Neue Regelungen für die gymnasiale Oberstufe

Zum Schuljahr 1999/2000 tritt - beginnend mit der 11 - eine veränderte APO-GOSt in Kraft. Die KMK - Vereinbarungen vom Oktober 1996 haben die Überarbeitung der APO-GOSt notwendig gemacht.

Von der KMK beschlossene Neuregelungen für den Abiturbereich

  • Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen künftig bis zum Abitur belegt werden. Die Fremdsprache kann auch in 11 neu einsetzen, muß dann aber vierstündig unterrichtet werden.
  • Wenn in einem Fach, das dieser Fächergruppe nicht angehört, entsprechende grundlegende Kompetenzen vermittelt werden, kann es unter bestimmten curricularen Bedingungen die genannte Einbringungsverpflichtung ersetzen. Diese insbesondere für die Profilbildung vorgesehene Regelung müssen sich interessierte Schulen von der Bezirksregierung genehmigen lassen.
  • Kunst und Musik vertreten im Abiturbereich nicht mehr das erste Aufgabenfeld. Unter den Abiturfächern muss also Deutsch oder eine Fremdsprache sein.

NRW-spezifische Neuregelungen für den Abiturbereich

 

Weitere NRW-spezifische Regelungen:

© R. Pelz, Hi 1999