworfen und garantiert damit die Vergleichbarkeit der Zensuren zwischen den einzelnen Lerngruppen, bei der Benotung der Klassenarbeit wird in Mathematik und Englisch folgender Punktschlüssel angewandt:
In Mathematik werden die mündlichen Leistungen zu einer Note zusammengefasst und wie eine zusätzliche Klassenarbeit gewertet.
4.3. Beschlüsse zur Einführung von Schulbüchern Jahrgang 5
Jahrgang 6
Jahrgang 7
Jahrgang 8
Jahrgang 9
Jahrgang 10
Fortbildungsplan und Zielvereinbarungen
5.1 Fortbildung:
Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert) Fortsetzung der Arbeit in den produktiven Fachkonferenzen in pädagogischen Konferenzen LRS Diagnose und Intervention Dyskalkulie Diagnose und Intervention Eine Grundinformation soll für alle Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Die Fortsetzung geschieht fachgebunden.
5.2 Zielvereinbarungen
5. Evaluation der schulischen Arbeit Alle Fachkonferenzen, die Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und die SV haben sich jährlich einmal mit dem Thema Schulprogramm zu befassen und im Protokoll festzuhalten, wie die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt ist. Die Protokolle werden über den Schulleiter der Schulkonferenz vorgelegt und dort diskutiert.
Die Standortpläne befinden sich in dem Ordner „Standortpläne". Standortpläne
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