Computerbetrug

Computerbetrug

Der Computerbetrug umfaßt alle Fälle, in denen das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflußt wird durch:
- unrichtige Gestaltung eines Programmes
- Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
- unbefugte Verwendung von Daten
- unbefugte Einwirkung auf den Ablauf des Programms

Kreditkartenbetrug Im Zusammenhang mit dem Tatbestand des Computerbetrugs sind v.a. die Mißbrauchsfälle von Kredit- und ec-Karten zu nennen, die auch den größten Teil der Computerkriminalität ausmachen.
Ausnahmen Programmierwerkstätten und Datenerfassungsbüros brauchen den § 263a StGB nicht zu fürchten, da hierdurch lediglich Fälle erfaßt werden, in denen der Täter in der Absicht handelt, sich selber oder einem Dritten einem rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen.
Es werden also lediglich die Fälle erfaßt, in denen der Täter die Tathandlung vornimmt, um zu betrügen. Die fahrlässige Eingabe von Daten wird nicht erfaßt.

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