Computerspionage

Definition Bei der Computerspionage geht es um die vorsätzliche Beschaffung von fremden EDV-Daten.
weitere Rechtsnormen

Computerspionage ist strafbar. Bei der Strafverfolgung wird unterschieden, ob der Täter aus den eigenen Reihen (Mitarbeiter) kommt oder ein Externer ist.
Externe können sich strafbar machen nach § 17 II UWG, wenn sie technische Mittel anwenden oder eine verkörperte Wiedergabe des Geheimnisses (Ausdruck) herstellen.
Mitarbeiter sind bereits bei bloßer Mitteilung des Geheimnisses Strafbar (§ 17 I UWG).

Darüberhinaus kann sich jeder nach § 202 a StGB strafbar machen, wenn er sich Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt sind und die gegen unberechtigeten Zugang besonders gesichert sind. Ein Paßwort oder eine Magnetkartensicherung reichen als besondere Sicherung aus.
Zu beachten ist dabei, das die meisten Spionageangriffe in der freien Wirtschaft nicht nur durch externe Kriminelle geführt werden, sondern sehr oft durch Mitarbeiter aus den eigenen Reihen

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