KATHOLISCHE & EVANGELISCHE RELIGIONSLEHRE
Der Religionsunterricht in der Oberstufe des Gymnasiums wird gemäß § 31 1 SchOG nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirchen erteilt.
Die Schule bietet die zur Erfüllung der Pflichtbedingungen bzw. zur Ermöglichung der Abiturprüfung erforderlichen Kurse in evangelischer und katholischer Religionslehre an.
Der Religionsunterricht der Oberstufe soll dem Schüler die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben und der damit verbundenen ÐÜberlieferungsgeschichte sowie mit anderen Religionen und Weltanschauungen ermöglichen. Dies geschieht im Hinblick auf seine persönliche Existenz sowie auf gesamtgesellschaftliche Bedingungen und Ansprüche.
Der Schüler soll befähigt werden:
1. Grunderfahrungen menschlichen Lebens zu reflektieren und
2. die in ihnen enthaltenen Identifikationsangebote wahrzunehmen und
3. die sich daraus ergebenden Werte und Normen kritisch zu erörtern.
Die sachgemäße Darstellung des christlichen Glaubens im Religionsunterricht erfordert die Anwendung von Maßstäben, die sich aus der Theologie als der zuständigen Fachwissenschaft herleiten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß heutige theologische Forschung ihre Aussagen in Auseinandersetzungen mit humanwissenschaftlicher Forschung und philosophischen Systemen entfaltet.
Das Kursangebot im Religionsunterricht enthält:
1. Die christliche Antwort auf die Gottesfrage (=> theologische Dimension)
2. Die Frage nach Person und Anspruch Jesu (=> christologische Dimension)
3. Die Bedeutung der Kirche als Gemeinschaft von Gläubigen und ihre gesellschaftlichen Aufgaben (=> ekklesiologische Dimension)
4. Die Begründung christlicher Hoffnung in Auseinandersetzung mit heutigem Welt- und Geschichtsverständnis (=> eschatologische Dimension)
5. Die Suche nach der Sinngebung menschlichen Daseins und verantwortlichen Handelns aus christlicher Motivation im individuellen und gesellschaftlichen Bereich (=> anthropologisch-ethische Dimension).
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