
Neue Regelungen für die gymnasiale Oberstufe
Zum Schuljahr 1999/2000 tritt -
beginnend mit der 11 - eine veränderte APO-GOSt in Kraft. Die
KMK - Vereinbarungen vom Oktober 1996 haben die Überarbeitung
der APO-GOSt notwendig gemacht.
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Von der KMK beschlossene
Neuregelungen für den Abiturbereich
- Deutsch, Fremdsprache
und Mathematik müssen künftig bis zum Abitur
belegt werden. Die Fremdsprache kann auch in 11 neu
einsetzen, muß dann aber vierstündig
unterrichtet werden.
- Wenn in einem Fach, das
dieser Fächergruppe nicht angehört,
entsprechende grundlegende Kompetenzen vermittelt werden,
kann es unter bestimmten curricularen Bedingungen die
genannte Einbringungsverpflichtung ersetzen. Diese
insbesondere für die Profilbildung vorgesehene
Regelung müssen sich interessierte Schulen von der
Bezirksregierung genehmigen lassen.
- Kunst und Musik
vertreten im Abiturbereich nicht mehr das erste
Aufgabenfeld. Unter den Abiturfächern muss also
Deutsch oder eine Fremdsprache sein.
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NRW-spezifische Neuregelungen
für den Abiturbereich
- Sport gibt es als viertes
Abiturfach nur noch an wenigen ausgewählten Schulen. In der
Übergangszeit wird die Gewichtung von praktischem und
theoretischem Teil in 1:1 geändert.
- Im Rahmen der für die
Abiturprüfung vorgesehenen Gesamtpunktzahl kann
Schülennnen und Schülern eine besondere Lernleistung
angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens
zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere
Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den
Ländern geförderter Wettbewerb gelten."
- Das sogenannte NRW Abitur, das
ein Studium an NRW-Hochschulen auch für diejenigen
ermöglichte, die nicht eine zweite Fremdsprache in der SI
oder in der SII absolviert haben, wird abgeschaft.
Weitere NRW-spezifische
Regelungen:
- Die Differenzierung in Grund- und
Leistungskurse erfolgt erst ab 12/I. In der 11 sind acht
3-stündige Grundkurse verpflichtend:D/M/ Fremdsprache/ KU o.
MU/ Gesellschaftswiss./ Naturwiss./ Religion o. PL/SP; zwei
weitere Grundkurse müssen zusätzlich gewählt
werden.
- Schulen können zur Profil-
und Schwerpunktbildung Fächerkombinationen festlegen und
für Schülerinnen und Schüler, die eine solche
Kombination gewählt haben, verbindlich
vorschreiben.
- In den Naturwissenschaften kann
statt eines dreistündigen GK auch eine Kombination zweier
zweistündiger Kurse gewählt werden.
- Die Versetzungsordnung von der 11
in die 12 entspricht der jetzigen Versetzungsordnung am Ende der
Klasse 10: Mangelhafte Leis'tungen in D/ M; Fremdsprachen miõssen
durch befriedigende Leistungen in dieser Fächergruppe
ausgegliechen werden.
- Leistungskurse werden ab 1.
August 1999 durchgehend fünfstündig erteilt.
- Sport ist von 11/I bis 13/II
dreistündiges Pflichtfach.
- D, M und die Fremsprache
müssen Klausurfächer bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13
sein.
- In der Jgst 12 wird eine Klausur
durch eine Facharbeit ersetzt.
- Die Schulaufsicht kann für
folgende Aufgaben schulfremde SchulleiterInnen, LeherInnen
einsetzen: Vorsitz im zentralen Abiturausschuss,Vorsitz im
Fachprüfungsausschuss, Zweitkorrektur.


© R. Pelz,
Hi
1999