Computerbetrug
| Computerbetrug | Der Computerbetrug umfaßt alle
Fälle, in denen das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflußt wird durch: |
| Kreditkartenbetrug | Im Zusammenhang mit dem Tatbestand des Computerbetrugs
sind v.a. die Mißbrauchsfälle von Kredit- und ec-Karten zu nennen, die auch den
größten Teil der Computerkriminalität ausmachen. |
| Ausnahmen | Programmierwerkstätten und Datenerfassungsbüros
brauchen den § 263a StGB nicht zu fürchten, da hierdurch lediglich Fälle erfaßt
werden, in denen der Täter in der Absicht handelt, sich selber oder einem Dritten einem
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen. Es werden also lediglich die Fälle erfaßt, in denen der Täter die Tathandlung vornimmt, um zu betrügen. Die fahrlässige Eingabe von Daten wird nicht erfaßt. |
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