Computerspionage
| Definition | Bei der Computerspionage geht es um die
vorsätzliche Beschaffung von fremden EDV-Daten. |
| weitere Rechtsnormen | Computerspionage ist
strafbar. Bei der Strafverfolgung wird unterschieden, ob der Täter aus den eigenen Reihen
(Mitarbeiter) kommt oder ein Externer ist. |
| Darüberhinaus kann sich jeder nach § 202 a
StGB strafbar machen, wenn er sich Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt sind und
die gegen unberechtigeten Zugang besonders gesichert sind. Ein Paßwort oder eine
Magnetkartensicherung reichen als besondere Sicherung aus. |
|
| Zu beachten ist dabei, das die meisten Spionageangriffe in der freien Wirtschaft nicht nur durch externe Kriminelle geführt werden, sondern sehr oft durch Mitarbeiter aus den eigenen Reihen |
[zurück]