Computer-Viren

 

Funktionsweise

Die Bezeichnung "Virus" trifft deshalb den Kern der Sache, weil diese Programme sehr ähnlich den biologischen Viren handeln. Dies gilt sowohl hinsichtlich ihrer Verbreitung als auch ihrer Eigenschaften.
Sind Computer-Viren erst einmal in das Datenverarbeitungssystem eingedrungen, breiten sie sich fortan dort aus. Die Folgen einer solchen Infektion reichen wie beim biologischen Virus von harmlos bis letal.
Denkbar sind Computer-Viren, die lediglich bestimmte Texte oder Nachrichten über die infizierte Datenverarbeitungsanlage ausgeben, aber auch solche, die Datenveränderungen an Programmen oder Datenbeständen vornehmen. In den schlimmsten Fällen kann es sogar zur Zerstörung der Daten oder Programme kommen, so daß die gesamte Datenverarbeitungsanlage unbrauchbar wird

Die vorsätzliche Programmierung und Verbreitung von Viren ist nach § 303 a und § 303 b strafbewehrt. Im Höchstfall kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Fahrlässige Computersabotage durch Viren ist nicht strafbewehrt. Die §§ 303 a und b erfordern eine vorsätzliche Tatbegehung.

Binäre Viren

Computerviren können in zwei deutlich voneinander abgegrenzte Kategorien unterteilt werden: binäre Viren und Makro Viren.
Binäre Viren enthalten ausführbaren Code, z.B. Programmanweisungen. Binäre Viren können Programmdateien (häufig ausführbare Dateien genannt), Boot-Sektoren oder andere ausführbare Codes in EDV-Anlagen infizieren.

Makroviren Makroviren hingegen enthalten keinen ausführbaren Code. Sie basieren auf der Makro-Programmiersprache, die für die meisten Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme verwendet wird. Makroviren infizieren zum Beispiel MS Word- oder Excel-Dateien und vermehren sich, sobald auf infizierte Dateien zugegriffen wird. Makroviren sind nicht auf bestimmte Mikroprozessoren oder Betriebssysteme angewiesen.

 

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